Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit einer Dauer- und einer Ferienwohnung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat oder ein zuständiger Ausschuss befasst sich mit einem Bauantrag zum Neubau eines Wohngebäudes, das eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung enthalten soll. Ein konkretes Grundstück oder eine Adresse ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Die Vorlage betrifft eine Genehmigungsentscheidung im Rahmen des kommunalen Baurechts.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zu einem privaten Bauantrag, über den der zuständige Ausschuss oder Gemeinderat zu entscheiden hat. Adresse und genaue Lage des Vorhabens sind aus dem Titel nicht erkennbar.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; genauere Angaben zu Grundstück, Plangebiet oder Vorgeschichte sind nicht bekannt. Auf Spiekeroog unterliegen Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans sowie den Regelungen zur Nutzung von Wohnraum, die zwischen Dauer- und Ferienwohnen unterscheiden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Kombination aus Dauerwohnung und Ferienwohnung in einem Neubau kann die Wohnsituation auf der Insel berühren, da Dauerwohnraum für Insulaner:innen begrenzt ist. Ob das Vorhaben genehmigt wird, hängt von der baurechtlichen Zulässigkeit und der Vereinbarkeit mit dem örtlichen Bebauungsplan ab.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird der Neubau eines Wohnhauses mit je einer Dauer- und einer Ferienwohnung
- Grundstück und Adresse des Vorhabens sind aus dem Titel nicht ersichtlich
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015 (Aktenzeichen 01/059/2015)
- Es lag kein PDF vor, sodass weitere Einzelheiten nicht bekannt sind
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/059/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Investor beantragt den Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8c "Ortsmitte-West". Weil das Vorhaben in drei Punkten von den Festsetzungen dieses B-Plans abweicht, werden gleichzeitig drei Befreiungen beantragt. Der Gemeinderat soll über Bauantrag und Befreiungen entscheiden.
Es liegt eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses vor, das eine Dauerwohneinheit und fünf Ferienwohnungen umfassen soll. Der Gemeinderat soll klären, ob dieses Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Über Lage, Größe und Gestaltung des Gebäudes liegen keine weiteren Informationen vor.
Die Vorlage behandelt einen Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses auf Spiekeroog. Bisher enthält das Gebäude eine Dauerwohnung; künftig soll es zusätzlich eine Ferienwohnung beherbergen. Der Gemeinderat soll über die Genehmigung dieser Nutzungsänderung entscheiden.
Die Vorlage befasst sich mit der Nutzungsänderung einer Ferienwohnung hin zu einer Dauerwohnung auf Spiekeroog. Über den genauen Standort, den Antragstellenden und das weitere Verfahren liegen keine Informationen vor, da kein PDF beigefügt ist. Der Rat soll offenbar über die Zulässigkeit dieser Nutzungsänderung entscheiden.