Beratung über den Entwurf der neuen Verwaltungskostensatzung
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. März 2017
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 09. März 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Verwaltungskostensatzung aktualisieren und die darin festgelegten Gebühren anpassen. Dem Rat lagen der gültige Satzungstext, ein neuer Entwurf mit farblich markierten Änderungen sowie eine nichtöffentliche Erläuterung zu den Kostensteigerungen vor. In dieser Sitzung sollte der Rat kein abschließendes Beschluss fassen, sondern der Verwaltung ein Meinungsbild zur Höhe der Gebührenanpassungen geben.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeindeverwaltung zur Erstberatung; der Rat gibt der Verwaltung eine Richtung vor, bevor die neue Satzung formal beschlossen wird.
Hintergrund
Die bislang geltende Verwaltungskostensatzung stammt in ihrer Grundfassung vom 29. August 2001 und wurde zuletzt am 19. Dezember 2001 geändert. Der Entwurf von 2017 soll die Satzung an gestiegene Kosten anpassen und rechtlich auf das heute gültige Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz stützen. Die genauen Begründungen für die Kostensteigerungen lagen dem Rat in einem nichtöffentlichen Anhang vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Verwaltungskostensatzung legt fest, was Bürger:innen für amtliche Tätigkeiten zahlen — etwa für Kopien, Beglaubigungen, Passbilder oder Genehmigungen. Eine Anhebung der Gebühren würde alle betreffen, die solche Leistungen der Gemeindeverwaltung in Anspruch nehmen. Schüler:innen und Studierende mit Wohnsitz auf Spiekeroog sollen laut Entwurf weiterhin bestimmte Vervielfältigungen für Bewerbungen gebührenfrei erhalten.
Die wichtigsten Punkte
- Der neue Entwurf sieht höhere Gebühren gegenüber der Satzung von 2001 vor, etwa für Kopien, Beglaubigungen und Genehmigungen
- Farblich markierte Änderungen im Entwurf machen die Unterschiede zur geltenden Satzung direkt sichtbar
- Der Rat sollte in dieser Sitzung kein abschließendes Satzungsbeschluss fassen, sondern der Verwaltung ein Meinungsbild mitgeben
- Ein digitales Passbild für hoheitliche Dokumente ist im Entwurf neu mit 2,50 Euro aufgeführt
- Die Erläuterungen zu den Kostensteigerungen wurden dem Rat nichtöffentlich vorgelegt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/019/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-866 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 📄Öffentlich - Entwurf Verwaltungsgebührensatzung 2017PDF; CHARSET=UTF-827 kB≈ 12 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 📄Öffentlich - Verwaltungskostensatzung inkl. der 1. ÄnderungPDF; CHARSET=UTF-880 kB≈ 15 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2001 durch eine neue Fassung. Die Gebühren steigen um knapp 25 Prozent, um die gestiegenen Kosten seit 2005 auszugleichen. Neu aufgenommen werden unter anderem Gebühren für Farbkopien, Passbilder für Ausweisdokumente sowie Stellungnahmen zu Bauanträgen. Der Rat soll die Satzung mit Wirkung zum 1. Mai 2017 beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Finanzierungsstruktur des Kurbeitrags an. Ab dem 1. Januar 2017 sollen 45,16 % des Gesamtaufwands durch Kurbeiträge gedeckt werden — bisher waren es 49,6 %. Der Anteil durch sonstige Entgelte und Gebühren einschließlich Kurmittelleistungen steigt auf 47,87 %. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung an und setzt den Steuersatz ab 2026 auf 4,00 Prozent fest. Auslöser ist der Wegfall einer gesetzlichen Berechnungsgrundlage im Bewertungsgesetz, die bisher die Bemessung der Steuer regelte. Als Vorlage dient die Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, die gerichtlich bestätigt wurde. Regelungen für Steuererlasse bei nachgewiesener Vermietung bleiben unverändert.
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Betriebssatzung ihres Eigenbetriebs, weil sich die zugrundeliegenden Landesgesetze seit 2010 geändert haben. Veraltete Paragrafenverweise werden durch die gültigen ersetzt, und ein Formfehler wird behoben: Die Satzung legt nun ausdrücklich fest, dass die Jahresabschlüsse nach der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) erstellt werden. Der Rat soll die Änderungssatzung beschließen.