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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Neubau von 3 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juni 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Juni 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: Das Vorhaben ist in Bezug auf den Bebauungsplan zulässig. Die Nutzung mit 3 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung ist zulässig, die Größe der Dauerwohnung beträgt mehr als 30 %. Die bebaute Fläche des Grundstücks beträgt: Baukörper I = 102,96 m² und Baukörper II = 115,74. Die Veranden werden der Grundfläche der Hauptgebäude nicht zugerechnet. First- u. Trauhöhen werden eingehalten. Der Bauausschuss ist der Meinung, dass das Vorhaben in dieser Form zulässig ist. So sind auch die in der Vorlage genannte Fragen positiv zu beantworten.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Grundstückseigentümer fragt vorab an, ob er ein bestehendes Gebäude abreißen und durch zwei neue Baukörper mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung ersetzen darf. Die Verwaltung kommt nach Prüfung des Bebauungsplans „Dorf–Teil A

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage — dem formalen Vorabcheck, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A

Hintergrund

Das Grundstück (630 m²) liegt im Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft einen privaten Bauantrag und hat keine direkten Auswirkungen auf alle Insulaner:innen. Relevant ist sie für Nachbar:innen des Grundstücks und im weiteren Sinne für den Wohnungsmarkt: Der Bebauungsplan schreibt vor, dass neue Ferienunterkünfte ab 120 m² nur zusammen mit mindestens einer Dauerwohnung entstehen dürfen — so soll Dauerwohnraum auf der Insel gesichert werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Das bestehende Gebäude soll abgerissen und durch zwei Neubauten mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung ersetzt werden
  • Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans „Dorf–Teil A
  • Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II und der Erhaltungssatzung
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — mit der Auflage, die Dauerwohnung in den Bauplänen eindeutig zu kennzeichnen
  • Alle weiteren Detailprüfungen erfolgen im späteren Baugenehmigungsverfahren

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/032/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog24. Mai 2018, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Juni 2018, 20:10 UhrEntscheidungeinstimmig

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Bauvoranfrage: Neubau von 3 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung — Spiekeroog-Radar