Bauvoranfrage: Erweiterung und Umnutzung eines Gebäudeteils zu zwei Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. April 2018
Abgelehnt
am 05. April 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass sowohl Bauausschuss, als auch der Verwaltungsausschuss das Einvernehmen nicht erteilen wollen, da eine Nutzungsänderung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen geplant ist und dies der Erhaltungssatzung widerspricht. Das Gremium lehnt es einstimmig ab, das Einvernehmen zu erteilen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Antragsteller möchte den hinteren Teil eines bestehenden Gebäudes erweitern und zu zwei separaten Ferienwohnungen umbauen. Geplant sind eine Veranda im Erdgeschoss sowie Dachgauben im Obergeschoss. Der vordere Gebäudeteil mit Restaurant und Dauerwohnung bleibt unverändert. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer Erweiterung und Umnutzung im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A
Hintergrund
Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Die Vorlage läuft durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft direkt nur den privaten Antragsteller. Es fügt dem touristischen Angebot auf Spiekeroog zwei weitere Ferienwohnungen hinzu. Für die allgemeine Inselbevölkerung entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Der hintere Gebäudeteil soll durch Veranda und Dachgauben erweitert und zu zwei Ferienwohnungen umgebaut werden
- Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A
- ) Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, wo Gästebeherbergung grundsätzlich zulässig ist
- Die Gesamtwohnfläche beider Einheiten beträgt 102 m², damit ist keine zusätzliche Dauerwohnung erforderlich
- Das Grundstück unterliegt zusätzlich der Baugestaltungssatzung I und der Erhaltungssatzung der Gemeinde
- Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/010/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8205 kB
Beratungsfolge
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