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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Erweiterung und Umnutzung eines Gebäudeteils zu zwei Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. April 2018

Beschluss

Abgelehnt

am 05. April 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass sowohl Bauausschuss, als auch der Verwaltungsausschuss das Einvernehmen nicht erteilen wollen, da eine Nutzungsänderung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen geplant ist und dies der Erhaltungssatzung widerspricht. Das Gremium lehnt es einstimmig ab, das Einvernehmen zu erteilen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Antragsteller möchte den hinteren Teil eines bestehenden Gebäudes erweitern und zu zwei separaten Ferienwohnungen umbauen. Geplant sind eine Veranda im Erdgeschoss sowie Dachgauben im Obergeschoss. Der vordere Gebäudeteil mit Restaurant und Dauerwohnung bleibt unverändert. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer Erweiterung und Umnutzung im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A

Hintergrund

Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Die Vorlage läuft durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft direkt nur den privaten Antragsteller. Es fügt dem touristischen Angebot auf Spiekeroog zwei weitere Ferienwohnungen hinzu. Für die allgemeine Inselbevölkerung entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der hintere Gebäudeteil soll durch Veranda und Dachgauben erweitert und zu zwei Ferienwohnungen umgebaut werden
  • Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A
  • ) Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, wo Gästebeherbergung grundsätzlich zulässig ist
  • Die Gesamtwohnfläche beider Einheiten beträgt 102 m², damit ist keine zusätzliche Dauerwohnung erforderlich
  • Das Grundstück unterliegt zusätzlich der Baugestaltungssatzung I und der Erhaltungssatzung der Gemeinde
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/010/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. März 2018, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. April 2018, 20:00 UhrEntscheidungabgelehnt

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