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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit einer Dauer- und einer Ferienwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 und § 173 BauGB wird erteilt. Frau Pichler vom Bauamt erklärt, dass es im B-Plan keine Vorgabe über den Anteil der zu versiegelnden Fläche gibt. RM Bauer fragt nach, ob keine Bäume durch den Bau betroffen sind. Frau Pichler bejaht dies. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Antragsteller möchte auf Spiekeroog ein Wohngebäude mit einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung neu errichten. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13.03.2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag, eingegangen am 18.06.2015. Der Rat muss das gemeindliche Einvernehmen erteilen, weil das Grundstück unter einer Veränderungssperre liegt, die eine Ausnahme erfordert.

Hintergrund

Der Rat hatte am 13.03.2015 eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet beschlossen, um laufende Bebauungsplanarbeiten zu sichern. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Im Dorf sieht für das Grundstück ein Sondergebiet Tourismus Ortsmitte vor, in dem Wohn- und Geschäftsgebäude zulässig sein sollen. Ausnahmen von der Veränderungssperre sind möglich, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Baugenehmigungsbehörde sowie die Gemeinde zustimmen. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I und der Bauerhaltungssatzung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Neubau betrifft ein einzelnes Privatgrundstück im Dorfbereich. Der geplante Bau hält die Vorgaben der Baugestaltungssatzung weitgehend ein, etwa bei Dachform, Dachneigung, Fassadenmaterial und Fenstergestaltung. Auf dem Grundstück stehen im südwestlichen Teil geschützte Bäume, deren Behandlung noch mit dem Grünflächenamt abzustimmen ist. Für die übrige Inselgemeinschaft hat die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt wird ein eingeschossiges Wohngebäude mit einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung
  • Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre, eine Ausnahme ist gesetzlich möglich
  • Die geplante Grundfläche beträgt 67,91 Quadratmeter und bleibt weit unter dem im B-Plan-Entwurf vorgesehenen Maximum von 210 Quadratmetern
  • Die Baugestaltungssatzung I wird nach Prüfung der Verwaltung überwiegend eingehalten
  • Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/059/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-893 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog10. September 2015, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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