Beratende Diskussion über Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Juni 2024
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 21. Juni 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät über die Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Hintergrund
Der Rat beschloss am 14.10.2021 die Aufstellung des B-Plans Nr. 22. Ein Vorgängerplan aus 2018 (Bebauungsplan Dorf – Teil A) war vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 07.10.2021 für unwirksam erklärt worden; die Planungsabsicht selbst hielt das Gericht jedoch für zulässig. Der neue Plan umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel (rund 42 Hektar). Im Juni 2023 fand eine öffentliche Inselwerkstatt statt; die formale Auslegung lief von Dezember 2023 bis Februar 2024.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Plan soll sichern, dass dauerhaftes Wohnen auf der Insel erhalten bleibt und nicht weiter durch Ferienwohnungen verdrängt wird. Betroffen sind alle Insulaner:innen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, sowie Gewerbetreibende im Dorfkern. Der endgültige Satzungsbeschluss steht in dieser Sitzung noch nicht an — es geht zunächst um die Diskussion der eingegangenen Stellungnahmen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bebauungsplan Nr. 22 umfasst fast den gesamten Siedlungsbereich von Spiekeroog mit rund 42 Hektar
- Ziel ist die Sicherung von Dauerwohnraum, Gästebeherbergung, Gewerbeflächen und öffentlicher Daseinsvorsorge
- Öffentlichkeit und Behörden haben Stellungnahmen eingereicht, die nun abgewogen werden
- In dieser Sitzung wird diskutiert, nicht beschlossen — der Satzungsbeschluss folgt in einer späteren Sitzung
- Der Beschlussvorschlag war zum Zeitpunkt der Vorlage noch offen und sollte in der Sitzung formuliert werden
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/046/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-892 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Beratende Diskussion über Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf„ Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Gemeinde Spiekeroog auf einer Fläche von rund 42 ha. Die Gemeinde Spiekeroog leidet durch die kontinuierliche Umwandlung von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen unter einem akuten Mangel an bezahlbaren Wohnungen für Einheimische und Dauerarbeitskräfte. Eine Erweiterung des Siedlungsraums ist aufgrund des sensiblen Landschafts- und Naturraums kaum bzw. nur in sehr begrenztem Maße möglich. Daher versucht die Gemeinde seit einigen Jahren, das Dauerwohnen und das touristische Wohnen über einen Bebauungsplan „Dorf“ abzusichern. Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 07.10.2021 unter dem Aktenzeichen 1 KN 92/19 wurde der im Jahr 2018 aufgestellte Bebauungsplan Dorf – T eilA allerdings für unwirksam erklärt. Die verfolgte Planungsabsicht zur Steuerung von Dauerwohnen und Ferienwohnungen hat das OVG jedoch grundsätzlich für durchführbar erachtet. Der Bebauungsplan Nr. 22 wird nun unter Beibehaltung der wesentlichen Planungsziele auf Grundlage des Urteils des OVG neu aufgestellt. Die wesentlichen Planungsziele sind: Die Sicherung von Dauerwohnraum und dessen Neuschaffung, die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in dessen verschiedenen Ausprägungsformen und die Sicherung deren Vielfalt, die Sicherung und Entwicklung von Gewerbeflächen im Innendorfbereich sowie die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsoge. Der Bebauungsplan Nr. 22 wird im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Am 22.06.2023 fand im Rahmen der öffentlichen „Inselwerkstatt“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 statt. Das Protokoll zu diesem T erminliegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Darüber hinaus sind bei der Gemeinde im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB weitere Stellungnahmen eingegangen. Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind ebenfalls eingegangen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fanden nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig im Zeitraum vom 29.12.2023 bis zum 19.02.2024 statt. Das Ergebnis dieser Beteiligungen ist in die Planung eingeflossen. Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/046/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.06.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 21.06.2024 Betreff: - 2 - Die eingegangenen Stellungnahmen zu den Beteiligungsschritten sind tabellarisch zusammengestellt worden und liegen dieser Vorlage bei. Zu den Eingängen ist jeweils ein Entscheidungsvorschlag beigefügt über den der Rat abschließend befindet. Die Zustimmung zu den Entscheidungsvorschlägen erfolgt in der satzungsbeschließenden Sitzung. Eine finale Zustimmung ist nicht Bestandteil dieser Sitzung. In dieser Sitzung liegt der Fokus auf der Diskussion der Abwägungsvorschläge. Aus einigen Abwägungsvorschlägen haben sich redaktionelle Änderungen / Ergänzungen in der Begründung zum B-Plan ergeben. Der aktuelle Arbeitsstand der Begründung ist ebenfalls angefügt. Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren Anlagenverzeichnis: 01_B-Plan_22_Abwaegungen_Oeffentlichkeit_fruehzeitige_Beteiligung_2023_2024-05-22 02_B-Plan_22_Abwaegungen_Oeffentlichkeit_Auslegung_2024_2024-06-05 03_B-Plan_22_Abwaegungen_TOEB_Behoerden_fruehzeitige_Beteiligung_2023_2024-04- 25 04_B-Plan_22_Abwaegungen_TOEB_Behoerden_Auslegung_2024_2024-04-23 05_BPlan_22_Protokoll_frühzeitige_Öffentlichkeitsbeteiligung 06_B-Plan_22_Clusterung_Abwaegungsvorschlaege 07_B-Plan_22_Begruendung_Umweltbericht_2024-05-21 Spiekeroog, den 06.06.2024 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.
Der Bauausschuss berät über das weitere Vorgehen beim Bebauungsplan Dorf-Teil A. Als Arbeitsgrundlage dienen mehrere nichtöffentliche Anlagen, darunter textliche Festsetzungen, ein Abwägungsdokument und ein erneuter Planentwurf. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der öffentlichen Vorlage nicht enthalten.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Das Planungsbüro NWP hat den aktuellen Entwurfsstand des Bebauungsplans 'Dorf' präsentiert, der das gesamte Dorfgebiet von Spiekeroog regelt. Ratsmitglied Redelfs hat beantragt, diesen Stand in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zu beraten. Die Gremien sollen entscheiden, ob die vorgelegte Präsentation als Grundlage für die weitere Planung dienen kann oder ob Änderungswünsche bestehen.