Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung rechtlich an, weil die bisherige Berechnungsgrundlage (Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz) weggefallen ist. Als Vorlage dient eine gerichtlich bestätigte Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, empfohlen vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Besteuerung durch die neuen Berechnungsgrundlagen zu vermeiden. Der Rat soll die neue Satzung beschließen; sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung einer kommunalen Steuersatzung, eingebracht nach einem Beauftragungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 19. August 2025. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat in Erst-Beratung und Beschlussfassung.
Hintergrund
Die bisherige Zweitwohnungssteuer wurde auf Basis der jährlichen Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz berechnet. Dieser Paragraph ist weggefallen, sodass die Berechnungsgrundlage fehlt und die Satzung angepasst werden muss. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund empfiehlt, sich an der Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld zu orientieren, die gerichtlich bestätigt wurde. Teilerlasse bei nachgewiesener Vermietung bleiben unverändert erhalten.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind alle Eigentümer:innen einer Zweitwohnung auf Spiekeroog, also in der Regel Ferienhausbesitzer:innen. Die genaue Steuerhöhe ändert sich durch den angepassten Steuersatz und die neue Berechnungsmethode; die Vorlage nennt keine konkreten Beträge. Wer die Wohnung nachweislich vermietet, kann weiterhin einen Teilerlass beantragen.
Die wichtigsten Punkte
- Die bisherige Rechtsgrundlage für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer (§ 79 Bewertungsgesetz) ist entfallen
- Die neue Satzung orientiert sich am Modell der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, das gerichtlich bestätigt wurde
- Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Besteuerung durch die neue Berechnungsmethode zu verhindern
- Teilerlasse bei nachgewiesener Vermietung bleiben unverändert erhalten
- Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten
Relevanz für Insulaner:innen: 7/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/074/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-880 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Finanzen Vorlagen-Nr. 01/074/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.09.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025 Betreff: Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 19.08.2025 beauftragt, die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung vorzubereiten. Die Notwendigkeit für die Satzungsanpassung bzw. Neufassung ergibt sich daraus, dass mit dem Wegfall des § 79 des Bewertungsgesetzes die Rechtsgrundlage für die Bemessung des Mietwertes nach der jährlichen Jahresrohmiete entfallen ist. Für die Rechtsanpassung orientiert sich die Verwaltung auf Grund einer Empfehlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes an der zwischenzeitig durch Gerichtsurteil bestätigten Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld. Dabei bleiben die bisher geltenden Regelungen für Teilerlasse bei nachgewiesener Vermietung erhalten. Auf Grund der veränderten Berechnungsgrundlagen ist eine Anpassung des Steuersatzes notwendig, um eine übermäßige Besteuerung zu vermeiden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der vorgelegten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Spiekeroog, den 19.09.2025 () Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: - 2 - Anlage zur Mail NSGB vom 26.08.2025 - 20200924-Vermerk-Zweitwohnungssteuer Clausthal-Zellerfeld - Zweitwohnungssteuersatzung-zwsts-v.-12.10.2023 Gerichtsurteil ZWSt-Satzung - Wohnwert (002)
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.