Bauvoranfrage: Umbau u. Sanierung eines Restaurants zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Gebäude, das bisher als Restaurant genutzt wird, soll zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich umgebaut und saniert werden. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit dieser Bauvoranfrage. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Einordnung
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers zur Entscheidung durch die Gemeinde. Adresse und Lage des Gebäudes gehen aus dem Titel nicht hervor, da kein PDF vorliegt.
Hintergrund
Eine Bauvoranfrage ist ein formales Verfahren, mit dem vorab geklärt wird, ob ein Bauvorhaben planungs- und baurechtlich grundsätzlich zulässig ist. Ob das Restaurant bereits leer steht oder noch in Betrieb ist, lässt sich dem Titel nicht entnehmen. Weitere Vorgängerbeschlüsse oder einschlägige Konzepte sind mangels PDF nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau würde gastronomische Nutzfläche auf Spiekeroog in Ferienwohnungen umwandeln. Das kann das Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten erhöhen, gleichzeitig entfiele damit ein Gastronomiebetrieb. Da kein PDF vorliegt, sind konkrete Auswirkungen auf Lage, Größe oder betroffene Personengruppen nicht beurteilbar.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Restaurant soll zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich umgebaut werden
- Die Bauvoranfrage klärt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens
- Genaue Adresse und Lage des Gebäudes sind dem Titel nicht zu entnehmen
- Kein PDF liegt vor, daher sind Details zum Verfahrensstand nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/097/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Bauvoranfrage zum Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie zum Neubau von drei Ferienwohnungen liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Der Rat soll klären, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird.
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Eine Bauvoranfrage fragt, ob eine bestehende Frühstückspension im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A zu 8 Ferienwohnungen und 4–5 Dauerwohnungen als Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden darf. Die Verwaltung bewertet die einzelnen Planungsfragen und stellt fest: Veranda-Anbau und Satteldach sind grundsätzlich möglich, ein Kraggeschoss im Dachbereich ist nach Baugestaltungssatzung II jedoch nicht zulässig. Die bestehende Dauerwohnung im Erdgeschoss darf laut Erhaltungssatzung nicht in Ferienwohnungen umgenutzt werden. Ob zusätzlicher Dauerwohnraum zu schaffen ist, muss beim späteren Bauantrag geprüft werden.