Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie Neubau von 3 Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Januar 2016

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 21. Januar 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Der Bauherr wird um Darstellung gebeten, wie das Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft, trotz Abriss der Kühlzellen, weitergeführt werden soll.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Eine Bauvoranfrage zum Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie zum Neubau von drei Ferienwohnungen liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Der Rat soll klären, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird.

Einordnung

Es handelt sich um eine Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers, über die der Gemeinderat oder ein zuständiger Ausschuss vorab entscheidet. Adresse und genaue Lage des Gebäudes sind aus dem Titel nicht ersichtlich.

Hintergrund

Nur der Titel der Vorlage lag vor; weiterführende Unterlagen oder ein PDF waren nicht beigefügt. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, ohne dass bereits ein vollständiger Bauantrag mit allen Planunterlagen eingereicht werden muss. Ob das Grundstück in einem Bebauungsplan liegt oder im unbeplanten Innenbereich, ist aus dem Titel nicht erkennbar.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Nur der Titel lag vor, sodass konkrete Auswirkungen auf Insulaner:innen nicht beurteilbar sind. Grundsätzlich kann ein genehmigter Neubau von Ferienwohnungen das Angebot an Unterkünften auf der Insel erhöhen, was für Gäste wie für den Wohnungsmarkt relevant sein kann.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt wird die Vorabklärung zur Zulässigkeit eines Umbaus eines Wohn- und Geschäftshauses
  • Zusätzlich sind drei neue Ferienwohnungen geplant
  • Über eine Bauvoranfrage wird vorab entschieden, bevor der vollständige Bauantrag folgt
  • Genauere Angaben zu Standort, Umfang und Kosten lagen nicht vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/075/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Januar 2016, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

Verwandte Vorlagen

Bauvoranfrage: Umbau u. Sanierung eines Restaurants zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich
01/097/2016Sitzungsvorlage

Ein Gebäude, das bisher als Restaurant genutzt wird, soll zu drei Ferienwohnungen, einem Büro und einem Rezeptionsbereich umgebaut und saniert werden. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit dieser Bauvoranfrage. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Bauvoranfrage: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen
01/160/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage verweigern: Ein Eigentümer möchte ein bestehendes Haus mit einer Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen abreißen und durch einen Neubau mit einer Dauerwohnung und fünf Ferienwohnungen ersetzen. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil wesentliche Unterlagen fehlen und die Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ungeklärt ist. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Bauvoranfrage Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie Neubau von 3 Ferienwohnungen — Spiekeroog-Radar