Bauvoranfrage: Erweiterung und Umnutzung eines Gebäudeteils zu zwei Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. April 2018
Abgelehnt
am 05. April 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass sowohl Bauausschuss, als auch der Verwaltungsausschuss das Einvernehmen nicht erteilen wollen, da eine Nutzungsänderung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen geplant ist und dies der Erhaltungssatzung widerspricht. Das Gremium lehnt es einstimmig ab, das Einvernehmen zu erteilen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Antragsteller möchte den hinteren Teil eines bestehenden Gebäudes erweitern und zu zwei separaten Ferienwohnungen umnutzen. Geplant sind eine Veranda im Erdgeschoss sowie Gauben im Dachgeschoss. Der vordere Gebäudeteil mit Restaurant und Dauerwohnung bleibt unverändert. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers. Das Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im März/April 2018.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Neue Ferienwohnungen ab 120 m² Gesamtfläche erfordern dort eine Dauerwohnung im selben Gebäude. Die geplanten Ferienwohnungen liegen mit 102 m² Wohnfläche unter dieser Grenze, sodass keine zusätzliche Dauerwohnung notwendig ist. Das Grundstück unterliegt außerdem der Baugestaltungssatzung I sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes Grundstück im Dorfbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit der Insulaner:innen. Mittelbar steht sie für die fortlaufende Praxis, Ferienwohnungskapazitäten im Bestand zu erweitern. Gäste und der Beherbergungsmarkt sind eher berührt als Dauerbewohner:innen.
Die wichtigsten Punkte
- Der hintere Gebäudeteil soll durch eine Veranda und Dachgauben erweitert werden
- Entstehen sollen zwei separate Ferienwohnungen mit insgesamt 102 m² Wohnfläche
- Restaurant und Dauerwohnung im vorderen Gebäudeteil bleiben unverändert
- Die Bauvoranfrage klärt vorab die Zulässigkeit nach Bebauungsplan und Erschließung
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/010/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8205 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine private Antragstellerin fragt an, ob ein denkmalgeschütztes Wohn- und Gewerbegebäude auf Spiekeroog planungsrechtlich zu einem Wohngebäude mit Ferienwohnungen umgebaut werden darf. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den seit 2015 eine Veränderungssperre gilt, weshalb die Gemeinde ein Einvernehmen erteilen muss. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen gemäß Paragraph 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen, weil das Vorhaben mit den Entwürfen des neuen Bebauungsplans Im Dorf vereinbar erscheint.
Ein privater Antragsteller will auf einem 730 m² großen Grundstück im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A zwei Wohngebäude mit je vier Ferienwohnungen errichten. Das Vorhaben erfüllt die Bau- und Gestaltungsvorgaben weitgehend, scheitert aber an einer zentralen Bedingung: Weil das Altgebäude eine Dauerwohnung hatte, erlaubt die Erhaltungssatzung den Neubau nur, wenn eine der acht Einheiten dauerhaft als Dauerwohnung (mindestens 35 m²) ausgewiesen wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nur unter dieser Auflage zu erteilen.
Eine bestehende Frühstückspension soll zu 8 Ferienwohnungen und 4-5 Dauerwohnungen als Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden. Die Verwaltung bewertet im Rahmen einer Bauvoranfrage, welche Teile des Vorhabens mit dem Bebauungsplan Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung II vereinbar sind. Einige Punkte sind zulässig, andere nicht: Ein geplantes Kraggeschoss im hinteren Teil ist nach der Gestaltungssatzung nicht erlaubt, eine Einfriedung mit Klinkermauer zur Straße ebenfalls nicht. Die bestehende Dauerwohnung im Erdgeschoss darf laut Erhaltungssatzung nicht zu Ferienwohnungen umgenutzt werden.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.