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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Umnutzung eines Wohnhauses mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Appartement für Dauerwohnen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. Die Sitzung wird wegen der vorangeschrittenen Uhrzeit um 22.50 Uhr unterbrochen und am Freitag, den 14.07. um 20.04 Uhr fortgesetzt. Für den Rat ist nicht erkennbar, wo die vorgeschriebene Dauerwohnung liegen soll. Zudem ist eine Verbretterung des Treppenhauses geplant und es wird vermutet, dass das Giebelfenster des Nachbargrundstückes verbaut wird. RM Weibels schlägt vor, den Antrag abzulehnen, da das komplette Konzept seiner Meinung nach abgeändert werden muss. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend abgeändert.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog soll zu einem Gebäude mit einem Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden. Der Rat hatte 2016 bereits grundsätzlich zugestimmt, knüpfte das Einvernehmen aber an zwei Bedingungen. Diese sind laut Verwaltung nun erfüllt: Die Ferienwohnung im Obergeschoss wird über eine innenliegende Treppe erschlossen, und das Appartement wird als Dauerwohnung grundbuchlich gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen unter dieser Bedingung zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag für ein bestehendes Gebäude im Sondergebiet „Tourismus/Ortsmitte

Hintergrund

Bebauungsplan Dorf-Teil A. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft direkt Anwohner:innen und die allgemeine Wohnraumsituation auf der Insel: Eine Dauerwohnung — also kein Ferienobjekt, sondern ein Hauptwohnsitz — wird grundbuchlich gesichert. Das ist auf Spiekeroog, wo Dauerwohnraum knapp ist, ein relevanter Aspekt. Das neue Ladenlokal könnte das Angebot in der Ortsmitte erweitern.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Wohnhaus soll zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden
  • Der Rat stimmte der Bauvoranfrage im November 2016 unter zwei Bedingungen zu, die nun erfüllt sind
  • Das Appartement darf ausschließlich als Hauptwohnsitz genutzt und diese Bindung im Grundbuch eingetragen werden
  • Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A und im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung
  • Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis die Baugenehmigung erteilen kann

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/049/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. Juni 2017, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Juli 2017, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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