Beratung und Beschluss Prädikat „Nordseeheilbad“
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. März 2019
Beschlossen — einstimmig
am 14. März 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, am Verfahren der Reprädikatisierung zum Erhalt des Premiumprädikats „Nordseeheilbad“ teilzunehmen und ermächtigt die Verwaltung, den entsprechenden Antrag beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Referat Tourismus, Kreativwirtschaft, zu stellen. Zur Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen beauftragt die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog die Nordseebad Spiekeroog GmbH, die dafür auch die erforderlichen Kosten zu übernehmen hat. RV Redelfs erklärt, dass es sich bei dieser Vorlage um eine Wiederholung der „Prädikatisierung“ aus dem Jahre 2010 handelt. Aus formellen Gründen muss die Gemeinde darüber einen Beschluss fassen, wenngleich sämtliche Kosten von der NSB getragen werden.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog soll das Verfahren zur Erneuerung des Prädikats Nordseeheilbad einleiten, das alle zehn Jahre beim Land Niedersachsen beantragt werden muss. Der Rat wird gebeten, der Verwaltung die Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu genehmigen. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH soll die notwendigen Gutachten beschaffen und die damit verbundenen Kosten von rund 15.000 Euro übernehmen. Beschlussvorschlag: Der Rat ermächtigt die Verwaltung zur Antragstellung und beauftragt die Nordseebad Spiekeroog GmbH mit der Erarbeitung der Unterlagen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und zur abschließenden Entscheidung im Rat am 14. März 2019. Grundlage ist eine Empfehlung des Aufsichtsrats der Nordseebad Spiekeroog GmbH aus dem Jahr 2017.
Hintergrund
Das Prädikat Nordseeheilbad wurde Spiekeroog erstmals 1972 verliehen und zuletzt zwischen 2008 und 2010 erneuert. Die Anerkennung muss alle zehn Jahre durch ein formelles Verfahren beim Land Niedersachsen bestätigt werden. Der Aufsichtsrat der Nordseebad Spiekeroog GmbH empfahl im Februar 2017 einstimmig, das Prädikat zu erhalten. Das Verfahren umfasst mehrere Gutachten, darunter bioklimatische Beurteilung, Luftqualitätsgutachten und Meerwasseranalyse.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Prädikat Nordseeheilbad ist ein anerkanntes Qualitätsmerkmal, das Spiekeroog als Gesundheits- und Tourismusdestination positioniert und damit wirtschaftlich für die gesamte Insel bedeutsam ist. Für Insulaner:innen hat die Titelerneuerung keine unmittelbaren Kosten zur Folge, da die Nordseebad Spiekeroog GmbH die Ausgaben übernimmt. Mittelbar profitieren alle, die vom Tourismus auf der Insel leben.
Die wichtigsten Punkte
- Das Prädikat Nordseeheilbad muss alle zehn Jahre beim Land Niedersachsen erneuert werden
- Die letzte Erneuerung erfolgte in den Jahren 2008 bis 2010, eine neue Reprädikatisierung ist für 2020 geplant
- Der Aufsichtsrat der Nordseebad Spiekeroog GmbH beschloss 2017 einstimmig, das Prädikat zu erhalten
- Die Kosten für die erforderlichen Gutachten von rund 15.000 Euro trägt die Nordseebad Spiekeroog GmbH
- Der Rat soll die Verwaltung zur formellen Antragstellung beim Land ermächtigen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/011/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8197 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄180619 Formular Erhebungsbogen zur berprfung von Nordseeheilbdern docx docPDF; CHARSET=UTF-8514 kB≈ 22 k Zeichen Volltext
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- 📄Gemeinde 170221 13PDF; CHARSET=UTF-817 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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