Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Wohnhauses mit FeWo im OG in ein Ladenlokal mit drei FeWo und Apparrtment
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016
Beschlossen — einstimmig
am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine Bauvoranfrage fragt, ob ein bestehendes Wohnhaus mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss zu einem Ladenlokal mit drei Ferienwohnungen und einem Apartment umgenutzt werden darf. Der Rat soll darüber beraten und entscheiden.
Einordnung
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage — eine frühzeitige formale Anfrage an die Gemeinde, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Eingebracht wurde sie vermutlich von einem privaten Eigentümer oder Investor; eine Adresse liegt aus dem Titel nicht hervor.
Hintergrund
Da nur der Titel vorliegt, sind Vorgängerbeschlüsse oder planungsrechtliche Rahmenbedingungen nicht bekannt. Bauvoranfragen klären vorab, ob ein Umbauvorhaben dem geltenden Baurecht und dem Bebauungsplan entspricht. Die angestrebte Nutzungsänderung — weg von Wohnen hin zu gewerblichem Ladenlokal und Ferienwohnungen — berührt das Planungsrecht der Gemeinde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Umnutzung von dauerhaftem Wohnraum zu gewerblicher und touristischer Nutzung kann das Angebot an Dauerwohnraum auf der Insel verringern. Direkt betroffen wären die Nachbarschaft sowie alle Insulaner:innen, die ein Interesse an der Wohnraumversorgung haben. Über die genaue Lage des Gebäudes und damit den lokalen Kontext lässt sich ohne PDF keine Aussage machen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Wohnhaus mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss soll zu einem Ladenlokal mit drei Ferienwohnungen und einem Apartment umgenutzt werden
- Die Bauvoranfrage klärt, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist — noch kein vollständiger Bauantrag
- Dauerhafter Wohnraum würde bei Genehmigung zugunsten von Tourismus- und Gewerbenutzung wegfallen
- Eine Adresse oder ein konkreter Standort ist dem Titel nicht zu entnehmen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/095/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde hat das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage versagt — ein Antragsteller will ein bestehendes Gebäude zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und Gemeinschaftsflächen umbauen. Gegen die Versagung haben Rechtsanwälte Einspruch eingelegt. Bau- und Verwaltungsausschuss sowie Rat werden über den Zwischenstand informiert; die zugehörigen Schreiben des Landkreises Wittmund und der Anwaltskanzlei sind nicht öffentlich.
Ein Grundstückseigentümer beantragt den Umbau eines Wohnhauses in ein Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Dauerwohn-Appartement. Der Rat soll sein Einvernehmen erteilen — allerdings nur unter der Bedingung, dass das Appartement tatsächlich als Dauerwohnung an jemanden mit Erstwohnsitz auf Spiekeroog vermietet wird. Es ist bereits der dritte Anlauf: Zwei frühere Anträge scheiterten an fehlenden Unterlagen und Planmängeln, die nun nachgebessert wurden.
Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob die Hotelpension "Uns to Huus" in mehrere Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Die Prüfung liegt beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde; die Gemeinde muss keine förmliche Entscheidung treffen. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
Ein privater Antragsteller möchte den hinteren Teil eines bestehenden Gebäudes erweitern und zu zwei separaten Ferienwohnungen umbauen. Geplant sind eine Veranda im Erdgeschoss sowie Dachgauben im Obergeschoss. Der vordere Gebäudeteil mit Restaurant und Dauerwohnung bleibt unverändert. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.