Zwischenstand zur Bauvoranfrage "Umbau und Umnutzung eines Gebäudes zur Ferienwohnungsanlage mit zwei Nutzungseinheiten und Gemeinschaftsflächen"
Stand der Beratung
Zur Kenntnis genommen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019
Zur Kenntnis genommen
am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde hat das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage versagt — ein Antragsteller will ein bestehendes Gebäude zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und Gemeinschaftsflächen umbauen. Gegen die Versagung haben Rechtsanwälte Einspruch eingelegt. Bau- und Verwaltungsausschuss sowie Rat werden über den Zwischenstand informiert; die zugehörigen Schreiben des Landkreises Wittmund und der Anwaltskanzlei sind nicht öffentlich.
Einordnung
Informationsvorlage der Gemeindeverwaltung zur laufenden Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers; die Vorlage informiert die Gremien über den Stand nach Einspruch gegen die Einvernehmensversagung.
Hintergrund
Eine Bauvoranfrage — eine vorgelagerte Klärung, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist — liegt für den Umbau und die Umnutzung eines Gebäudes zu einer Ferienwohnungsanlage vor. Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen verweigert, das sie im Baugenehmigungsverfahren erteilen muss. Der Landkreis Wittmund als Baugenehmigungsbehörde hat dazu Stellung genommen; eine Anwaltskanzlei hat im Namen des Antragstellers Einspruch erhoben. Beide Schreiben sind nicht öffentlich zugänglich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft die Frage, wie ein Gebäude auf der Insel künftig genutzt werden darf — als Ferienwohnungsanlage oder anderweitig. Für Insulaner:innen ist relevant, ob die Gemeinde mit ihrer ablehnenden Haltung durchdringt oder ob der Umbau trotzdem genehmigt wird. Konkrete Auswirkungen auf die Allgemeinheit hängen vom weiteren Verfahrensverlauf ab, der zum Zeitpunkt dieser Vorlage noch offen ist.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Antragsteller will ein Gebäude zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und Gemeinschaftsflächen umbauen
- Die Gemeinde hat das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage verweigert
- Eine Anwaltskanzlei hat gegen diese Versagung Einspruch eingelegt
- Der Landkreis Wittmund als Genehmigungsbehörde hat dazu schriftlich geantwortet
- Die Schreiben beider Seiten sind als nicht öffentliche Anlage beigefügt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/068/2019
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8197 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Antragsteller will ein bestehendes Wohnhaus im Bereich Dorf-Teil A zu einem Ladenlokal mit drei Ferienwohnungen und einem Appartment umbauen. Die Verwaltung prüft die baurechtliche Zulässigkeit vorab per Bauvoranfrage. Das Appartment muss laut Erhaltungssatzung als Dauerwohnraum genutzt werden, nicht als Ferienwohnung. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen, sofern der Zugang zur Ferienwohnung im Obergeschoss über eine innenliegende Treppe erfolgt.
Ein privater Antragsteller möchte ein bestehendes Gebäude abreißen und durch zwei Neubauten mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung ersetzen. Die Verwaltung hat die Bauvoranfrage geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben dem Bebauungsplan Dorf-Teil A entspricht. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage erteilen, dass die Dauerwohnung in den Bauplänen eindeutig ausgewiesen wird.
Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob die Hotelpension "Uns to Huus" in mehrere Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Die Prüfung liegt beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde; die Gemeinde muss keine förmliche Entscheidung treffen. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
Die Gemeinde verweigert ihr Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für ein Bestandsgebäude im Dorf, das saniert und teilweise neu gebaut werden soll. Die Bauvoranfrage sieht einen Umbau, eine Nutzungsänderung von einer Frühstückspension zu Ferienwohnungen sowie einen Neubau im nördlichen Grundstücksteil vor. Die Verwaltung hält eine Vorabbindung für nicht vertretbar, weil zentrale Planungsfragen noch offen sind. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme wird nicht erteilt.