Beratung und Beschluss zum Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplan "Kurzentrum"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die textlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kurzentrum“ in der als Anlage beigefügten Fassung vom 03.09.2019 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Beschlossen wird gleichzeitige die Begründung zum Bebauungsplan. Die anliegenden textliche Fassung und Begründung sind Bestandteil des Beschlusses. Der Beschlussvorschlag wird dahingehend abgeändert, dass die beigefügte Fassung den heutigen Stand darstellen soll.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan ‚Kurzentrum' (1. Änderung) als Satzung beschließen — das ist der abschließende Schritt, um eine neue Abenteuergolfanlage am Kurplatz planungsrechtlich zu ermöglichen. Die bisherige Minigolfanlage westlich des Hallenbades wird aufgegeben; als Ersatz entsteht ein 15-Bahn-Abenteuergolfparcours im Bereich des Kurplatzes. Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenabwägung sind abgeschlossen. Der Rat soll die textlichen Festsetzungen in der Fassung April 2019 beschließen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Satzungsbeschluss — dem letzten formalen Schritt in der Bauleitplanung. Das Verfahren läuft als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB. Auslöser ist der Wunsch der NSB Spiekeroog GmbH (Kurverwaltung und Schifffahrt), eine neue Abenteuergolfanlage im Plangebiet ‚Kurzentrum' zu errichten.
Hintergrund
Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Kurzentrum' erging 2019 (Vorlage 01/007/2019). Der ursprüngliche Bebauungsplan ließ im Sondergebiet Minigolf zu, nicht aber innerhalb der festgesetzten Grünfläche ‚Parkanlage'. Weil Teile des geplanten Abenteuergolfparcours (Bahnen 8–15) in dieser Grünfläche liegen, war eine textliche Ergänzung des Bebauungsplans nötig. Das Plangebiet liegt im Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung; der Landkreis Wittmund hat bestätigt, dass die Planung das Wasserschutzgebiet nicht beeinträchtigt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die neue 15-Bahn-Abenteuergolfanlage am Kurplatz ersetzt die aufgegebene Minigolfanlage westlich des Hallenbades und erweitert das Freizeitangebot auf der Insel — für Gäste wie für Insulaner:innen. Teile der Anlage werden in einem gesetzlich geschützten Dünenbiotop errichtet; als Ausgleich sind u. a. fünf Laubbäume zu pflanzen und invasive Pflanzen zurückzudrängen. Baubedingter Lärm und Gehölzrückschnitt müssen außerhalb der Vogelbrutzeit (Oktober bis Februar) erfolgen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll die 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Kurzentrum' als Satzung nach § 10 BauGB beschließen
- Geplant ist eine 15-Bahn-Abenteuergolfanlage im Bereich des Kurplatzes, mit Start am Trockendock am Noorderpad
- Bahnen 1–7 liegen im Sondergebiet, Bahnen 8–15 in der öffentlichen Grünfläche ‚Parkanlage' — dafür war die Bebauungsplanänderung erforderlich
- Der Eingriff in geschützte Dünen- und Krattwaldstrukturen erfordert externen Ausgleich, u. a. Baumpflanzungen und Renaturierung von Dünenvegetation
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen; keine Einwände stehen der Umsetzung dauerhaft entgegen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/078/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8198 kB
- 📄Spiekeroog-BP-Kurzentrum-Begründung 1 Änderung 190401PDF; CHARSET=UTF-81.6 MB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) will im Bereich des Kurplatzes eine 15-Bahn-Abenteuergolfanlage errichten. Der bestehende Bebauungsplan 'Kurzentrum' lässt das in den Parkflächen bisher nicht zu — deshalb soll er geändert werden. Der Rat soll den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans 'Kurzentrum' im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB fassen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kurzentrum
Die Gemeinde Spiekeroog soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 19/5 im Westerloog als Satzung beschließen. Damit würde das Bauleitplanverfahren für dieses Grundstück mit dem Satzungsbeschluss — dem letzten formalen Schritt — abgeschlossen. Nach einem solchen Beschluss erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft und bildet die planungsrechtliche Grundlage für das konkrete Vorhaben.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan 'Dorf – Teil A' als Satzung beschließen und damit ein seit 2013 laufendes Planverfahren abschließen. Der Plan umfasst rund 41,6 Hektar und damit den größten Teil des besiedelten Inselkerns. Zentrales Ziel ist, Dauerwohnraum für Einheimische zu sichern und gleichzeitig Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe planungsrechtlich zu ordnen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Plan in der Fassung vom Juni 2018 samt Begründung und Umweltbericht als Satzung festzusetzen.