Benennung eines Elternvertreters als Beigeordneten für den Schulausschuss
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll einen Elternvertreter als Beigeordneten für den Schulausschuss benennen. Beigeordnete sind sachkundige Bürger:innen, die im Ausschuss mitberatend tätig sind, jedoch kein Stimmrecht haben. Die Vorlage betrifft eine personelle Besetzungsfrage.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur personellen Besetzung des Schulausschusses durch Benennung eines Elternvertreters als sachkundigen Beigeordneten.
Hintergrund
Schulausschüsse können durch sachkundige Beigeordnete ergänzt werden, die beratend mitwirken. Die Elternschaft hat in Schulangelegenheiten ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zur Person oder zum Anlass der Benennung nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft Eltern schulpflichtiger Kinder auf Spiekeroog, da der benannte Elternvertreter ihre Interessen im Schulausschuss einbringt. Für den allgemeinen Inselalltag ist die Vorlage eine interne Gremienbesetzung ohne unmittelbare weitere Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Elternvertreter soll als Beigeordneter in den Schulausschuss berufen werden
- Beigeordnete wirken beratend mit, besitzen aber kein Stimmrecht im Ausschuss
- Zur benannten Person liegen mangels PDF keine weiteren Angaben vor
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/043/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll je eine Elternvertretung und eine Schülervertretung als Beigeordnete für den Schulausschuss benennen. Damit werden Eltern und Schüler:innen formal in die Ausschussarbeit eingebunden. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt dem Titel nach vor, inhaltliche Details sind mangels PDF nicht bekannt.
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