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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Umnutzung und Umbau zur Nutzung als Ferienwohnungs-anlage mit zwei Nutzungseinheiten nebst Hausmeisterwohnung (Dauerwohnung)

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 6. Januar 2020

Beschluss

Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)

am 12. Dezember 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Gebäude im Außenbereich soll zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und einer Dauerwohnung für eine Hausmeisterin oder einen Hausmeister umgebaut werden. Eine frühere Bauvoranfrage ohne Dauerwohnung hatte die Gemeinde abgelehnt, weil die Erhaltungssatzung die Schaffung von Dauerwohnraum verlangt. Die geänderte Anfrage enthält nun eine Dauerwohnung mit rund 54 Quadratmetern. Der Beschlussvorschlag sieht Zustimmung vor, sofern die Dauerwohnung in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt wird.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage — einer vorläufigen Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit — für ein Umbauvorhaben im Außenbereich Spiekerooogs. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Eine erste Bauvoranfrage vom April 2019 hatte dasselbe Gebäude ohne Dauerwohnung zur Ferienwohnungsanlage umnutzen wollen. Die Gemeinde lehnte damals ab, weil die Erhaltungssatzung — Lageplan I „Erhaltung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Entscheidung berührt das Verhältnis von Ferienwohnungen zu Dauerwohnraum auf der Insel. Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass auch künftig Dauerwohnraum für Einwohner:innen erhalten bleibt. Die geforderte Hausmeisterwohnung ist ein Kompromiss, der Dauernutzung an das Vorhaben knüpft.

Die wichtigsten Punkte

  • Die erste Bauvoranfrage ohne Dauerwohnung wurde wegen der Erhaltungssatzung abgelehnt
  • Die geänderte Anfrage sieht eine Hausmeisterwohnung mit rund 54 Quadratmetern als Dauerwohnung vor
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich, nicht in einem Bebauungsplangebiet
  • Der Beschlussvorschlag stimmt dem Vorhaben zu, verlangt aber die genaue Festlegung der Dauerwohnung in der Baugenehmigung
  • Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Vorlage nacheinander

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/105/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. November 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. Dezember 2019, 20:01 UhrEntscheidungBeschluss
  3. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog6. Januar 2020, 20:00 UhrVorberatungmehrheitlich4:0:1

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Bauvoranfrage: Umnutzung und Umbau zur Nutzung als Ferienwohnungs-anlage mit zwei Nutzungseinheiten nebst Hausmeisterwohnung (Dauerwohnung) — Spiekeroog-Radar