Bauvoranfrage Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie Neubau von 3 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Januar 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 21. Januar 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Der Bauherr wird um Darstellung gebeten, wie das Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft, trotz Abriss der Kühlzellen, weitergeführt werden soll.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine Bauvoranfrage zum Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie zum Neubau von drei Ferienwohnungen liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Der Rat soll klären, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird.
Einordnung
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers, über die der Gemeinderat oder ein zuständiger Ausschuss vorab entscheidet. Adresse und genaue Lage des Gebäudes sind aus dem Titel nicht ersichtlich.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; weiterführende Unterlagen oder ein PDF waren nicht beigefügt. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, ohne dass bereits ein vollständiger Bauantrag mit allen Planunterlagen eingereicht werden muss. Ob das Grundstück in einem Bebauungsplan liegt oder im unbeplanten Innenbereich, ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nur der Titel lag vor, sodass konkrete Auswirkungen auf Insulaner:innen nicht beurteilbar sind. Grundsätzlich kann ein genehmigter Neubau von Ferienwohnungen das Angebot an Unterkünften auf der Insel erhöhen, was für Gäste wie für den Wohnungsmarkt relevant sein kann.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt wird die Vorabklärung zur Zulässigkeit eines Umbaus eines Wohn- und Geschäftshauses
- Zusätzlich sind drei neue Ferienwohnungen geplant
- Über eine Bauvoranfrage wird vorab entschieden, bevor der vollständige Bauantrag folgt
- Genauere Angaben zu Standort, Umfang und Kosten lagen nicht vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/075/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Gebäude, das bisher als Restaurant genutzt wird, soll zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich umgebaut und saniert werden. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit dieser Bauvoranfrage. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage verweigern: Ein Eigentümer möchte ein bestehendes Haus mit einer Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen abreißen und durch einen Neubau mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen ersetzen. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil wesentliche Unterlagen fehlen und die Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ungeklärt ist. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Gästehauses liegt dem Rat zur Beratung vor. Mit einer Bauvoranfrage wird vorab geprüft, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Details zu Standort, Größe und Antragsteller sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Ein Bauantrag für eine neue Wohnanlage mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat muss über die Genehmigung abstimmen.