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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage Neubau eines Dienstwohngebäudes im Außenbereich

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 BauGB wird erteilt. RV Bücking erläutert kurz den TOP. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein stark sanierungsbedürftiges Dienstwohngebäude im Außenbereich von Spiekeroog soll abgebrochen und an gleicher Stelle in gleicher Größe neu errichtet werden. Die Gemeinde soll ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund als zuständige Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung aussprechen kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen nach Paragraf 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers für den Abriss und Ersatzneubau eines Dienstwohngebäudes im Außenbereich der Insel, eingebracht vom Bürgermeister. Der Rat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt außerhalb aller Bebauungsplangrenzen und damit im sogenannten Außenbereich. Dort gelten strenge Zulässigkeitsregeln nach Paragraf 35 Baugesetzbuch. Ein Ersatzneubau an gleicher Stelle ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Das Bestandsgebäude muss rechtmäßig errichtet worden sein, Mängel aufweisen und seit Längerem vom Eigentümer selbst genutzt werden. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb auch diese Genehmigungspflicht greift.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft eine einzelne Dienstwohnung, die einem ortsansässigen Beschäftigten einer Landesbehörde und seiner Familie dient. Für die Allgemeinheit der Insulaner:innen entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Gemeinde legt lediglich ihren Zustimmungsvorbehalt in einer baurechtlichen Verfahrensfrage fest.

Die wichtigsten Punkte

  • Das vorhandene Dienstwohngebäude im Außenbereich ist stark sanierungsbedürftig und soll abgebrochen werden
  • Der Neubau soll an gleicher Stelle in gleicher Größe entstehen
  • Das Gebäude dient als Dienstwohnung eines Beschäftigten einer Landesbehörde
  • Die Bauaufsicht liegt beim Landkreis Wittmund, die Gemeinde muss jedoch ihr Einvernehmen erteilen
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des Einvernehmens vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/057/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-886 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog10. September 2015, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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