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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Neubau von 3 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juni 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Juni 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: Das Vorhaben ist in Bezug auf den Bebauungsplan zulässig. Die Nutzung mit 3 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung ist zulässig, die Größe der Dauerwohnung beträgt mehr als 30 %. Die bebaute Fläche des Grundstücks beträgt: Baukörper I = 102,96 m² und Baukörper II = 115,74. Die Veranden werden der Grundfläche der Hauptgebäude nicht zugerechnet. First- u. Trauhöhen werden eingehalten. Der Bauausschuss ist der Meinung, dass das Vorhaben in dieser Form zulässig ist. So sind auch die in der Vorlage genannte Fragen positiv zu beantworten.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Antragsteller möchte ein bestehendes Gebäude abreißen und durch zwei Neubauten mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung ersetzen. Die Verwaltung hat die Bauvoranfrage geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben dem Bebauungsplan Dorf-Teil A entspricht. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage erteilen, dass die Dauerwohnung in den Bauplänen eindeutig ausgewiesen wird.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zu einer Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers auf einem Grundstück (630 m²) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A; Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Dort gilt: Neue Gästeunterkünfte ab 120 m² Wohnfläche sind nur zulässig, wenn gleichzeitig mindestens eine Dauerwohnung geschaffen wird, deren Fläche mindestens 30 Prozent der Ferienwohnfläche beträgt. Das Grundstück unterliegt zudem der Baugestaltungssatzung II und der Erhaltungssatzung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf alle Insulaner:innen. Für den Wohnungsmarkt ist relevant, dass die Regel Dauerwohnung plus Ferienwohnungen hier eingehalten wird: Die geplante Dauerwohnung mit 79,52 m² überschreitet die Mindestquote von 30 Prozent der Ferienwohnfläche.

Die wichtigsten Punkte

  • Das bestehende Gebäude soll abgerissen und durch zwei Neubauten mit zusammen 219 m² Grundfläche ersetzt werden
  • Die Nutzung mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung ist nach dem Bebauungsplan Dorf-Teil A zulässig
  • Alle Vorgaben zu Grundfläche, Traufhöhe (3,50 m) und Firsthöhe (8,46 m) werden eingehalten
  • Die Dauerwohnung mit 79,52 m² erfüllt die Mindestquote von 30 Prozent der Ferienwohnfläche
  • Der Beschlussvorschlag sieht das Einvernehmen mit der Auflage vor, die Dauerwohnung in den Bauplänen eindeutig zu kennzeichnen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/032/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8230 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog24. Mai 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Juni 2018, 22:10 UhrEntscheidungeinstimmig

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