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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss zum Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplan "Kurzentrum"

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die textlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kurzentrum“ in der als Anlage beigefügten Fassung vom 03.09.2019 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Beschlossen wird gleichzeitige die Begründung zum Bebauungsplan. Die anliegenden textliche Fassung und Begründung sind Bestandteil des Beschlusses. Der Beschlussvorschlag wird dahingehend abgeändert, dass die beigefügte Fassung den heutigen Stand darstellen soll.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan ‚Kurzentrum' (1. Änderung) als Satzung beschließen — das ist der abschließende Schritt, um eine neue Abenteuergolfanlage am Kurplatz planungsrechtlich zu ermöglichen. Die bisherige Minigolfanlage westlich des Hallenbades wird aufgegeben; als Ersatz entsteht ein 15-Bahn-Abenteuergolfparcours im Bereich des Kurplatzes. Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenabwägung sind abgeschlossen. Der Rat soll die textlichen Festsetzungen in der Fassung April 2019 beschließen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Satzungsbeschluss — dem letzten formalen Schritt in der Bauleitplanung. Das Verfahren läuft als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB. Auslöser ist der Wunsch der NSB Spiekeroog GmbH (Kurverwaltung und Schifffahrt), eine neue Abenteuergolfanlage im Plangebiet ‚Kurzentrum' zu errichten.

Hintergrund

Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Kurzentrum' erging 2019 (Vorlage 01/007/2019). Der ursprüngliche Bebauungsplan ließ im Sondergebiet Minigolf zu, nicht aber innerhalb der festgesetzten Grünfläche ‚Parkanlage'. Weil Teile des geplanten Abenteuergolfparcours (Bahnen 8–15) in dieser Grünfläche liegen, war eine textliche Ergänzung des Bebauungsplans nötig. Das Plangebiet liegt im Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung; der Landkreis Wittmund hat bestätigt, dass die Planung das Wasserschutzgebiet nicht beeinträchtigt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die neue 15-Bahn-Abenteuergolfanlage am Kurplatz ersetzt die aufgegebene Minigolfanlage westlich des Hallenbades und erweitert das Freizeitangebot auf der Insel — für Gäste wie für Insulaner:innen. Teile der Anlage werden in einem gesetzlich geschützten Dünenbiotop errichtet; als Ausgleich sind u. a. fünf Laubbäume zu pflanzen und invasive Pflanzen zurückzudrängen. Baubedingter Lärm und Gehölzrückschnitt müssen außerhalb der Vogelbrutzeit (Oktober bis Februar) erfolgen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll die 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Kurzentrum' als Satzung nach § 10 BauGB beschließen
  • Geplant ist eine 15-Bahn-Abenteuergolfanlage im Bereich des Kurplatzes, mit Start am Trockendock am Noorderpad
  • Bahnen 1–7 liegen im Sondergebiet, Bahnen 8–15 in der öffentlichen Grünfläche ‚Parkanlage' — dafür war die Bebauungsplanänderung erforderlich
  • Der Eingriff in geschützte Dünen- und Krattwaldstrukturen erfordert externen Ausgleich, u. a. Baumpflanzungen und Renaturierung von Dünenvegetation
  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen; keine Einwände stehen der Umsetzung dauerhaft entgegen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/078/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. August 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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