Bauvoranfrage: Errichtung einer freistehenden 2teiligen Ständermarkise an der vorhandenen ostseitigen Terrasse
Stand der Beratung
Zurückgezogen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. April 2021
Zurückgezogen
am 15. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Gastronomiebetrieb am westlichen Rand des Dorfes fragt vorab an, ob er auf seiner ostseitigen Terrasse eine zweiteilige freistehende Ständermarkise errichten darf. Begründet wird der Antrag mit der Corona-Lage: eine überdachte Außenfläche soll die Platznot bei eingeschränkter Innenbelegung mildern. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben als zulässig zu erklären, wenn die Überdachung als offene Pergola ausgeführt wird und die angrenzende öffentliche Straße nicht beeinträchtigt wird.
Einordnung
Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers zur Prüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Terrassenüberdachung; das Gebäude liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A, Sondergebiet Besonderes Wohngebiet I. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Besonderes Wohngebiet I ausweist. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung II, deren Anforderungen erst im regulären Bauantragsverfahren geprüft werden. Das Grundstück fällt ferner unter die Erhaltungssatzung im Lageplan I. Eine Bauvoranfrage klärt nur die grundsätzliche Zulässigkeit; ein förmlicher Bauantrag wäre der nächste Schritt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft primär den betroffenen Gastronomiebetrieb und seine Gäste. Für die übrigen Insulaner:innen und Passant:innen ist relevant, ob die Straße vor dem Gebäude durch die Konstruktion eingeschränkt wird; die Verwaltung macht dies zur ausdrücklichen Bedingung. Breitere Auswirkungen auf den Inselalltag sind nicht zu erwarten.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Gastronomiebetrieb am Westrand des Dorfes will seine ostseitige Terrasse mit einer zweiteiligen Ständermarkise überdachen
- Die Bauvoranfrage wurde am 7. Dezember 2020 eingereicht
- Die Verwaltung hält das Vorhaben für zulässig, wenn die Überdachung als Pergola ohne festes Dach ausgeführt wird
- Die öffentliche Straße vor dem Gebäude darf durch die Konstruktion nicht beansprucht oder beeinträchtigt werden
- Die Detailprüfung nach Baugestaltungssatzung II erfolgt erst im nachgelagerten Bauantragsverfahren
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/090/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8119 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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