Umbau und Umnutzung eines Wohnhauses mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Appartement für Dauerwohnen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017
Beschlossen — einstimmig
am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. Die Sitzung wird wegen der vorangeschrittenen Uhrzeit um 22.50 Uhr unterbrochen und am Freitag, den 14.07. um 20.04 Uhr fortgesetzt. Für den Rat ist nicht erkennbar, wo die vorgeschriebene Dauerwohnung liegen soll. Zudem ist eine Verbretterung des Treppenhauses geplant und es wird vermutet, dass das Giebelfenster des Nachbargrundstückes verbaut wird. RM Weibels schlägt vor, den Antrag abzulehnen, da das komplette Konzept seiner Meinung nach abgeändert werden muss. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend abgeändert.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog soll zu einem Gebäude mit einem Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden. Der Rat hatte 2016 bereits grundsätzlich zugestimmt, knüpfte das Einvernehmen aber an zwei Bedingungen. Diese sind laut Verwaltung nun erfüllt: Die Ferienwohnung im Obergeschoss wird über eine innenliegende Treppe erschlossen, und das Appartement wird als Dauerwohnung grundbuchlich gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen unter dieser Bedingung zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag für ein bestehendes Gebäude im Sondergebiet „Tourismus/Ortsmitte
Hintergrund
Bebauungsplan Dorf-Teil A. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft direkt Anwohner:innen und die allgemeine Wohnraumsituation auf der Insel: Eine Dauerwohnung — also kein Ferienobjekt, sondern ein Hauptwohnsitz — wird grundbuchlich gesichert. Das ist auf Spiekeroog, wo Dauerwohnraum knapp ist, ein relevanter Aspekt. Das neue Ladenlokal könnte das Angebot in der Ortsmitte erweitern.
Die wichtigsten Punkte
- Das Wohnhaus soll zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden
- Der Rat stimmte der Bauvoranfrage im November 2016 unter zwei Bedingungen zu, die nun erfüllt sind
- Das Appartement darf ausschließlich als Hauptwohnsitz genutzt und diese Bindung im Grundbuch eingetragen werden
- Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A und im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung
- Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis die Baugenehmigung erteilen kann
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/049/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8222 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Grundstückseigentümer beantragt den Umbau eines Wohnhauses in ein Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Dauerwohn-Appartement. Der Rat soll sein Einvernehmen erteilen — allerdings nur unter der Bedingung, dass das Appartement tatsächlich als Dauerwohnung an jemanden mit Erstwohnsitz auf Spiekeroog vermietet wird. Es ist bereits der dritte Anlauf: Zwei frühere Anträge scheiterten an fehlenden Unterlagen und Planmängeln, die nun nachgebessert wurden.
Ein privater Antragsteller will ein kleines Bestandsgebäude im hinteren Grundstücksteil eines denkmalgeschützten Hauses umbauen und geringfügig erweitern. Die Wohnfläche wächst von 40 auf 58 Quadratmeter; hinzu kommen ein Bad und ein Abstellraum als Anbauten. Da die neue Traufhöhe die B-Plan-Vorgabe unterschreitet, wurde gleichzeitig eine Befreiung beantragt, die der Landkreis entscheidet. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Die Gemeinde soll das Einvernehmen für die nachträgliche Legalisierung eines Gebäudes als Ferienwohnungen verweigern. Die Eigentümer nutzen das als Dauerwohngebäude genehmigte Haus seit langem für Ferienvermietung und beantragten im März 2024 eine Nutzungsänderung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 22 „Dorf
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses mit 5 Appartements zu verweigern. Das Grundstück (873 m²) liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausgewiesen ist. Zudem fehlen laut Vorlage die vorgeschriebenen Abstellräume, und das Grundstück fällt unter eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.