Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit einer Dauer- und einer Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015
Beschlossen — einstimmig
am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 und § 173 BauGB wird erteilt. Frau Pichler vom Bauamt erklärt, dass es im B-Plan keine Vorgabe über den Anteil der zu versiegelnden Fläche gibt. RM Bauer fragt nach, ob keine Bäume durch den Bau betroffen sind. Frau Pichler bejaht dies. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Antragsteller möchte auf Spiekeroog ein Wohngebäude mit einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung neu errichten. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13.03.2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag, eingegangen am 18.06.2015. Der Rat muss das gemeindliche Einvernehmen erteilen, weil das Grundstück unter einer Veränderungssperre liegt, die eine Ausnahme erfordert.
Hintergrund
Der Rat hatte am 13.03.2015 eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet beschlossen, um laufende Bebauungsplanarbeiten zu sichern. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Im Dorf sieht für das Grundstück ein Sondergebiet Tourismus Ortsmitte vor, in dem Wohn- und Geschäftsgebäude zulässig sein sollen. Ausnahmen von der Veränderungssperre sind möglich, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Baugenehmigungsbehörde sowie die Gemeinde zustimmen. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I und der Bauerhaltungssatzung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Neubau betrifft ein einzelnes Privatgrundstück im Dorfbereich. Der geplante Bau hält die Vorgaben der Baugestaltungssatzung weitgehend ein, etwa bei Dachform, Dachneigung, Fassadenmaterial und Fenstergestaltung. Auf dem Grundstück stehen im südwestlichen Teil geschützte Bäume, deren Behandlung noch mit dem Grünflächenamt abzustimmen ist. Für die übrige Inselgemeinschaft hat die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird ein eingeschossiges Wohngebäude mit einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung
- Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre, eine Ausnahme ist gesetzlich möglich
- Die geplante Grundfläche beträgt 67,91 Quadratmeter und bleibt weit unter dem im B-Plan-Entwurf vorgesehenen Maximum von 210 Quadratmetern
- Die Baugestaltungssatzung I wird nach Prüfung der Verwaltung überwiegend eingehalten
- Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/059/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-893 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
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Ein privater Antragsteller will ein Wohnhaus sanieren und zu vier Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die der Rat am 13.03.2015 beschlossen hat. Weil das Vorhaben mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf übereinstimmt, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und eine Befreiung von der Traufhöhen-Festsetzung zuzulassen.
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