Bauvoranfrage Neubau eines Dienstwohngebäudes im Außenbereich
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. September 2015
Beschlossen — einstimmig
am 10. September 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 BauGB wird erteilt. RV Bücking erläutert kurz den TOP. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein stark sanierungsbedürftiges Dienstwohngebäude im Außenbereich von Spiekeroog soll abgebrochen und an gleicher Stelle in gleicher Größe neu errichtet werden. Die Gemeinde soll ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund als zuständige Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung aussprechen kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen nach Paragraf 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers für den Abriss und Ersatzneubau eines Dienstwohngebäudes im Außenbereich der Insel, eingebracht vom Bürgermeister. Der Rat entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt außerhalb aller Bebauungsplangrenzen und damit im sogenannten Außenbereich. Dort gelten strenge Zulässigkeitsregeln nach Paragraf 35 Baugesetzbuch. Ein Ersatzneubau an gleicher Stelle ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Das Bestandsgebäude muss rechtmäßig errichtet worden sein, Mängel aufweisen und seit Längerem vom Eigentümer selbst genutzt werden. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb auch diese Genehmigungspflicht greift.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft eine einzelne Dienstwohnung, die einem ortsansässigen Beschäftigten einer Landesbehörde und seiner Familie dient. Für die Allgemeinheit der Insulaner:innen entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Gemeinde legt lediglich ihren Zustimmungsvorbehalt in einer baurechtlichen Verfahrensfrage fest.
Die wichtigsten Punkte
- Das vorhandene Dienstwohngebäude im Außenbereich ist stark sanierungsbedürftig und soll abgebrochen werden
- Der Neubau soll an gleicher Stelle in gleicher Größe entstehen
- Das Gebäude dient als Dienstwohnung eines Beschäftigten einer Landesbehörde
- Die Bauaufsicht liegt beim Landkreis Wittmund, die Gemeinde muss jedoch ihr Einvernehmen erteilen
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des Einvernehmens vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/057/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-886 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Private Antragsteller wollen im Bereich des Bebauungsplans Kurzentrum zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 7 Dauerwohnungen errichten. Die Gemeinde soll ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann. Die Verwaltung stellt fest, dass keine Versagungsgründe vorliegen und alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
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