Bauvoranfrage: Umnutzung und Umbau zur Nutzung als Ferienwohnungs-anlage mit zwei Nutzungseinheiten nebst Hausmeisterwohnung (Dauerwohnung)
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 6. Januar 2020
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 12. Dezember 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Gebäude im Außenbereich soll zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und einer Dauerwohnung für eine Hausmeisterin oder einen Hausmeister umgebaut werden. Eine frühere Bauvoranfrage ohne Dauerwohnung hatte die Gemeinde abgelehnt, weil die Erhaltungssatzung die Schaffung von Dauerwohnraum verlangt. Die geänderte Anfrage enthält nun eine Dauerwohnung mit rund 54 Quadratmetern. Der Beschlussvorschlag sieht Zustimmung vor, sofern die Dauerwohnung in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt wird.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage — einer vorläufigen Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit — für ein Umbauvorhaben im Außenbereich Spiekerooogs. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Eine erste Bauvoranfrage vom April 2019 hatte dasselbe Gebäude ohne Dauerwohnung zur Ferienwohnungsanlage umnutzen wollen. Die Gemeinde lehnte damals ab, weil die Erhaltungssatzung — Lageplan I „Erhaltung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung berührt das Verhältnis von Ferienwohnungen zu Dauerwohnraum auf der Insel. Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass auch künftig Dauerwohnraum für Einwohner:innen erhalten bleibt. Die geforderte Hausmeisterwohnung ist ein Kompromiss, der Dauernutzung an das Vorhaben knüpft.
Die wichtigsten Punkte
- Die erste Bauvoranfrage ohne Dauerwohnung wurde wegen der Erhaltungssatzung abgelehnt
- Die geänderte Anfrage sieht eine Hausmeisterwohnung mit rund 54 Quadratmetern als Dauerwohnung vor
- Das Grundstück liegt im Außenbereich, nicht in einem Bebauungsplangebiet
- Der Beschlussvorschlag stimmt dem Vorhaben zu, verlangt aber die genaue Festlegung der Dauerwohnung in der Baugenehmigung
- Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Vorlage nacheinander
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/105/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8121 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Bauvoranfrage fragt, ob eine bestehende Frühstückspension im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A zu 8 Ferienwohnungen und 4–5 Dauerwohnungen als Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden darf. Die Verwaltung bewertet die einzelnen Planungsfragen und stellt fest: Veranda-Anbau und Satteldach sind grundsätzlich möglich, ein Kraggeschoss im Dachbereich ist nach Baugestaltungssatzung II jedoch nicht zulässig. Die bestehende Dauerwohnung im Erdgeschoss darf laut Erhaltungssatzung nicht in Ferienwohnungen umgenutzt werden. Ob zusätzlicher Dauerwohnraum zu schaffen ist, muss beim späteren Bauantrag geprüft werden.
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