Beratung und Beschluss über die neue Verwaltungskostensatzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 20. April 2017
Beschlossen — einstimmig
am 20. April 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) zum 01.05.2017. RM Redelfs erläutert den Top. Herr Zahn erläutert die neue Kostensatzung. Es habe schon länger keine Anpassung mehr gegeben. Die wichtigsten Änderungen würden hochgesetzt. Hierrunter fallen Farbkopien und Erlaubnisse für Sondernutzungen der Gemeindestraßen. RM Weibels fragt bezüglich des Punktes 9 an, ob diese Gebühren nicht bei jedem Grundstück berechnet werden müssten. Herr Zahn bejaht diese Frage. RM Redelfs fragt an ob die Veröffentlichung im Bürgerinformationssystem und auf der Internetseite stattfinde. Herr Zahn erläutert, dass die Veröffentlichung der Satzung zum 01.05.2017 auf www.spiekeroog.de erfolge, damit sich alle informieren können. RM Redelfs verliest den Beschlussvorschlag.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2001 durch eine neue Fassung. Die Gebühren steigen um knapp 25 Prozent, um die gestiegenen Kosten seit 2005 auszugleichen. Neu aufgenommen werden unter anderem Gebühren für Farbkopien, Passbilder für Ausweisdokumente sowie Stellungnahmen zu Bauanträgen. Der Rat soll die Satzung mit Wirkung zum 1. Mai 2017 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung der Verwaltungskostensatzung — einem kommunalen Regelwerk, das festlegt, was die Gemeinde für Amtshandlungen wie Kopien, Beglaubigungen oder Genehmigungen berechnet. Die Vorlage wird im Verwaltungsausschuss beraten und anschließend dem Rat zum Beschluss vorgelegt.
Hintergrund
Die bisher gültige Verwaltungskostensatzung stammt aus dem Jahr 2001 und wurde zuletzt 2002 geändert. Seitdem sind die Verwaltungskosten um knapp 25 Prozent gestiegen, was die Aktualisierung der Gebühren begründet. Die Rechtsgrundlage bilden das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz und das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Wer Amtshandlungen bei der Gemeindeverwaltung beantragt — etwa Kopien, Beglaubigungen, Passbilder oder Baugenehmigungsstellungnahmen — zahlt künftig höhere Gebühren. Schüler:innen und Studierende mit Wohnsitz auf Spiekeroog sind für Bewerbungsunterlagen weiterhin gebührenfrei. Die Änderungen betreffen alle, die Verwaltungsleistungen der Gemeinde in Anspruch nehmen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gebühren steigen gegenüber der alten Satzung um knapp 25 Prozent
- Farbkopien kosten neu 1,75 Euro je DIN-A4-Seite, Schwarz-Weiß-Kopien 0,35 Euro
- Für Passbilder werden 9,00 Euro für sechs gedruckte Bilder bzw. 2,50 Euro für ein digitales Bild erhoben
- Stellungnahmen zu Bauvoranfragen und Bauanträgen kosten künftig pauschal 100 Euro
- Die Satzung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft und löst die Fassung von 2001 ab
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/026/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8130 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 📄Öffentlich - Verwaltungsgebührensatzung 2017PDF; CHARSET=UTF-826 kB≈ 12 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Verwaltungskostensatzung aktualisieren und die darin festgelegten Gebühren anpassen. Dem Rat lagen der gültige Satzungstext, ein neuer Entwurf mit farblich markierten Änderungen sowie eine nichtöffentliche Erläuterung zu den Kostensteigerungen vor. In dieser Sitzung sollte der Rat kein abschließendes Beschluss fassen, sondern der Verwaltung ein Meinungsbild zur Höhe der Gebührenanpassungen geben.
Der Rat soll den Gästebeitrag — die Abgabe, die jede übernachtende Person auf Spiekeroog zahlt — deutlich anheben. Ab dem 15. März 2021 steigt der Satz für Erwachsene in der Hauptsaison von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht; Kinder zahlen dann 2,10 Euro statt 1,50 Euro. Gleichzeitig entfällt ab 2022 die bisherige Pflichtabgabe für Zweitwohnungsbesitzer, die stattdessen freiwillig eine Jahreskarte erwerben können. Der Rat hat die Satzung zur 3. Änderung beschlossen.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Kurbeitrag ab 2014: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro pro Übernachtung statt bisher 2,80 Euro, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro. Grundlage ist eine Kalkulation für 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro ermittelt hat. Der Rat soll die neue Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
Niedersachsen hat im Juni 2018 die Kindergartenbetreuung für Kinder über 3 Jahre bis zu 8 Stunden täglich kostenfrei gestellt. Der Kindergarten "Lütt Insulaners" bietet dienstags bis donnerstags jedoch 9,5 Stunden Betreuung an — 1,5 Stunden mehr als die Gratis-Grenze. Die Gemeinde passt ihre Gebührensatzung an, um diese 1,5 Stunden weiterhin in Rechnung stellen zu können. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung zum 1. August 2018 beschließen.