Bauvoranfrage Umnutzung und Umbau eines denkmalgeschützten Wohn- und Gewerbegebäudes
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Eine private Antragstellerin fragt an, ob ein denkmalgeschütztes Wohn- und Gewerbegebäude auf Spiekeroog planungsrechtlich zu einem Wohngebäude mit Ferienwohnungen umgebaut werden darf. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den seit 2015 eine Veränderungssperre gilt, weshalb die Gemeinde ein Einvernehmen erteilen muss. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen gemäß Paragraph 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen, weil das Vorhaben mit den Entwürfen des neuen Bebauungsplans Im Dorf vereinbar erscheint.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Bauvoranfrage einer privaten Antragstellerin, eingebracht im April 2016. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre erteilen.
Hintergrund
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 13. März 2015 eine Veränderungssperre für das betroffene Gebiet beschlossen. Diese Sperre sichert die laufende Aufstellung des neuen Bebauungsplans Im Dorf. Nach dem Entwurf dieses Plans soll das Grundstück künftig als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen und Ferienwohnen ausgewiesen werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre sind möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen und die Gemeinde zustimmt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes denkmalgeschütztes Gebäude im Dorfbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf alle Insulaner:innen. Mittelbar zeigt es, wie die Gemeinde mit Umbauanträgen unter laufender Bauleitplanung umgeht. Dauerwohnraum soll laut Antrag erhalten bleiben; zusätzliche Ferienwohnungen könnten entstehen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Antragstellerin will ein denkmalgeschütztes Wohn- und Gewerbegebäude mit einer Grundfläche von rund 203 Quadratmetern zu einem Wohngebäude mit Ferienwohnungen umbauen
- Vorhandene Anbauten sollen zu inseltypischen Veranden umgestaltet werden; geplant sind drei Veranden mit zusammen 40 Quadratmetern
- Das Grundstück liegt in der Veränderungssperrzone, weshalb Verwaltungsausschuss und Rat das Einvernehmen erteilen müssen
- Das Vorhaben passt nach Einschätzung der Verwaltung zu den Entwurfsfestsetzungen des neuen Bebauungsplans Im Dorf
- Die bauordnungsrechtliche Prüfung einschliesslich Denkmalschutz obliegt dem Landkreis Wittmund, nicht der Gemeinde
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/026/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8140 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine private Antragstellerin will ein denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus im Dorfbereich umbauen und dort sechs Mitarbeiterwohnungen sowie rund fünf Ferienappartements einrichten. Das bisherige Kühlhaus soll abgerissen werden, um Platz für einen Neubau mit drei Ferienwohnungen zu schaffen. Das Lebensmittelgeschäft bleibt erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Eine private Eigentümerin beantragt den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses, um die Zahl der Ferienwohnungen von zwei auf vier zu erhöhen. Dazu sollen Flachdachanbauten mit einem Satteldach mit Gauben überbaut werden; außerdem sind eine Veranda und zwei Balkone geplant. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit laufender Veränderungssperre, weshalb der Rat entscheiden muss, ob er sein Einvernehmen erteilt.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen verweigern, damit ein Wohngebäude nachträglich als Ferienwohnungen genehmigt wird. Die Eigentümer hatten das als Dauerwohnraum genehmigte Gebäude seit langem als Ferienwohnungen vermietet und beantragten im März 2024 die nachträgliche Legalisierung. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf und die Erhaltungssatzung dem Vorhaben entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen versagen.
Ein Eigentümer beantragt den Abriss eines bestehenden Wohngebäudes und den Neubau eines Gebäudes mit 8 Hotelsuiten auf dem Grundstück in der Ortsmitte Spiekeroogs. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13. März 2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat; das Vorhaben braucht daher eine Ausnahme. Die Verwaltung prüft, ob die Maße und Gestaltung mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf sowie der Baugestaltungssatzung II übereinstimmen — was nach Aktenlage weitgehend der Fall ist. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.