Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 1 Dauerwohnung und 7 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Juli 2021
Beschlossen — mehrheitlich
am 01. Juli 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Hinweis an den LK: Es muss darauf geachtet werden, dass die Zwischenwände zwischen Küche und Wohnzimmer in den Ferienwohnungen auch gebaut werden. Ansonsten erhöht sich die Fläche des festgeschriebenen Dauerwohnraums lt. Bebauungsplan, da die jetzigen Berechnungen darauf beruhen, dass die Küchen keine Aufenthaltsräume sind. RV Redelfs sagt, dass der Architekt die Wohnraumberechnung sehr kreativ darlegt habe. Der Hinweis an den Landkreis wurde im Bauausschuss festgelegt. Das Einvernehmen wird unter Hinzuziehung der Hinweise an den LK mehrheitlich erteilt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauantrag sieht den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung auf einem 720 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A vor. Das Bestandsgebäude mit 4 Appartements aus dem Jahr 1978 soll ersetzt werden. Die Vorlage prüft die Vereinbarkeit mit den Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzung — diese werden nahezu vollständig eingehalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A. Der Bauausschuss, der Verwaltungsausschuss und der Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im B-Plan Dorf-Teil A, der ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Besonderes Wohngebiet II festsetzt. Für Grundstücke zwischen 600 und 800 m² gilt eine maximale Grundfläche von 180 m² pro Gebäude. Laut B-Plan muss bei neuen Beherbergungsbetrieben ab 120 m² Ferienwohnfläche eine Dauerwohnung mit mindestens 30 % der Ferienwohnfläche geschaffen werden. Eine Erhaltungssatzung sichert zudem die vorhandene Bevölkerungsstruktur.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Neubau schafft eine Dauerwohnung mit rund 43 m² Wohnfläche — das ist für die knappe Wohnraumversorgung der Insulaner:innen relevant. Die sieben Ferienwohnungen richten sich an Gäste und verändern das Angebot im Ortsbereich. Für die Nachbarschaft sind Baumaßnahmen und das spätere Betreiben des Gebäudes unmittelbar spürbar.
Die wichtigsten Punkte
- Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von knapp 180 m² und entspricht damit der B-Plan-Obergrenze
- Sieben Ferienwohnungen mit zusammen rund 143 m² Wohnfläche sind vorgesehen
- Die eine Dauerwohnung (ca. 43 m²) erfüllt die B-Plan-Pflicht zur Schaffung von Dauerwohnraum
- Das Bestandsgebäude mit vier Appartements aus dem Jahr 1978 soll abgebrochen werden
- Alle wesentlichen Vorgaben des B-Plans und der Baugestaltungssatzung werden nach Prüfung eingehalten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/130/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8132 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauantrag sieht auf einem 815 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A zwei Neubauten vor: ein Appartementhaus mit 7 Ferienwohnungen und Rezeption sowie ein separates Wohnhaus als Dauerwohnung. Die Verwaltung prüfte die Planung auf Vereinbarkeit mit B-Plan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung — die meisten Vorgaben werden eingehalten. Der Beschlussvorschlag empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Dauerwohnung eindeutig in der Baugenehmigung festgeschrieben wird.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage verweigern: Ein Eigentümer möchte ein bestehendes Haus mit einer Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen abreißen und durch einen Neubau mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen ersetzen. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil wesentliche Unterlagen fehlen und die Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ungeklärt ist. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Die Gemeinde soll ihr zuvor erteiltes Einvernehmen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen jetzt verweigern. Grund ist die seit 1. November 2021 geltende Veränderungssperre, die das laufende Bauleitplanverfahren absichert. Solange der neue Bebauungsplan Nr. 22 noch nicht feststeht, darf keine Ausnahme genehmigt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.
Ein Bauantrag sieht den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf Spiekeroog vor. Das erste Gebäude soll sechs Ferienwohnungen umfassen, das zweite fünf Ferienwohnungen und eine Betreiber- bzw. Dauerwohnung. Der Gemeinderat soll über den Bauantrag entscheiden.