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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die neue Verwaltungskostensatzung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 20. April 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 20. April 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) zum 01.05.2017. RM Redelfs erläutert den Top. Herr Zahn erläutert die neue Kostensatzung. Es habe schon länger keine Anpassung mehr gegeben. Die wichtigsten Änderungen würden hochgesetzt. Hierrunter fallen Farbkopien und Erlaubnisse für Sondernutzungen der Gemeindestraßen. RM Weibels fragt bezüglich des Punktes 9 an, ob diese Gebühren nicht bei jedem Grundstück berechnet werden müssten. Herr Zahn bejaht diese Frage. RM Redelfs fragt an ob die Veröffentlichung im Bürgerinformationssystem und auf der Internetseite stattfinde. Herr Zahn erläutert, dass die Veröffentlichung der Satzung zum 01.05.2017 auf www.spiekeroog.de erfolge, damit sich alle informieren können. RM Redelfs verliest den Beschlussvorschlag.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Verwaltungskostensatzung aus dem Jahr 2001 durch eine neue Fassung. Die Gebühren steigen um knapp 25 Prozent, um die gestiegenen Kosten seit 2005 auszugleichen. Neu aufgenommen werden unter anderem Gebühren für Farbkopien, Passbilder für Ausweisdokumente sowie Stellungnahmen zu Bauanträgen. Der Rat soll die Satzung mit Wirkung zum 1. Mai 2017 beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung der Verwaltungskostensatzung — einem kommunalen Regelwerk, das festlegt, was die Gemeinde für Amtshandlungen wie Kopien, Beglaubigungen oder Genehmigungen berechnet. Die Vorlage wird im Verwaltungsausschuss beraten und anschließend dem Rat zum Beschluss vorgelegt.

Hintergrund

Die bisher gültige Verwaltungskostensatzung stammt aus dem Jahr 2001 und wurde zuletzt 2002 geändert. Seitdem sind die Verwaltungskosten um knapp 25 Prozent gestiegen, was die Aktualisierung der Gebühren begründet. Die Rechtsgrundlage bilden das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz und das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Wer Amtshandlungen bei der Gemeindeverwaltung beantragt — etwa Kopien, Beglaubigungen, Passbilder oder Baugenehmigungsstellungnahmen — zahlt künftig höhere Gebühren. Schüler:innen und Studierende mit Wohnsitz auf Spiekeroog sind für Bewerbungsunterlagen weiterhin gebührenfrei. Die Änderungen betreffen alle, die Verwaltungsleistungen der Gemeinde in Anspruch nehmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gebühren steigen gegenüber der alten Satzung um knapp 25 Prozent
  • Farbkopien kosten neu 1,75 Euro je DIN-A4-Seite, Schwarz-Weiß-Kopien 0,35 Euro
  • Für Passbilder werden 9,00 Euro für sechs gedruckte Bilder bzw. 2,50 Euro für ein digitales Bild erhoben
  • Stellungnahmen zu Bauvoranfragen und Bauanträgen kosten künftig pauschal 100 Euro
  • Die Satzung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft und löst die Fassung von 2001 ab

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/026/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog20. April 2017, 22:01 UhrEntscheidungeinstimmig

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