Bauvoranfrage: Errichtung einer freistehenden 2teiligen Ständermarkise an der vorhandenen ostseitigen Terrasse
Stand der Beratung
Zurückgezogen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. April 2021
Zurückgezogen
am 15. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Betrieb am westlichen Dorfrand stellt eine Bauvoranfrage für eine zweiteilige Ständermarkise über seiner ostseitigen Terrasse. Die Markise soll die Außengastronomie bei schlechtem Wetter nutzbar halten — ursprünglich begründet mit der Corona-bedingten Sitzplatzbeschränkung in Restaurants. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben grundsätzlich für zulässig zu erklären, sofern die Überdachung als offene Pergola ohne festes Dach ausgeführt wird und der öffentliche Straßenraum davor unberührt bleibt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage — dem formalen Verfahren zur grundsätzlichen Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird. Das Gebäude liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A
Hintergrund
Das Grundstück befindet sich im B-Plan-Gebiet „Dorf-Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen ist der jeweilige Gastronomiebetrieb.
Die wichtigsten Punkte
- Die Bauvoranfrage zielt auf eine zweiteilige freistehende Ständermarkise über der bestehenden Ostterrasse
- Das Grundstück liegt im Sondergebiet „Besonderes Wohngebiet I
- einordnung_de2
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/090/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8119 kB
Beratungsfolge
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