Rat der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrabgelehnt2:3:2Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 UhrmehrheitlichGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 05.03.2020
- Ö 7·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein BeschlussBericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
- Ö 8·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein BeschlussBeschlusscontrolling - Information über den Stand der gefassten Ratsbeschlüsse
- Ö 9·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 UhreinstimmigBeschluss über die Annahme von Spenden
- Ö 10·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein BeschlussEinwohnerfragestunde
- Ö 11·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 UhreinstimmigNeuerschließung des Dachgeschosses und Sanierung der Sanitärbereiche eines denkmalgeschützten Hauses01/012/2020·Sitzungsvorlage
Ein denkmalgeschütztes Gebäude im Außenbereich Spiekeroogs soll im Dachgeschoss ausgebaut und in den Sanitärbereichen saniert werden. Im Dachgeschoss entstehen zwei Gruppenräume für Kleingruppen mit eigenem Bad; eine neue Treppe dient als erster Rettungsweg. Die äußere Form des Gebäudes bleibt erhalten; neue Dachfenster werden als historische Dachluken ausgeführt. Verwaltung und Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
- Ö 12·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhreinstimmig01/013/2020·Sitzungsvorlage
Ein privater Antragsteller fragt an, ob er auf einem 1.081 m² großen Grundstück im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A zwei bestehende Ferienbungalows abreißen und durch zwei neue Gebäude mit Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung ersetzen darf. Die Verwaltung prüft die Zulässigkeit anhand des B-Plans Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzung II und der Erhaltungssatzung. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Vorhaben ist zulässig.
- Ö 13·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhreinstimmig01/014/2020·Sitzungsvorlage
Der Gemeinderat soll dem 2. Nachtrag zu einem Bauantrag zum Umbau des ehemaligen Künstlerhauses zu Dauer- und Ferienwohnungen zustimmen. Die Änderung betrifft ausschließlich die Lage des zweiten Rettungsweges im Staffelgeschoss: Statt über den östlichen Giebel auf die Dachterrasse führt er künftig über den westlichen Giebel auf eine Erdgeschoss-Terrasse. Der Landkreis Wittmund prüft, ob diese Änderung die Brandschutzanforderungen erfüllt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
- Ö 14·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhreinstimmig01/015/2020·Sitzungsvorlage
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
- Ö 15·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrabgelehnt01/016/2020·Sitzungsvorlage
Die Verwaltung hat die Grünpflege für den Dorfplatz und andere öffentliche Grünflächen 2020 ohne vorherigen Ratsbeschluss an einen externen Dienstleister vergeben und holt die Genehmigung nun nachträglich ein. Hintergrund: Der neue Bauhofmitarbeiter wurde kurzfristig als Schulhausmeister eingesetzt und konnte die Grünpflege daher nicht übernehmen. Drei Firmen wurden angefragt; das günstigste Angebot über 2.284,80 Euro brutto erhielt den Zuschlag. Der Rat soll die Vergabe rückwirkend genehmigen.
- Ö 16·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein Beschluss01/017/2020·Informationsvorlage
Der Sandkasten auf der Dorfwiese muss abgebaut werden, weil er nach acht Jahren Nutzung nicht mehr den Unfallverhütungsvorschriften entspricht. Er wurde von freiwilligen Gestaltern im Zuge der Dorfplatzgestaltung errichtet, ohne Genehmigung der Gemeindeverwaltung. Da keine Haushaltsmittel für Unterhalt und Ersatz eingeplant sind, ist eine sofortige Wiederbeschaffung nicht möglich. Eine Neuerrichtung würde rund 2.500 Euro einmalig und etwa 500 Euro jährlich kosten.
- Ö 17·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 18·Öffentlicher Teil: Beginn 20:01 Uhrkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung