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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Lagerraumes in eine Mitarbeiterwohnung

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Dezember 2015

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 03. Dezember 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen wird erteilt. BM Piszczan berichtet von einem Gespräch mit Bertus Kleihauer, wonach sich die NSB eine temporäre Unterkunft vorstellt. Es habe zudem eine abschließende Absprache mit dem Brandschutzbeauftragten gegeben. RM Redelfs ist die Notwendigkeit des Wohnungsbau der NSB für die Spedition unklar. RM Schreiber verweist auf die einfache Bauweise und den unkomplizierten Rückbau. Der Rat beschließt mehrheitlich das Einvernehmen zu erteilen.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Antragsteller möchte einen Lagerraum im Hafenbereich zu einer Mitarbeiterwohnung für vorübergehendes Personal (z.B. Krankheits- und Urlaubsvertretung) umbauen. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 Hafen. Die Verwaltung hält die Nutzung für mit dem Bebauungsplan vereinbar. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung im Hafengebiet, eingebracht vom Bürgermeister. Verwaltungsausschuss und Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Hintergrund

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 Hafen und ist nach Paragraph 30 Absatz 1 BauGB zu beurteilen. Im Dezember 2014 hatte derselbe Antragsteller bereits einen ähnlichen Antrag gestellt, der von der Baugenehmigungsbehörde nur teilweise genehmigt wurde. Nun soll ein anderer Teil des Gebäudes umgebaut werden. Die endgültige Prüfung von Größe und Ausstattung der Räume obliegt der Baugenehmigungsbehörde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft unmittelbar nur den Antragsteller und die Beschäftigten, die künftig in der Unterkunft wohnen würden. Für die allgemeine Inselbevölkerung ergeben sich keine direkten Auswirkungen. Mittelbar kann die Bereitstellung von Personalunterkünften im Hafenbereich die Verfügbarkeit von Vertretungskräften für Hafenbetrieb und Personenbeförderung verbessern.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Lagerraum im Hafengebiet soll zur vorübergehenden Mitarbeiterunterkunft umgebaut werden
  • Das Gebäude liegt im Bebauungsplangebiet Nr. 11 Hafen, der hafenbezogene Nutzungen erlaubt
  • Ein ähnlicher Antrag desselben Antragstellers wurde im Dezember 2014 bereits teilweise genehmigt
  • Die Verwaltung bewertet die beantragte Nutzung als mit dem Bebauungsplan vereinbar
  • Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/076/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
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Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. Dezember 2015, 21:03 UhrEntscheidungmehrheitlich

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