Bauantrag Attraktivierung Kurzentrum / Abenteuergolfanlage
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Bereich des Backdecks ist nicht Bestandteil des Einvernehmens. RV Redelfs gibt zu bedenken, dass der Antrag im Wortlaut eine „Attraktivierung des Kurzentrums“ beinhaltet, der Rat jedoch nur das Einvernehmen für die Maßnahmen erteilen möchte, die für die Umsetzung der Abenteuergolfanlage nötig sind. BM Piszczan ergänzt dazu, dass bisher kein Antrag auf Nutzung der gemeindeeigenen Flächen vor dem Backdeck vorliegt. Bzgl. einer Kompensationsfläche wurde der Verwaltung ein Grundstück in Stedesdorf angeboten. Für diese Fläche wäre ein Kaufpreis von 12.450,76€ zzgl. Nebenkosten zu zahlen. Dabei ist zu Bedenken, dass nur die Gemeinde als Käufer auftreten könnte und die Kosten auf den Antragsteller umgelegt werden müssen. Mögliche Kompensationsflächen auf der Insel, wie z.B. der Osterfeuerplatz oder die Spülfläche, können aufgrund der fehlenden Erprobung noch nicht als solche genutzt werden. Die Flächen, welche die Gemeinde seinerzeit an den Nationalpark abgegeben hat, können lt. Frau Kuklok-Grimm vom Landkreis Wittmund ebenfalls nicht berücksichtigt werden. RM Klasing ist mit der Entscheidung des Landkreises nicht einverstanden und kündigt eine Überprüfung an. RM Schreiber würde gerne seine ausschließliche Zustimmung für die Abenteuergolfanlage geben und fragt an, ob evtl. das Verfahren abgeändert werden muss. Auf Vorschlag von RV Redelfs wird der Beschlussvorschlag erweitert.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Im Bereich des Kurzentrums soll eine neue Abenteuergolfanlage entstehen, ergänzt durch Erholungs- und Aufenthaltsflächen wie Parkbänke, Wiesenflächen, Sandspielbereiche und Holzdecks. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig: Eine Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Wittmund im November 2018 positiv beschieden. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Bauantrag im Bereich Kurzentrum und Dorf-Teil A, eingebracht von der Gemeindeverwaltung. Die Gremien (Bauausschuss, Verwaltungsausschuss, Rat) sollen das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 30 Baugesetzbuch erteilen.
Hintergrund
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne: Kurzentrum (Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen) und Dorf-Teil A (Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen). Beide Pläne enthalten keine spezifischen Vorgaben zu Freizeitanlagen. Eine Bauvoranfrage wurde am 13. Juni 2018 gestellt; der Landkreis Wittmund erteilte am 18. November 2018 einen positiven Bescheid. Die Gemeinde befürwortet das Vorhaben ausdrücklich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine neue Abenteuergolfanlage sowie Aufenthaltsflächen im Kurbereich würden das Freizeitangebot auf der Insel erweitern. Davon profitieren sowohl Gäste als auch Insulaner:innen. Die Anlage wird überwiegend ohne tiefe Fundamente errichtet und ist damit vergleichsweise leicht umkehrbar.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant sind eine Abenteuergolfanlage sowie Erholungsflächen mit Parkbänken, Wiesenflächen, Sandspielbereichen und Holzdecks
- Die Anlage wird weitgehend ohne Fundamente errichtet, nur einzelne Elemente erhalten leichte Punktfundamente
- Der Landkreis Wittmund hat das Vorhaben mit positivem Bauvorbescheid vom November 2018 für zulässig erklärt
- Die Bebauungspläne enthalten keine Vorgaben zu Freizeitanlagen, das Vorhaben ist dennoch planungsrechtlich zulässig
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/066/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8107 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Im Bereich des Kurzentrums soll eine neue Abenteuergolfanlage gebaut werden. Die Verwaltung hat die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft und befürwortet das Vorhaben. Strittig ist ein kleiner Teil der Logistikfläche (46,85 m²), der in einer als öffentliche Grünfläche festgesetzten Zone liegt und eine Befreiung vom Bebauungsplan Kurzentrum erfordert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Gemeinde dieser Befreiung zustimmt.
Ein Restaurant auf Spiekeroog soll zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich umgebaut werden. Die Antragsteller bewohnen einen Teil des Gebäudes selbst und erfüllen damit die Pflicht zur Dauerwohnung im Bebauungsplan Dorf Teil A. Die Verwaltung sieht das Vorhaben als planungsrechtlich zulässig an. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der Rat soll den Bebauungsplanentwurf Kurzentrum billigen und die formale öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen. Das rund 2,8 Hektar große Plangebiet umfasst die Bereiche beidseitig der Wege Noorderpad und Noordertün mit Hallenbad, Sporthalle, Kurmittelhaus und Feuerwehrhaus. Ziel ist es, die touristischen und kurorientierten Nutzungen planungsrechtlich abzusichern und kleinflächig zu erweitern. In der frühzeitigen Beteiligung ging eine Stellungnahme ein, die eine GRZ von 0,8 und mögliche Konkurrenz für den historischen Ortskern kritisierte; die Verwaltung schlägt vor, diese Einwände zurückzuweisen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan ‚Kurzentrum' (1. Änderung) als Satzung beschließen — das ist der abschließende Schritt, um eine neue Abenteuergolfanlage am Kurplatz planungsrechtlich zu ermöglichen. Die bisherige Minigolfanlage westlich des Hallenbades wird aufgegeben; als Ersatz entsteht ein 15-Bahn-Abenteuergolfparcours im Bereich des Kurplatzes. Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenabwägung sind abgeschlossen. Der Rat soll die textlichen Festsetzungen in der Fassung April 2019 beschließen.