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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Aufstellung eines Schaukastens

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. April 2014

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 24. April 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Die Frage der Grundstücksnutzung ist gesondert zu regeln. RV Bücking erläutert den TOP. Hier geht es erst mal nur um den eigentlichen Bauantrag. Laut BM Fiegenheim liegt der Verwaltung noch keine Anfrage der Dehoga über die Nutzung des Grundstücks vor. Für ihn ist es wichtig, dass der Schaukasten die Gäste auch über öffentliche Einrichtungen informiert (z.B. durch eine Karte der Insel). Es wird darauf hingewiesen , dass bei einer Änderung des Schaukastens auch ein neuer Bauantrag gestellt werden müsste.

6Ja1Nein1Enthaltung Sondervotum

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Jemand beantragt, auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Straßennebenraum einen Schaukasten als Werbeanlage aufzustellen. Die Konstruktion soll 2,88 m hoch und 3,28 m breit sein, aus Holz und Kunststoff in weiß und grün bestehen und unbeleuchtet bleiben. Das Grundstück liegt in einem Bereich mit Veränderungssperre, weshalb der Rat der Gemeinde sein Einvernehmen erteilen muss. Vorgeschlagen ist, dieses Einvernehmen zu erteilen und die Grundstücksnutzung separat zu regeln.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Errichtung einer Werbeanlage auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Straßennebenraum. Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage eingebracht; Verwaltungsausschuss und Rat beraten gemeinsam am 24.04.2014.

Hintergrund

Der Rat beschloss am 28.02.2013 eine Veränderungssperre sowie einen Aufstellungsbeschluss für das betreffende Gebiet. Eine Veränderungssperre untersagt grundsätzlich neue Bauvorhaben in dem abgedeckten Bereich. Nach Baugesetzbuch kann die Baugenehmigungsbehörde jedoch Ausnahmen zulassen, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange dagegensprechen — dafür ist das Einvernehmen der Gemeinde nötig. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I, die für Schaukästen keine eigenen Vorgaben enthält.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Für Insulaner:innen hat diese Vorlage geringe direkte Auswirkungen. Sie betrifft vor allem die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstücks im öffentlichen Straßenraum und das Erscheinungsbild an diesem Standort. Offen bleibt, ob und zu welchen Konditionen das Gemeindegelände für den Schaukasten genutzt werden darf — das soll separat geregelt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Bauantrag ging am 14.04.2014 bei der Gemeinde ein
  • Die Werbeanlage soll 2,88 m hoch und 3,28 m breit sein, mit einer Ansichtsfläche von etwa 1 m x 3 m
  • Material ist Holz und Kunststoff in weiß und grün, das Dach mit Dachziegeln gedeckt, die Anlage unbeleuchtet
  • Das Grundstück liegt im Bereich einer seit 2013 geltenden Veränderungssperre, die eine Ausnahme erfordert
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Grundstücksnutzung gesondert zu klären

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/026/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-879 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. April 2014, 22:00 UhrEntscheidungmehrheitlich6:1:1

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