Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes im Bereich Melksett/Westerloog im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB.
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. August 2016
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 03. August 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will für das Gebiet Melksett/Westerloog einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ablaufen, ohne eine Umweltprüfung. Der Rat soll den formalen Aufstellungsbeschluss fassen — den Startschuss für diesen Bebauungsplan.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss — dem formalen Start eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans — für das Gebiet Melksett/Westerloog. Es handelt sich um die erste Phase des Bauleitplanverfahrens.
Hintergrund
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) wird für ein konkretes Bauprojekt eines bestimmten Vorhabenträgers aufgestellt. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gilt für Bebauungspläne der Innenentwicklung und erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den Verzicht auf eine Umweltprüfung. Zu Vorgängerbeschlüssen oder dem konkreten Vorhaben liegen nur der Titel vor; genauere Inhalte sind dem Original zu entnehmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Abhängig vom konkreten Vorhaben können Anwohner:innen im Bereich Melksett/Westerloog und alle Insulaner:innen von der geplanten Bebauung betroffen sein. Da nur der Vorlagentitel vorliegt, lassen sich Art und Umfang der Auswirkungen derzeit nicht näher beschreiben.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich Melksett/Westerloog fassen
- Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt
- Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt
- Weitere Details zum konkreten Vorhaben und Vorhabenträger sind dem Originaltext zu entnehmen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/062/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 6 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (6)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus' abwägen und darüber beschließen. Das Verfahren läuft im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Aus der öffentlichen Auslegung (1. bis 31. Juli 2019) sind 18 Stellungnahmen eingegangen, davon 12 mit Hinweisen oder Bedenken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen einzeln per Beschluss abzuwägen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
Der Rat soll den neuen Bebauungsplan Nr. 22 für den gesamten Innendorfbereich von Spiekeroog aufstellen, weil das OVG Lüneburg den bisherigen B-Plan "Dorf Teil A" am 7. Oktober 2021 für unwirksam erklärt hat. Das Plangebiet umfasst weite Teile des Dorfes — von Wittdün über Ortsmitte bis Slurpad — sowie bisher unbeplante Bereiche wie Inselschule und Friedhof. Ziele sind die Sicherung von Dauerwohnraum, Gewerbeflächen im Innendorf und Gästebeherbergungsangeboten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Planungsleistung auszuschreiben und die Kosten überplanmäßig zu decken.