Bauvoranfrage: Abbruch der bestehenden Ferienbungalows und Neubau von zwei Gebäuden mit Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. April 2020
Beschlossen — einstimmig
am 23. April 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Abbruch der bestehenden Ferienbungalows und Neubau von zwei Gebäuden mit Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung gemäß den geltenden Festsetzungen des B-Planes Dorf-Teil A ist zulässig . Zusätzlicher Hinweis für den LK: In einem Bauantrag ist die Größe und Lage der Dauerwohnung eindeutig nachzuweisen. RM Klasing nimmt wieder Platz am Rats -Tisch RV Redelfs erläutert, dass es keine Bauausschuss Sitzung gab und sie im VA vorgetragen hat, dass der Neubau nicht wie beantragt, erfolgen kann. Sie möchte dem LK den Hinweis geben, dass die 20 m Abstand zur Straße nicht gegeben sind. Sie ist der Meinung, dass nach Abbruch des westlichen Hauses die 20m-Linie zur Straße durchzuziehen sei und der geplante Neubau damit im nicht überbaubaren Bereich läge. Der Abbruch des Gebäudes wäre möglich; der Neubau sei problematisch. RM Weibels merkt an, dass eine Baugrenze um das Haus herum verläuft, bzw. das Haus auf der Linie stehe. RM Warenski spricht sich dafür aus, dass der LK mit dem Hinweis der Linie die Sachlage klären und entsprechend den Bauherrn informieren solle. BM Piszczan merkt an, dass der Bereich bebaubar wäre; RM Klasing stimmt zu, dass nach B-Plan Dorf-Teil A, die Bebauung zulässig sei. BM Piszczan ergänzt, dass die Dauerwohnung in der Zeichnung des Bestandes zu finden sei. RM Klasing widerspricht: die neuen Zeichnungen würden auch die neuen Häuser zeigen und dort würde die Dauerwohnung fehlen. Auch das Größenverhältnis der Dauerwohnung zur Bebauung müsste geklärt werden. RV Redelfs schlägt vor, die Anfrage an den Bauherrn zurück zu geben und nach der Dauerwohnung zu fragen. Dies soll bis zur nächsten Ratssitzung geklärt werden. RM Weibels schlägt vor, die Bauvoranfrage nochmals an den LK geben.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Antragsteller fragt an, ob er auf einem 1.081 m² großen Grundstück im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A zwei bestehende Ferienbungalows abreißen und durch zwei neue Gebäude mit Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung ersetzen darf. Die Verwaltung prüft die Zulässigkeit anhand des B-Plans Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzung II und der Erhaltungssatzung. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Vorhaben ist zulässig.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Rat und Verwaltungsausschuss sollen am 23. April 2020 über die planungsrechtliche Zulässigkeit entscheiden.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen (B-Plan Dorf-Teil A). Für Grundstücke über 800 m² erlaubt der B-Plan eine maximale Grundfläche von 210 m² je baulicher Anlage. Da die Gesamtfläche der beiden bestehenden Bungalows 208,48 m² beträgt und damit über 120 m² liegt, ist ein Neubau laut B-Plan nur zulässig, wenn gleichzeitig eine Dauerwohnung geschaffen wird. Eine frühere Bauvoranfrage ohne Dauerwohnungsanteil war im November 2019 abgelehnt worden; deshalb enthält der aktuelle Antrag nun die Dauerwohnung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar die Wohnraumsituation auf der Insel: Mit der Dauerwohnung entsteht potenziell ein weiterer Wohnplatz für Insulaner:innen. Für die Nachbarschaft bedeutet der Abriss der Bungalows und der anschließende Neubau eine bauliche Veränderung im Dorfbereich. Feriengäste erhalten durch die neuen Gebäude zusätzliche Ferienwohnungen.
Die wichtigsten Punkte
- Das 1.081 m² große Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des B-Plans Dorf-Teil A
- Die beiden bestehenden Bungalows haben zusammen eine Grundfläche von rund 208 m² und sollen abgerissen werden
- Der B-Plan schreibt vor, dass bei einer Gesamtfläche über 120 m² eine Dauerwohnung mit geschaffen werden muss
- Eine frühere Bauvoranfrage ohne Dauerwohnung wurde im November 2019 abgelehnt
- Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben als zulässig zu bestätigen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/013/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8121 kB
Beratungsfolge
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