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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratende Diskussion über Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“

Stand der Beratung

Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Juni 2024

Beschluss

Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)

am 21. Juni 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat berät über die Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf

Hintergrund

Der Rat beschloss am 14.10.2021 die Aufstellung des B-Plans Nr. 22. Ein Vorgängerplan aus 2018 (Bebauungsplan Dorf – Teil A) war vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 07.10.2021 für unwirksam erklärt worden; die Planungsabsicht selbst hielt das Gericht jedoch für zulässig. Der neue Plan umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel (rund 42 Hektar). Im Juni 2023 fand eine öffentliche Inselwerkstatt statt; die formale Auslegung lief von Dezember 2023 bis Februar 2024.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Plan soll sichern, dass dauerhaftes Wohnen auf der Insel erhalten bleibt und nicht weiter durch Ferienwohnungen verdrängt wird. Betroffen sind alle Insulaner:innen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, sowie Gewerbetreibende im Dorfkern. Der endgültige Satzungsbeschluss steht in dieser Sitzung noch nicht an — es geht zunächst um die Diskussion der eingegangenen Stellungnahmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Bebauungsplan Nr. 22 umfasst fast den gesamten Siedlungsbereich von Spiekeroog mit rund 42 Hektar
  • Ziel ist die Sicherung von Dauerwohnraum, Gästebeherbergung, Gewerbeflächen und öffentlicher Daseinsvorsorge
  • Öffentlichkeit und Behörden haben Stellungnahmen eingereicht, die nun abgewogen werden
  • In dieser Sitzung wird diskutiert, nicht beschlossen — der Satzungsbeschluss folgt in einer späteren Sitzung
  • Der Beschlussvorschlag war zum Zeitpunkt der Vorlage noch offen und sollte in der Sitzung formuliert werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/046/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Beratende Diskussion über Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22
    „Dorf„
    Sachverhalt:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Aufstellung des
    Bebauungsplans Nr. 22 beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22
    umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Gemeinde Spiekeroog auf einer Fläche
    von rund 42 ha.
    Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von
    Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen unter einem akuten Mangel an bezahlbaren
    Wohnungen für Einheimische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums
    ist aufgrund des sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem
    Maße möglich. Daher versucht die Gemeinde seit einigen Jahren, das Dauerwohnen und das
    touristische Wohnen über einen Bebauungsplan „Dorf“ abzusichern. Gemäß Urteil des
    Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 07.10.2021 unter dem Aktenzeichen 1 KN 92/19
    wurde der im Jahr 2018 aufgestellte Bebauungsplan Dorf – T eilA allerdings für unwirksam
    erklärt. Die verfolgte Planungsabsicht zur Steuerung von Dauerwohnen und
    Ferienwohnungen hat das OVG jedoch grundsätzlich für durchführbar erachtet. Der
    Bebauungsplan Nr. 22 wird nun unter Beibehaltung der wesentlichen Planungsziele auf
    Grundlage des Urteils des OVG neu aufgestellt.
    Die wesentlichen Planungsziele sind:
     Die Sicherung von Dauerwohnraum und dessen Neuschaffung,
     die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in dessen
    verschiedenen Ausprägungsformen und die Sicherung deren Vielfalt,
     die Sicherung und Entwicklung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich sowie
     die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge.
    Der Bebauungsplan Nr. 22 wird im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Am
    22.06.2023 fand im Rahmen der öffentlichen „Inselwerkstatt“ die frühzeitige Beteiligung der
    Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 statt.
    Das Protokoll zu diesem T erminliegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Darüber hinaus
    sind bei der Gemeinde im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
    BauGB weitere Stellungnahmen eingegangen. Stellungnahmen von Behörden und sonstiger
    Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind ebenfalls
    eingegangen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
    Behördenbeteiligung nach gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fanden nach § 4a Abs. 2 BauGB
    gleichzeitig im Zeitraum vom 29.12.2023 bis zum 19.02.2024 statt. Das Ergebnis dieser
    Beteiligungen ist in die Planung eingeflossen.
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/046/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.06.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 21.06.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Die eingegangenen Stellungnahmen zu den Beteiligungsschritten sind tabellarisch
    zusammengestellt worden und liegen dieser Vorlage bei. Zu den Eingängen ist jeweils ein
    Entscheidungsvorschlag beigefügt über den der Rat abschließend befindet. Die Zustimmung
    zu den Entscheidungsvorschlägen erfolgt in der satzungsbeschließenden Sitzung. Eine finale
    Zustimmung ist nicht Bestandteil dieser Sitzung. In dieser Sitzung liegt der Fokus auf der
    Diskussion der Abwägungsvorschläge.
    Aus einigen Abwägungsvorschlägen haben sich redaktionelle Änderungen / Ergänzungen in
    der Begründung zum B-Plan ergeben. Der aktuelle Arbeitsstand der Begründung ist ebenfalls
    angefügt.
    Beschlussvorschlag:
    Ist in der Sitzung zu formulieren
    Anlagenverzeichnis:
    01_B-Plan_22_Abwaegungen_Oeffentlichkeit_fruehzeitige_Beteiligung_2023_2024-05-22
    02_B-Plan_22_Abwaegungen_Oeffentlichkeit_Auslegung_2024_2024-06-05
    03_B-Plan_22_Abwaegungen_TOEB_Behoerden_fruehzeitige_Beteiligung_2023_2024-04-
    25
    04_B-Plan_22_Abwaegungen_TOEB_Behoerden_Auslegung_2024_2024-04-23
    05_BPlan_22_Protokoll_frühzeitige_Öffentlichkeitsbeteiligung
    06_B-Plan_22_Clusterung_Abwaegungsvorschlaege
    07_B-Plan_22_Begruendung_Umweltbericht_2024-05-21
    Spiekeroog, den 06.06.2024
    (Bruns, Maren)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Juni 2024, 20:00 UhrEntscheidungBeschluss

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Beratende Diskussion über Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ — Spiekeroog-Radar