Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit einer Dauer- und einer Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015
Beschlossen — einstimmig
am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 und § 173 BauGB wird erteilt. Frau Pichler vom Bauamt erklärt, dass es im B-Plan keine Vorgabe über den Anteil der zu versiegelnden Fläche gibt. RM Bauer fragt nach, ob keine Bäume durch den Bau betroffen sind. Frau Pichler bejaht dies. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag für den Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Einheiten liegt dem Gemeinderat vor: eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung. Der Rat soll über die Zustimmung zu diesem Vorhaben entscheiden.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Genehmigung durch den Gemeinderat Spiekeroog. Der Neubau soll eine Dauernutzungseinheit und eine Feriennutzungseinheit umfassen.
Hintergrund
Es lag nur der Vorlagentitel vor, weitergehende Unterlagen zum Vorhaben fehlen. Ohne PDF lassen sich Lage, Grundstück, Plangebiet und Bezug zu bestehenden Bebauungsplänen nicht benennen. Auf Spiekeroog unterliegen Neubauten mit gemischter Nutzung (Dauer- und Ferienwohnen) regelmäßig einer kommunalen Prüfung, da die Insel Ferienwohnen planerisch steuert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Neubauten mit Dauerwohnraum sind für die Inselbevölkerung relevant, weil dauerhafter Wohnraum auf Spiekeroog knapp ist. Die Kombination mit einer Ferienwohnung berührt die Frage, in welchem Verhältnis neuer Wohnraum der einheimischen Bevölkerung oder dem Tourismus zugute kommt. Konkrete Auswirkungen hängen von Lage und Umfang des Vorhabens ab, zu denen keine Angaben vorliegen.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Nutzungseinheiten
- Eine Einheit ist als Dauerwohnung vorgesehen, eine als Ferienwohnung
- Weitere Details zu Lage, Grundstück und Bauvolumen liegen nicht vor
- Der Gemeinderat entscheidet über die Zustimmung zum Bauantrag
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/059/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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