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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Attraktivierung Kurzentrum / Abenteuergolfanlage

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Bereich des Backdecks ist nicht Bestandteil des Einvernehmens. RV Redelfs gibt zu bedenken, dass der Antrag im Wortlaut eine „Attraktivierung des Kurzentrums“ beinhaltet, der Rat jedoch nur das Einvernehmen für die Maßnahmen erteilen möchte, die für die Umsetzung der Abenteuergolfanlage nötig sind. BM Piszczan ergänzt dazu, dass bisher kein Antrag auf Nutzung der gemeindeeigenen Flächen vor dem Backdeck vorliegt. Bzgl. einer Kompensationsfläche wurde der Verwaltung ein Grundstück in Stedesdorf angeboten. Für diese Fläche wäre ein Kaufpreis von 12.450,76€ zzgl. Nebenkosten zu zahlen. Dabei ist zu Bedenken, dass nur die Gemeinde als Käufer auftreten könnte und die Kosten auf den Antragsteller umgelegt werden müssen. Mögliche Kompensationsflächen auf der Insel, wie z.B. der Osterfeuerplatz oder die Spülfläche, können aufgrund der fehlenden Erprobung noch nicht als solche genutzt werden. Die Flächen, welche die Gemeinde seinerzeit an den Nationalpark abgegeben hat, können lt. Frau Kuklok-Grimm vom Landkreis Wittmund ebenfalls nicht berücksichtigt werden. RM Klasing ist mit der Entscheidung des Landkreises nicht einverstanden und kündigt eine Überprüfung an. RM Schreiber würde gerne seine ausschließliche Zustimmung für die Abenteuergolfanlage geben und fragt an, ob evtl. das Verfahren abgeändert werden muss. Auf Vorschlag von RV Redelfs wird der Beschlussvorschlag erweitert.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Im Bereich des Kurzentrums soll eine neue Abenteuergolfanlage entstehen, ergänzt durch Erholungs- und Aufenthaltsflächen wie Parkbänke, Wiesenflächen, Sandspielbereiche und Holzdecks. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig: Eine Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Wittmund im November 2018 positiv beschieden. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Bauantrag im Bereich Kurzentrum und Dorf-Teil A, eingebracht von der Gemeindeverwaltung. Die Gremien (Bauausschuss, Verwaltungsausschuss, Rat) sollen das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 30 Baugesetzbuch erteilen.

Hintergrund

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne: Kurzentrum (Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen) und Dorf-Teil A (Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen). Beide Pläne enthalten keine spezifischen Vorgaben zu Freizeitanlagen. Eine Bauvoranfrage wurde am 13. Juni 2018 gestellt; der Landkreis Wittmund erteilte am 18. November 2018 einen positiven Bescheid. Die Gemeinde befürwortet das Vorhaben ausdrücklich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Eine neue Abenteuergolfanlage sowie Aufenthaltsflächen im Kurbereich würden das Freizeitangebot auf der Insel erweitern. Davon profitieren sowohl Gäste als auch Insulaner:innen. Die Anlage wird überwiegend ohne tiefe Fundamente errichtet und ist damit vergleichsweise leicht umkehrbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Geplant sind eine Abenteuergolfanlage sowie Erholungsflächen mit Parkbänken, Wiesenflächen, Sandspielbereichen und Holzdecks
  • Die Anlage wird weitgehend ohne Fundamente errichtet, nur einzelne Elemente erhalten leichte Punktfundamente
  • Der Landkreis Wittmund hat das Vorhaben mit positivem Bauvorbescheid vom November 2018 für zulässig erklärt
  • Die Bebauungspläne enthalten keine Vorgaben zu Freizeitanlagen, das Vorhaben ist dennoch planungsrechtlich zulässig
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/066/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8107 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. August 2019, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2019, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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