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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Umnutzung und Umbau zur Nutzung als Ferienwohnungs-anlage mit zwei Nutzungseinheiten nebst Hausmeisterwohnung (Dauerwohnung)

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 6. Januar 2020

Beschluss

Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)

am 12. Dezember 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Gebäude im Außenbereich von Spiekeroog soll zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und einer Hausmeisterwohnung als Dauerwohnung umgebaut werden. Eine frühere Bauvoranfrage ohne Dauerwohnung scheiterte an der Erhaltungssatzung der Gemeinde. Die geänderte Anfrage enthält nun eine Dauerwohnung mit rund 54 Quadratmetern. Die Verwaltung schlägt vor, der Nutzung zuzustimmen, sofern die Dauerwohnung in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt wird.

Einordnung

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers zur Umnutzung eines Gebäudes im Außenbereich Spikeroogs. Die Vorlage ist die zweite, geänderte Bauvoranfrage nach Ablehnung einer ersten Anfrage im April 2019.

Hintergrund

Eine erste Bauvoranfrage vom April 2019 sah keine Dauerwohnung vor und wurde deshalb nach der Erhaltungssatzung der Gemeinde abgelehnt. Die Erhaltungssatzung dient der Sicherung der ansässigen Bevölkerungsstruktur und verlangt bei solchen Vorhaben die Schaffung von Dauerwohnraum. Die geänderte Anfrage reagiert darauf und integriert eine Hausmeisterwohnung mit rund 53,92 Quadratmetern als Dauerwohnraum. Das Grundstück liegt im Außenbereich, also außerhalb eines Bebauungsplans.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft den dauerhaften Wohnraumbestand auf der Insel: Die Erhaltungssatzung soll verhindern, dass Dauerwohnraum zugunsten von Ferienvermietung verloren geht. Durch die Auflage zur Dauerwohnung wird zumindest eine Wohneinheit für Inselbewohner:innen gesichert. Direkt betroffen sind die Eigentümer:innen des Gebäudes; indirekt wirkt das Verfahren als Präzedenz für ähnliche Umnutzungsanträge auf Spiekeroog.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Gebäude liegt im Außenbereich und soll zwei Ferienwohnungseinheiten sowie eine Dauerwohnung erhalten
  • Die erste Bauvoranfrage scheiterte 2019, weil keine Dauerwohnung vorgesehen war
  • Die Dauerwohnung als Hausmeisterwohnung misst rund 53,92 Quadratmeter
  • Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung unter der Auflage, dass Lage und Größe der Dauerwohnung verbindlich in der Baugenehmigung festgelegt werden
  • Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Vorlage im November und Dezember 2019

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/105/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8121 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. November 2019, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. Dezember 2019, 21:01 UhrEntscheidungBeschluss
  3. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog6. Januar 2020, 21:00 UhrVorberatungmehrheitlich4:0:1

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