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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. November 2021

Beschluss

Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)

am 04. November 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage verweigern: Ein Eigentümer möchte ein bestehendes Haus mit einer Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen abreißen und durch einen Neubau mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen ersetzen. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil wesentliche Unterlagen fehlen und die Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ungeklärt ist. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage — dem formalen Vorgespräch vor einem Bauantrag — für ein Mehrfamilienhaus im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A (Sondergebiet Allgemeines Wohngebiet I). Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Im B-Plan Dorf-Teil A gilt für das betroffene Sondergebiet ein festgelegtes Verhältnis: mindestens 70 bis 75 Prozent Dauerwohnfläche, höchstens 25 bis 30 Prozent Ferienwohnfläche. Zusätzlich schützt eine Erhaltungssatzung die vorhandene Bevölkerungsstruktur auf Spiekeroog. Das bestehende Erdgeschoss wird bislang vollständig als Dauerwohnung genutzt; mit dem Abriss entfiele dieser Bestandsschutz. Im Neubau wäre laut B-Plan nur eine Dauerwohnung mit 35 m² Wohnfläche vorgesehen — Grundrisse und Berechnungen fehlen bisher.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage berührt die Frage, wie viel Dauerwohnraum auf der Insel erhalten bleibt. Wird Dauerwohnfläche durch Ferienwohnungen ersetzt, verringert sich das Angebot für ganzjährig lebende Insulaner:innen. Das ist auf Spiekeroog ein grundsätzliches Thema, da Wohnraum für Einheimische knapp ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Eigentümer fragt an, ob fünf Ferienwohnungen und eine Dauerwohnung im Neubau genehmigt werden können
  • Das bestehende Gebäude hat eine Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen — beim Abriss erlischt der Bestandsschutz
  • Der B-Plan schreibt mindestens 70 bis 75 Prozent Dauerwohnfläche vor; der Neubau soll nur 35 m² Dauerwohnfläche bieten
  • Unterlagen für eine vollständige Prüfung fehlen: kein Grundriss, keine Flächenberechnung für Alt- und Neubau
  • Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/160/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8205 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog19. Oktober 2021, 22:05 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. November 2021, 21:00 UhrEntscheidungBeschluss

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