Bauvoranfrage: Umbau u. Sanierung eines Restaurants zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Restaurant auf Spiekeroog soll zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich umgebaut werden. Die Antragsteller bewohnen einen Teil des Gebäudes selbst und erfüllen damit die Pflicht zur Dauerwohnung im Bebauungsplan Dorf Teil A. Die Verwaltung sieht das Vorhaben als planungsrechtlich zulässig an. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers. Der Verwaltungsausschuss und der Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Dort sind Dauerwohnungen, Gästebeherbergung und Räume für freie Berufe zulässig. Das Grundstück unterliegt zusätzlich der Baugestaltungssatzung I und II sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde, die Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig macht. Die Prüfung der Zulässigkeit erfolgt nach Paragraph 30 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Grundstück im Dorfbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Mittelbar bedeutet es, dass ein bisher gastronomisch genutztes Gebäude künftig als Ferienwohnanlage genutzt wird. Für die Nachbarschaft ist laut Verwaltung kein nennenswerter Störgrad zu erwarten.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Restaurant soll in drei Ferienwohnungen, ein Büro und einen Rezeptionsbereich umgebaut werden
- Eine der Ferienwohnungen erhält eine Veranda mit 7 Quadratmetern Grundfläche
- Die Antragsteller bewohnen das Gebäude teilweise selbst und erfüllen damit die Dauerwohnpflicht des Bebauungsplans
- Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als planungsrechtlich zulässig und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen
- Das Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf Teil A
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/097/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
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Beratungsfolge
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