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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage 60.162-23 Neubau Doppelhaus mit 2 Ferienwohnungen u. eines Nebengebäudes

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. März 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. März 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Der Zulassung einer Ausnahme stehen überwiegende öffentliche Belange entgegen. Die Gemeinde stellt derzeit den Bebauungsplan „Dorf Nummer 22“ auf. Das Verfahren befindet sich noch vor der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planinhalte haben sich noch nicht derart verfestigt, dass die Beeinträchtigung der gemeindlichen Planung durch das Vorhaben sicher ausgeschlossen werden kann. Das betrifft insbesondere die Zulässigkeit von Ferienwohnungen (Art der baulichen Nutzung) als auch die vorgesehene Hinterliegerbebauung (überbaubare Grundstücksfläche). Angesichts der bestehenden Veränderungssperre soll auf die Vereinbarkeit mit dem übrigen Satzungsrecht nicht weiter eingegangen werden. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Im Bauausschuss ist das Thema bereits besprochen worden. Man kann aufgrund der Veränderungssperre keine Aussage zu der Bauvoranfrage tätigen. Mit einer kleinen Korrektur wird der Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde soll dem Landkreis Wittmund mitteilen, dass sie dem geplanten Neubau eines Doppelhauses mit zwei Ferienwohnungen und einem Nebengebäude auf dem hinteren Grundstücksteil nicht zustimmt. Ein privater Bauherr hat eine Bauvoranfrage gestellt — eine Art verbindliche Vorabklärung, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die Gemeinde lehnt eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre ab, weil der neue Bebauungsplan „Dorf Nummer 22

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme gegenüber dem Landkreis Wittmund in einer Bauvoranfrage eines privaten Bauherrn. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten, da er für die Entscheidung über die Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen benötigt. Die Gemeinde stellt derzeit den Bebauungsplan „Dorf Nummer 22

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Direkt betroffen ist zunächst der Bauherr, dessen Vorhaben vorerst nicht genehmigungsfähig ist. Für alle Insulaner:innen signalisiert die Vorlage, dass die Gemeinde aktiv steuert, welche Nutzungen — insbesondere Ferienwohnungen — im Plangebiet künftig zulässig sind.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein privater Bauherr fragt vorab an, ob ein Doppelhaus mit zwei Ferienwohnungen und ein Nebengebäude im hinteren Grundstücksteil zulässig sind
  • Die Gemeinde empfiehlt, das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu verweigern
  • Grund ist der laufende Bebauungsplan „Dorf Nummer 22
  • ,
  • confidence \"high\"} das Verfahren befindet sich noch vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Offen ist besonders, ob Ferienwohnungen und Bebauung auf dem Grundstücksinneren künftig erlaubt werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/016/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog9. Februar 2023, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. März 2023, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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