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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Erweiterung und Umnutzung eines Gebäudeteils zu zwei Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. April 2018

Beschluss

Abgelehnt

am 05. April 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass sowohl Bauausschuss, als auch der Verwaltungsausschuss das Einvernehmen nicht erteilen wollen, da eine Nutzungsänderung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen geplant ist und dies der Erhaltungssatzung widerspricht. Das Gremium lehnt es einstimmig ab, das Einvernehmen zu erteilen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Antragsteller möchte den hinteren Teil eines bestehenden Gebäudes erweitern und zu zwei separaten Ferienwohnungen umnutzen. Geplant sind eine Veranda im Erdgeschoss sowie Gauben im Dachgeschoss. Der vordere Gebäudeteil mit Restaurant und Dauerwohnung bleibt unverändert. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers. Das Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im März/April 2018.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Neue Ferienwohnungen ab 120 m² Gesamtfläche erfordern dort eine Dauerwohnung im selben Gebäude. Die geplanten Ferienwohnungen liegen mit 102 m² Wohnfläche unter dieser Grenze, sodass keine zusätzliche Dauerwohnung notwendig ist. Das Grundstück unterliegt außerdem der Baugestaltungssatzung I sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ein einzelnes Grundstück im Dorfbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit der Insulaner:innen. Mittelbar steht sie für die fortlaufende Praxis, Ferienwohnungskapazitäten im Bestand zu erweitern. Gäste und der Beherbergungsmarkt sind eher berührt als Dauerbewohner:innen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der hintere Gebäudeteil soll durch eine Veranda und Dachgauben erweitert werden
  • Entstehen sollen zwei separate Ferienwohnungen mit insgesamt 102 m² Wohnfläche
  • Restaurant und Dauerwohnung im vorderen Gebäudeteil bleiben unverändert
  • Die Bauvoranfrage klärt vorab die Zulässigkeit nach Bebauungsplan und Erschließung
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/010/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8205 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. März 2018, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. April 2018, 22:00 UhrEntscheidungabgelehnt

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