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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Errichtung einer Dachgaube

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Mai 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 28. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Nach kurzer Aussprache wird das Einvernehmen erteilt.

9Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Eine Privatperson beantragt eine Dachgaube, um eine bestehende Ferienwohnung um 2,58 m² zu erweitern. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13.03.2015 eine Veränderungssperre verhängt hat. Trotzdem ist eine Ausnahme möglich, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag auf Errichtung einer Dachgaube an einem Wohn- und Ferienwohngebäude im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Im Dorf. Der Rat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 14 Abs. 2 BauGB.

Hintergrund

Der Rat beschloss am 13.03.2015 eine Veränderungssperre und einen Aufstellungsbeschluss für das Gebiet, in dem das Grundstück liegt. Diese Sperre soll das Plangebiet bis zum Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans sichern. Im Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf ist das Grundstück als Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen ausgewiesen. Ausnahmen von der Sperre sind möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Bauantrag betrifft ein einzelnes privates Grundstück mit Wohn- und Ferienwohnnutzung. Der Beschluss hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Er zeigt jedoch, wie die Gemeinde bei laufender Veränderungssperre mit Einzelanträgen umgeht.

Die wichtigsten Punkte

  • Die beantragte Dachgaube schafft 2,58 m² zusätzliche Wohnfläche im Dachbereich einer Ferienwohnung
  • Das Gebäude hat insgesamt rund 137 m² Ferienwohnfläche und eine rund 76 m² Eigentümerwohnung im Erdgeschoss
  • Die Dachgaube entspricht den Vorgaben der Baugestaltungssatzung II und hält die Bauerhaltungssatzung ein
  • Da die Ferienwohnfläche unter 200 m² bleibt, entfällt die Pflicht, eine Dauerwohnung grundbuchlich nachzuweisen
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/038/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-886 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. Mai 2015, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig9:0:0

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Bauantrag Errichtung einer Dachgaube — Spiekeroog-Radar