Beratung und Beschluss über Ausserplanmäßige Ausgaben - Nachkalkulation Kurbeiträge
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät und beschließt über außerplanmäßige Ausgaben im Zusammenhang mit einer Nachkalkulation der Kurbeiträge. Welche Mehrausgaben konkret entstanden sind und in welcher Höhe, geht aus dem Titel allein nicht hervor. Ein Beschlussvorschlag zur Freigabe dieser Mittel steht offenbar zur Abstimmung.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2017, die außerplanmäßige Ausgaben zur Beschlussfassung vorlegt. Anlass ist eine Nachkalkulation der Kurbeiträge auf Spiekeroog.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor, daher ist der genaue Sachverhalt nicht vollständig rekonstruierbar. Kurbeiträge werden auf Spiekeroog von Gästen erhoben und dienen der Finanzierung touristischer Infrastruktur. Eine Nachkalkulation kann ergeben, dass die tatsächlichen Kosten von den ursprünglich geplanten Ansätzen abweichen. Solche Abweichungen können außerplanmäßige Ausgaben auslösen, die der Rat gesondert genehmigen muss.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Außerplanmäßige Ausgaben berühren den Gemeindehaushalt und können mittelbar die Höhe künftiger Kurbeiträge beeinflussen. Für Insulaner:innen ist die Höhe der Kurbeiträge insofern relevant, als diese die Einnahmen der Gemeinde mitbestimmen. Der konkrete Umfang der Betroffenheit lässt sich ohne PDF nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Vorlage betrifft außerplanmäßige Ausgaben im Zusammenhang mit einer Nachkalkulation der Kurbeiträge
- Der Rat soll über die Freigabe dieser Mittel beschließen
- Die genaue Höhe der Ausgaben und die Deckungsquelle sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich
- Nur der Titel der Vorlage lag vor, sodass keine weiteren Details bekannt sind
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/129/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat berät und beschließt über die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages auf Spiekeroog. Ein solcher Beitrag verpflichtet Gewerbetreibende und andere Nutznießer des Fremdenverkehrs, sich an den Kosten der touristischen Infrastruktur zu beteiligen. Ein Beschlussvorschlag zur Einführung liegt vor.
Die Verwaltung legt eine neue Kurbeitragskalkulation für den Zeitraum 2017 bis 2019 vor, erstellt durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH. Die Kalkulation ergibt für Erwachsene in der Hauptsaison einen Satz von 3,32 Euro brutto pro Übernachtung — rechnerisch nahezu identisch mit dem bisherigen Satz von 3,30 Euro. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Kurbeitragssatz ab dem 1. Januar 2017 unverändert beizubehalten.
Die Vorlage behandelt eine geplante Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen bei der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog. Es wird vorgeschlagen, einen Kredit aufzunehmen, um entsprechende Ausgaben zu decken. Über die genaue Summe und den konkreten Investitionszweck liegen keine näheren Angaben vor.
Die Verwaltung legt dem Rat eine neu gefasste Kurbeitragssatzung vor, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll. Grundlage ist eine Kalkulation einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Zeitraum 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro feststellte. Um etwa 270.000 Euro dieser Lücke zu schließen, werden höhere Beitragssätze vorgeschlagen: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro statt 2,80 Euro pro Übernachtung, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro.