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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Neubau von Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. Januar 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 14. Januar 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig: Die bauliche Anlage Bestandsgebäude + Haus 2 + Haus 3 entspricht bezüglich der Größe nicht den textlichen Festsetzungen des B-Plans. Beide baulichen Anlagen halten die im B-Plan festgesetzte Baugrenze nicht ein. RV Redelfs sagt, dass das Hotel zur Linde renoviert werden soll. Ein Teil solle abgerissen und ein neues Gebäude gebaut werden. Dies wäre eine Nutzungsänderung, da es um die Nutzung von Ferienwohnungen gehe, die es vorher nicht gab. Die Bestimmungen des B-Planes sehen diese Änderung nicht vor. Die Baugrenzen und Größe des Gebäudes würden zusätzlich nicht eingehalten. Die Bauvoranfrage ist so nicht genehmigungsfähig. Dem Beschlussvorschlag, das Bauvorhaben nicht zu genehmigen, wird einstimmig zugestimmt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Verwaltung empfiehlt, eine Bauvoranfrage zum Neubau von Ferienwohnungen am Bestandsgebäude „Linde

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Bau- und Grundstücksordnung) zur Stellungnahme auf eine Bauvoranfrage — einer vorgelagerten Anfrage, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig wäre, bevor ein förmlicher Bauantrag gestellt wird. Zuständig sind Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf-Teil A

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft zunächst nur den privaten Antragsteller und das konkrete Grundstück. Für Insulaner:innen ist relevant, dass die Gemeinde hier klar auf die Einhaltung des B-Plans pocht und eine Erweiterung von Ferienwohnungen am Standort in der geplanten Form ablehnt. Auch der Denkmalschutz der „Linde

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde empfiehlt, das Bauvorhaben als nicht genehmigungsfähig abzulehnen
  • Der aus Bestandsgebäude, Haus 2 und Haus 3 zusammengerechnete Baukörper überschreitet mit 313 m² die B-Plan-Grenze von 210 m² pro baulicher Anlage deutlich
  • Beide geplanten baulichen Anlagen unterschreiten außerdem die im B-Plan festgesetzte Baugrenze nicht — sie halten sie nicht ein
  • Das Bestandsgebäude „Linde
  • Die Lagepläne und Ansichten sind als nicht-öffentliche Anlagen beigefügt und daher öffentlich nicht einsehbar

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/076/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. Dezember 2020, 10:00 UhrVorberatungmehrheitlich
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. Januar 2021, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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Bauvoranfrage: Neubau von Ferienwohnungen — Spiekeroog-Radar