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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 1 Dauerwohnung und 7 Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Juli 2021

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 01. Juli 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Hinweis an den LK: Es muss darauf geachtet werden, dass die Zwischenwände zwischen Küche und Wohnzimmer in den Ferienwohnungen auch gebaut werden. Ansonsten erhöht sich die Fläche des festgeschriebenen Dauerwohnraums lt. Bebauungsplan, da die jetzigen Berechnungen darauf beruhen, dass die Küchen keine Aufenthaltsräume sind. RV Redelfs sagt, dass der Architekt die Wohnraumberechnung sehr kreativ darlegt habe. Der Hinweis an den Landkreis wurde im Bauausschuss festgelegt. Das Einvernehmen wird unter Hinzuziehung der Hinweise an den LK mehrheitlich erteilt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauantrag sieht den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung auf einem 720 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A vor. Das Bestandsgebäude mit 4 Appartements aus dem Jahr 1978 soll ersetzt werden. Die Vorlage prüft die Vereinbarkeit mit den Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzung — diese werden nahezu vollständig eingehalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A. Der Bauausschuss, der Verwaltungsausschuss und der Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB erteilen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im B-Plan Dorf-Teil A, der ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Besonderes Wohngebiet II festsetzt. Für Grundstücke zwischen 600 und 800 m² gilt eine maximale Grundfläche von 180 m² pro Gebäude. Laut B-Plan muss bei neuen Beherbergungsbetrieben ab 120 m² Ferienwohnfläche eine Dauerwohnung mit mindestens 30 % der Ferienwohnfläche geschaffen werden. Eine Erhaltungssatzung sichert zudem die vorhandene Bevölkerungsstruktur.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Neubau schafft eine Dauerwohnung mit rund 43 m² Wohnfläche — das ist für die knappe Wohnraumversorgung der Insulaner:innen relevant. Die sieben Ferienwohnungen richten sich an Gäste und verändern das Angebot im Ortsbereich. Für die Nachbarschaft sind Baumaßnahmen und das spätere Betreiben des Gebäudes unmittelbar spürbar.

Die wichtigsten Punkte

  • Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von knapp 180 m² und entspricht damit der B-Plan-Obergrenze
  • Sieben Ferienwohnungen mit zusammen rund 143 m² Wohnfläche sind vorgesehen
  • Die eine Dauerwohnung (ca. 43 m²) erfüllt die B-Plan-Pflicht zur Schaffung von Dauerwohnraum
  • Das Bestandsgebäude mit vier Appartements aus dem Jahr 1978 soll abgebrochen werden
  • Alle wesentlichen Vorgaben des B-Plans und der Baugestaltungssatzung werden nach Prüfung eingehalten

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/130/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog15. Juni 2021, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog1. Juli 2021, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 1 Dauerwohnung und 7 Ferienwohnungen — Spiekeroog-Radar