Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Lagerraumes in eine Mitarbeiterwohnung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Dezember 2015
Beschlossen — mehrheitlich
am 03. Dezember 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen wird erteilt. BM Piszczan berichtet von einem Gespräch mit Bertus Kleihauer, wonach sich die NSB eine temporäre Unterkunft vorstellt. Es habe zudem eine abschließende Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten gegeben. RM Redelfs ist die Notwendigkeit des Wohnungsbau der NSB für die Spedition unklar. RM Schreiber verweist auf die einfache Bauweise und den unkomplizierten Rückbau. Der Rat beschließt mehrheitlich das Einvernehmen zu erteilen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Antragsteller möchte einen Lagerraum im Hafenbereich zu einer Mitarbeiterwohnung für vorübergehendes Personal (z.B. Krankheits- und Urlaubsvertretung) umbauen. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 Hafen. Die Verwaltung hält die Nutzung für mit dem Bebauungsplan vereinbar. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung im Hafengebiet, eingebracht vom Bürgermeister. Verwaltungsausschuss und Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Hintergrund
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 Hafen und ist nach Paragraph 30 Absatz 1 BauGB zu beurteilen. Im Dezember 2014 hatte derselbe Antragsteller bereits einen ähnlichen Antrag gestellt, der von der Baugenehmigungsbehörde nur teilweise genehmigt wurde. Nun soll ein anderer Teil des Gebäudes umgebaut werden. Die endgültige Prüfung von Größe und Ausstattung der Räume obliegt der Baugenehmigungsbehörde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft unmittelbar nur den Antragsteller und die Beschäftigten, die künftig in der Unterkunft wohnen würden. Für die allgemeine Inselbevölkerung ergeben sich keine direkten Auswirkungen. Mittelbar kann die Bereitstellung von Personalunterkünften im Hafenbereich die Verfügbarkeit von Vertretungskräften für Hafenbetrieb und Personenbeförderung verbessern.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Lagerraum im Hafengebiet soll zur vorübergehenden Mitarbeiterunterkunft umgebaut werden
- Das Gebäude liegt im Bebauungsplangebiet Nr. 11 Hafen, der hafenbezogene Nutzungen erlaubt
- Ein ähnlicher Antrag desselben Antragstellers wurde im Dezember 2014 bereits teilweise genehmigt
- Die Verwaltung bewertet die beantragte Nutzung als mit dem Bebauungsplan vereinbar
- Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/076/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine bestehende Lagerhalle auf der Insel soll teilweise umgenutzt werden: Ein Teil der Halle soll als Lagerfläche verpachtet werden, inklusive Abstellfläche für E-Karren und Anhänger. Ein Garagenanbau soll zum Büro werden. Der Rat hat dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen erteilt, allerdings gab es in der Sitzung Diskussionen über baurechtliche Anforderungen an das geplante Büro.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
Ein privater Bauherr beantragt, zwei Ferienwohnungen in Dauerwohnraum umzuwidmen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, das die Mischung beider Nutzungen planungsrechtlich sichern soll. Die Verwaltung stellt fest, dass keine Versagungsgründe vorliegen, und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung empfiehlt, einem Bauantrag auf Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung nicht zuzustimmen. Das betroffene kleine Haus (rund 69 m² Grundfläche) liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die genau solche Umnutzungen verbietet, um dauerhaften Wohnraum für Insulaner:innen zu sichern. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird nicht erteilt.