Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Wohnhauses mit FeWo im OG in ein Ladenlokal mit drei FeWo und Apparrtment
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016
Beschlossen — einstimmig
am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Antragsteller will ein bestehendes Wohnhaus im Bereich Dorf-Teil A zu einem Ladenlokal mit drei Ferienwohnungen und einem Appartment umbauen. Die Verwaltung prüft die baurechtliche Zulässigkeit vorab per Bauvoranfrage. Das Appartment muss laut Erhaltungssatzung als Dauerwohnraum genutzt werden, nicht als Ferienwohnung. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen, sofern der Zugang zur Ferienwohnung im Obergeschoss über eine innenliegende Treppe erfolgt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers, der ein Bestandsgebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A umnutzen möchte. Der Rat soll das Einvernehmen der Gemeinde erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte des Bebauungsplans Dorf-Teil A, wo Ferienwohnungen und Ladenlokale grundsätzlich zulässig sind. Zusätzlich gilt die gemeindliche Erhaltungssatzung: Wohnraum darf nur aufgegeben werden, wenn gleichwertiger Wohnraum auf demselben Grundstück des gleichen Eigentümers entsteht. Da das Gebäude bisher als Wohnhaus genutzt wurde, darf das geplante Appartment ausschließlich als Dauerwohnung genutzt werden. Diese Bindung ist im Grundbuch einzutragen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft unmittelbar das Wohnraumangebot im Dorfbereich: Die Erhaltungssatzung soll verhindern, dass dauerhaft bewohnter Wohnraum in Tourismusnutzung umgewandelt wird. Für Inselbewohner:innen bedeutet die Entscheidung, ob die Gemeinde solchen Umnutzungen zustimmt, langfristig etwas für die Verfügbarkeit von Dauerwohnraum. Gäste profitieren von einem potenziell neuen Ladenlokal und zusätzlichen Ferienwohnungen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Wohnhaus soll zu einem Ladenlokal mit drei Ferienwohnungen und einem Appartment umgebaut werden
- Das Ladenlokal soll als Maklerbüro genutzt werden, das Appartment als Unterkunft für dessen Betreiber
- Das Appartment muss nach Erhaltungssatzung als Dauerwohnraum genutzt und diese Bindung im Grundbuch eingetragen werden
- Eine neue Dachgaube und eine Dachterrasse sind im Rahmen des Bebauungsplans grundsätzlich zulässig
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor, wenn der Obergeschoss-Zugang über eine innenliegende Treppe erfolgt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/095/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8134 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde hat das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage versagt — ein Antragsteller will ein bestehendes Gebäude zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und Gemeinschaftsflächen umbauen. Gegen die Versagung haben Rechtsanwälte Einspruch eingelegt. Bau- und Verwaltungsausschuss sowie Rat werden über den Zwischenstand informiert; die zugehörigen Schreiben des Landkreises Wittmund und der Anwaltskanzlei sind nicht öffentlich.
Ein Gebäude im Außenbereich von Spiekeroog soll zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und einer Hausmeisterwohnung als Dauerwohnung umgebaut werden. Eine frühere Bauvoranfrage ohne Dauerwohnung scheiterte an der Erhaltungssatzung der Gemeinde. Die geänderte Anfrage enthält nun eine Dauerwohnung mit rund 54 Quadratmetern. Die Verwaltung schlägt vor, der Nutzung zuzustimmen, sofern die Dauerwohnung in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt wird.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen verweigern, damit ein Wohngebäude nachträglich als Ferienwohnungen genehmigt wird. Die Eigentümer hatten das als Dauerwohnraum genehmigte Gebäude seit langem als Ferienwohnungen vermietet und beantragten im März 2024 die nachträgliche Legalisierung. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf und die Erhaltungssatzung dem Vorhaben entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen versagen.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.