Beratung über vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 23 EDEKA – Teil 2
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur Ansiedlung eines EDEKA-Marktes auf Spiekeroog. Es handelt sich um den zweiten Beratungsteil, was auf einen mehrstufigen Planungsprozess hindeutet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Gemeindeverwaltung zur Beratung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 (EDEKA) – dabei handelt es sich um Teil 2 einer mehrteiligen Beratung im Gemeinderat.
Hintergrund
Da kein PDF vorliegt, sind Vorgängerbeschlüsse und der genaue Verfahrensstand nicht bekannt. Vorhabenbezogene Bebauungspläne werden für ein konkretes Vorhaben eines bestimmten Vorhabenträgers aufgestellt. Ein erster Beratungsteil hat demnach bereits stattgefunden. Über den aktuellen Verfahrensschritt (z.B. Auslegung oder Satzungsbeschluss) lässt sich ohne die Vorlage keine gesicherte Aussage treffen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein EDEKA-Markt auf Spiekeroog würde die Lebensmittelversorgung der Insulaner:innen und Gäste direkt betreffen. Ohne Einsicht in das PDF lassen sich konkrete Auswirkungen auf Standort, Verkehr oder Versorgungsstruktur nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Es handelt sich um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 mit Bezug auf einen EDEKA-Markt
- Die Beratung ist als Teil 2 gekennzeichnet, ein erster Beratungsdurchgang hat bereits stattgefunden
- Der genaue Verfahrensstand (z.B. Offenlage, Satzungsbeschluss) ist ohne das PDF nicht feststellbar
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne binden die Planung eng an das konkrete Vorhaben eines Investors
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/096/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Vorlage behandelt die Beratung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein EDEKA-Vorhaben auf Spiekeroog. Vorhabenbezogene B-Pläne sind auf ein konkretes Bauvorhaben eines bestimmten Vorhabenträgers zugeschnitten. Der genaue Verfahrensstand (Aufstellungsbeschluss, Auslegung oder Satzungsbeschluss) lässt sich ohne PDF nicht bestimmen.
Der Rat soll über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung
Der Gemeinderat Spiekeroog soll den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'B-Plan Flurstück 19/5 Westerloog' fassen. Damit würde das Planverfahren für dieses Grundstück im Westerloog rechtskräftig abgeschlossen. Ein vorhabenbezogener B-Plan ist an ein konkretes Bauvorhaben eines bestimmten Vorhabenträgers gebunden.
Der Gemeinderat soll über die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Achter d' Diek