Beratung über vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 23 EDEKA – Teil 2
Stand der Beratung
Behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 30. November 2022
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 30. November 2022 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Bauausschuss berät über den aktuellen Planungsstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23, der die EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog regeln soll. Die Verwaltung legt den Arbeitsstand vom 20. November 2022 zur Kenntnisnahme und Diskussion vor. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist noch nicht formuliert — er soll in der Sitzung selbst erarbeitet werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur laufenden Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 — eine Zwischenberatung über den aktuellen Planentwurf.
Hintergrund
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist ein B-Plan, der auf ein konkretes Vorhaben eines privaten Vorhabenträgers zugeschnitten ist und mit einem Durchführungsvertrag verknüpft wird. Der B-Plan Nr. 23 betrifft die Erweiterung des EDEKA-Markts am Westerloog 5. Den Anlagen nach liegen ein Planentwurf, eine Begründung, ein Schallgutachten sowie ein Entwurf des Durchführungsvertrags vor. Gleichzeitig ist offenbar eine Berichtigung des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Erweiterung des EDEKA-Markts betrifft alle Insulaner:innen und Gäste, die auf die Lebensmittelversorgung auf der Insel angewiesen sind. Das vorliegende Schallgutachten deutet darauf hin, dass Lärmauswirkungen auf die Umgebung geprüft wurden. Ob und in welchem Umfang der Markt erweitert werden kann, entscheidet sich im weiteren Planverfahren.
Die wichtigsten Punkte
- Der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 23 regelt die EDEKA-Erweiterung am Westerloog 5
- Den Anlagen liegt ein Schallgutachten bei, das Lärmwirkungen auf die Nachbarschaft bewertet
- Ein Entwurf des Durchführungsvertrags zwischen Gemeinde und Vorhabenträger liegt vor
- Der Flächennutzungsplan soll parallel berichtigt werden
- Ein konkreter Beschluss ist für diese Sitzung noch nicht vorformuliert
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/096/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8197 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die finalen Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog liegen vor. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Unterlagen und können Anmerkungen einbringen. Die Beschlüsse sollen jeweils in den einzelnen Sitzungen formuliert werden.
Der Rat berät über die Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.
Der Bauausschuss berät über die Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Achter d' Diek. Gegenstand sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des geänderten Plans. Die Beratungsunterlagen lagen als Vorab-Entwurf vor; ein konkreter Beschlusstext ist in der Vorlage selbst nicht enthalten.