Benennung eines Elternvertreters als Beigeordneten für den Schulausschuss
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. April 2023
Beschlossen — einstimmig
am 13. April 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog benennt Markus Bünnemeyer zum stimmberechtigten Elternvertreter des Schulausschusses. SB Radau stellt den Sachverhalt vor. Die Inselschule hat einen neuen Elternvertreter gewählt. Da der Schulausschuss zeitnah tagt, sollte der neue Elternvertreter durch den Rat benannt werden, damit er sein Stimmrecht ausüben kann.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog soll Markus Bünnemeyer als stimmberechtigten Elternvertreter in den Schulausschuss berufen. Neuwahlen der Schüler- und Elternvertretung an der Inselschule haben die bisherigen Mitglieder im Ausschuss abgelöst. Ein Schülervertreter wurde nicht neu benannt. Der Rat beschließt die Benennung förmlich.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neubesetzung eines gesetzlich vorgeschriebenen Sitzes im Schulausschuss, eingebracht nach turnusmäßigen Neuwahlen der Schul- und Elternvertretung an der Inselschule Spiekeroog.
Hintergrund
Der Schulausschuss ist nach §110 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) ein Pflichtausschuss. Er muss mit Beigeordneten besetzt sein, die von der Schule benannt werden — darunter je ein Eltern- und ein Schülervertreter. Neuwahlen der Vertretungen an der Inselschule haben die bisherigen Beigeordneten abgelöst. Ein neuer Schülervertreter wurde von der Schülervertretung nicht benannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft vor allem Eltern mit schulpflichtigen Kindern auf Spiekeroog, da der Schulausschuss schulische Angelegenheiten begleitet. Für den Großteil der Insulaner:innen handelt es sich um eine organisatorische Personalfrage ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag.
Die wichtigsten Punkte
- Markus Bünnemeyer ist neu gewählter Elternvertreter der Inselschule
- Er soll stimmberechtigter Beigeordneter im Schulausschuss werden
- Der Schulausschuss ist nach §110 NSchG ein gesetzlich vorgeschriebener Pflichtausschuss
- Ein Schülervertreter wurde von der Schülervertretung nicht benannt
- Verwaltungsausschuss und Rat behandeln die Vorlage in derselben Sitzung am 13. April 2023
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/043/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-875 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll zwei stimmberechtigte Beisitzerinnen in den Schulausschuss berufen: Anna Rau als Elternvertreterin und Lina Edenharter als Schülerinnenvertreterin der Inselschule. Beide wurden von der jeweiligen Gruppe gewählt und von der Schule vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag folgt direkt dem gesetzlichen Verfahren nach § 110 Niedersächsisches Schulgesetz.
Nach Neuwahlen der Elternvertretung an der Inselschule benennt der Rat zwei neue Beigeordnete für die kommunalen Ausschüsse. Anna Rau wird stimmberechtigte Elternvertreterin im Schulausschuss, Anja Grießhaber übernimmt als Elternvertreterin des Kindergartens den Sitz im Sozialausschuss.
Der Rat soll je eine Elternvertretung und eine Schülervertretung als Beigeordnete in den Schulausschuss berufen. Beigeordnete nehmen beratend an Ausschusssitzungen teil, haben aber kein Stimmrecht. Der Beschluss formalisiert die Beteiligung von Eltern und Schüler:innen an der schulpolitischen Arbeit der Gemeinde.
Die Schulleiterin der Inselschule soll als ständige Beisitzerin in den Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie und Senioren (AKJFS) berufen werden. Ziel ist ein besserer Informationsaustausch zwischen Schule und Kindergarten. Im Gegenzug soll die Kindergartenleitung als ständige Beisitzerin in den Schulausschuss berufen werden. Der Rat soll diesen Beschluss fassen.