Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Oktober 2025
Beschlossen — einstimmig
am 09. Oktober 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der vorgelegten Fassung. Der Steuersatz wird mit 4,00 v.H. festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung an, weil eine bisherige gesetzliche Berechnungsgrundlage weggefallen ist. Der bisherige Maßstab — die Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz — gilt nicht mehr. Die neue Satzung orientiert sich an einem gerichtlich bestätigten Modell der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld. Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden; Teilerlasse bei nachgewiesener Vermietung bleiben erhalten. Der Rat soll die Neufassung beschließen; sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung einer kommunalen Steuersatzung, auf Basis eines Auftrags des Verwaltungsausschusses vom August 2025. Der Rat soll abschließend beschließen.
Hintergrund
Grundlage für die bisherige Berechnung der Zweitwohnungssteuer war die Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz. Diese Vorschrift ist weggefallen, die Satzung muss deshalb rechtlich angepasst werden. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund empfiehlt als Vorlage die Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, die gerichtlich für rechtmäßig befunden wurde. Die neue Bemessungsgrundlage orientiert sich am sogenannten Wohnwert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind alle Eigentümer:innen einer Zweitwohnung auf Spiekeroog. Der konkrete Steuerbetrag kann sich gegenüber heute verändern, weil die Berechnungsmethode wechselt — der Steuersatz wird aber laut Vorlage so angepasst, dass keine übermäßige Mehrbelastung entsteht. Wer die Wohnung nachweislich vermietet, kann weiterhin einen Teilerlass beantragen.
Die wichtigsten Punkte
- Die alte Berechnungsgrundlage (Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz) ist entfallen und macht eine Satzungsneufassung zwingend erforderlich
- Die neue Satzung lehnt sich an das Modell der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld an, das gerichtlich bestätigt wurde
- Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Besteuerung durch den Methodenwechsel zu verhindern
- Teilerlasse bei nachgewiesener Vermietung der Zweitwohnung bleiben wie bisher bestehen
- Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/074/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-880 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 1 - Gemeinde Spiekeroog Finanzen Vorlagen-Nr. 01/074/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.09.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025 Betreff: Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 19.08.2025 beauftragt, die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung vorzubereiten. Die Notwendigkeit für die Satzungsanpassung bzw. Neufassung ergibt sich daraus, dass mit dem Wegfall des § 79 des Bewertungsgesetzes die Rechtsgrundlage für die Bemessung des Mietwertes nach der jährlichen Jahresrohmiete entfallen ist. Für die Rechtsanpassung orientiert sich die Verwaltung auf Grund einer Empfehlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes an der zwischenzeitig durch Gerichtsurteil bestätigten Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld. Dabei bleiben die bisher geltenden Regelungen für Teilerlasse bei nachgewiesener Vermietung erhalten. Auf Grund der veränderten Berechnungsgrundlagen ist eine Anpassung des Steuersatzes notwendig, um eine übermäßige Besteuerung zu vermeiden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der vorgelegten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Spiekeroog, den 19.09.2025 () Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: - 2 - Anlage zur Mail NSGB vom 26.08.2025 - 20200924-Vermerk-Zweitwohnungssteuer Clausthal-Zellerfeld - Zweitwohnungssteuersatzung-zwsts-v.-12.10.2023 Gerichtsurteil ZWSt-Satzung - Wohnwert (002)
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog berät über eine Neufassung ihrer Zweitwohnungssteuersatzung. Der Rat soll beschließen, ob und in welcher Form die Satzung geändert wird. Details zu Steuersätzen oder Anlass der Änderung lagen nicht vor.
Die Gemeinde will prüfen, ob die Zweitwohnungssteuer korrekt berechnet wird, und beauftragt dazu die Verwaltung mit einer Mietpreisabfrage. Grundlage der Steuer ist die sogenannte Jahresrohmiete, die über den ortsüblichen Mietwert geschätzt wird. Dieser Wert wurde zuletzt 2011 auf 8,00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt und soll nun aktualisiert werden. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Abfrage durchzuführen — die Teilnahme der Vermieter:innen ist freiwillig.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Gästebeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Grundlage ist eine Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, die einen höchstzulässigen Satz von 6,07 Euro ergeben hat — der Rat bleibt bewusst darunter. Gleichzeitig wird die gesamte Gästebeitragssatzung neu gefasst. Der Beschluss soll am 22. November 2024 fallen, die neue Satzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft.
Die Gemeinde Spiekeroog will eine Satzung erlassen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen oder für andere nicht-wohnliche Zwecke genutzt werden. Der Rat soll über den Erlass dieser Satzung beschließen.