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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Wohnhauses mit FeWo im OG in ein Ladenlokal mit drei FeWo und Apparrtment

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Antragsteller will ein bestehendes Wohnhaus im Bereich Dorf-Teil A zu einem Ladenlokal mit drei Ferienwohnungen und einem Appartment umbauen. Die Verwaltung prüft die baurechtliche Zulässigkeit vorab per Bauvoranfrage. Das Appartment muss laut Erhaltungssatzung als Dauerwohnraum genutzt werden, nicht als Ferienwohnung. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen, sofern der Zugang zur Ferienwohnung im Obergeschoss über eine innenliegende Treppe erfolgt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers, der ein Bestandsgebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A umnutzen möchte. Der Rat soll das Einvernehmen der Gemeinde erteilen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte des Bebauungsplans Dorf-Teil A, wo Ferienwohnungen und Ladenlokale grundsätzlich zulässig sind. Zusätzlich gilt die gemeindliche Erhaltungssatzung: Wohnraum darf nur aufgegeben werden, wenn gleichwertiger Wohnraum auf demselben Grundstück des gleichen Eigentümers entsteht. Da das Gebäude bisher als Wohnhaus genutzt wurde, darf das geplante Appartment ausschließlich als Dauerwohnung genutzt werden. Diese Bindung ist im Grundbuch einzutragen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft unmittelbar das Wohnraumangebot im Dorfbereich: Die Erhaltungssatzung soll verhindern, dass dauerhaft bewohnter Wohnraum in Tourismusnutzung umgewandelt wird. Für Inselbewohner:innen bedeutet die Entscheidung, ob die Gemeinde solchen Umnutzungen zustimmt, langfristig etwas für die Verfügbarkeit von Dauerwohnraum. Gäste profitieren von einem potenziell neuen Ladenlokal und zusätzlichen Ferienwohnungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein bestehendes Wohnhaus soll zu einem Ladenlokal mit drei Ferienwohnungen und einem Appartment umgebaut werden
  • Das Ladenlokal soll als Maklerbüro genutzt werden, das Appartment als Unterkunft für dessen Betreiber
  • Das Appartment muss nach Erhaltungssatzung als Dauerwohnraum genutzt und diese Bindung im Grundbuch eingetragen werden
  • Eine neue Dachgaube und eine Dachterrasse sind im Rahmen des Bebauungsplans grundsätzlich zulässig
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor, wenn der Obergeschoss-Zugang über eine innenliegende Treppe erfolgt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/095/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8134 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. November 2016, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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