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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie Neubau von 3 Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Januar 2016

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 21. Januar 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Der Bauherr wird um Darstellung gebeten, wie das Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft, trotz Abriss der Kühlzellen, weitergeführt werden soll.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Eine private Antragstellerin will ein denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus im Dorfbereich umbauen und dort sechs Mitarbeiterwohnungen sowie rund fünf Ferienappartements einrichten. Das bisherige Kühlhaus soll abgerissen werden, um Platz für einen Neubau mit drei Ferienwohnungen zu schaffen. Das Lebensmittelgeschäft bleibt erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Bauvoranfrage einer privaten Antragstellerin für ein Grundstück im Dorfbereich. Der Gemeinderat soll das Einvernehmen zur Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre erteilen.

Hintergrund

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschloss am 13.03.2015 eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet, um die laufende Bauleitplanung zu sichern. Ausnahmen sind möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Das Grundstück liegt voraussichtlich im künftigen Sondergebiet Tourismus Ortsmitte des in Aufstellung befindlichen B-Plans Im Dorf. Dort sollen Ferienwohnungen, Gastronomie, Einzelhandel und Dauerwohnen zulässig sein.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Grundstück im Dorfbereich und hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf alle Insulaner:innen. Der geplante Erhalt des Lebensmittelgeschäfts ist für die Nahversorgung auf der Insel relevant. Die geplanten sechs Mitarbeiterwohnungen könnten zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften beitragen, was den lokalen Arbeitsmarkt betrifft.

Die wichtigsten Punkte

  • Das denkmalgeschützte Wohn- und Geschäftshaus soll umgebaut und teilweise umgenutzt werden
  • Im Hauptgebäude sind sechs Dauerwohnungen für Mitarbeitende und rund fünf Ferienappartements geplant
  • Das Kühlhaus soll abgerissen werden, an seiner Stelle entsteht ein Neubau mit drei Ferienwohnungen
  • Das Lebensmittelgeschäft bleibt laut Antrag erhalten
  • Die Gemeinde prüft nur die planungsrechtliche Zulässigkeit; Denkmalschutz und Bauordnung liegen beim Landkreis Wittmund

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/075/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Januar 2016, 21:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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