Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit einer Dauer- und einer Ferienwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 und § 173 BauGB wird erteilt. Frau Pichler vom Bauamt erklärt, dass es im B-Plan keine Vorgabe über den Anteil der zu versiegelnden Fläche gibt. RM Bauer fragt nach, ob keine Bäume durch den Bau betroffen sind. Frau Pichler bejaht dies. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Bauantrag für den Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Einheiten liegt dem Gemeinderat vor: eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung. Der Rat soll über die Zustimmung zu diesem Vorhaben entscheiden.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Genehmigung durch den Gemeinderat Spiekeroog. Der Neubau soll eine Dauernutzungseinheit und eine Feriennutzungseinheit umfassen.

Hintergrund

Es lag nur der Vorlagentitel vor, weitergehende Unterlagen zum Vorhaben fehlen. Ohne PDF lassen sich Lage, Grundstück, Plangebiet und Bezug zu bestehenden Bebauungsplänen nicht benennen. Auf Spiekeroog unterliegen Neubauten mit gemischter Nutzung (Dauer- und Ferienwohnen) regelmäßig einer kommunalen Prüfung, da die Insel Ferienwohnen planerisch steuert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Neubauten mit Dauerwohnraum sind für die Inselbevölkerung relevant, weil dauerhafter Wohnraum auf Spiekeroog knapp ist. Die Kombination mit einer Ferienwohnung berührt die Frage, in welchem Verhältnis neuer Wohnraum der einheimischen Bevölkerung oder dem Tourismus zugute kommt. Konkrete Auswirkungen hängen von Lage und Umfang des Vorhabens ab, zu denen keine Angaben vorliegen.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt wird der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Nutzungseinheiten
  • Eine Einheit ist als Dauerwohnung vorgesehen, eine als Ferienwohnung
  • Weitere Details zu Lage, Grundstück und Bauvolumen liegen nicht vor
  • Der Gemeinderat entscheidet über die Zustimmung zum Bauantrag

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/059/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog10. September 2015, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 7 Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung
01/082/2019Sitzungsvorlage

Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von zwei Wohngebäuden im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A vor — mit sieben Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung auf einem 730 m² großen Grundstück. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen. Bedingung: Die Dauerwohnung muss in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt werden.

Nutzungsänderung von einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
01/196/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.

Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit einer Dauer- und einer Ferienwohnung — Spiekeroog-Radar