Beratung und Beschluss über Ausserplanmäßige Ausgaben - Nachkalkulation Kurbeiträge
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Dezember 2017
Beschlossen — einstimmig
am 28. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung einer Nachkalkulation der Kurbeiträge in Höhe von 6.000 Euro. VA Koffinke erklärt, dass die NSB um eine Neukalkulation gebeten habe. Da diese Maßnahme bisher nicht eingeplant gewesen ist, ist ein Ratsbeschluss notwendig.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog gibt 6.000 Euro außerplanmäßig aus, um die Kurbeiträge neu kalkulieren zu lassen. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH hat diese Nachkalkulation beantragt, um zu prüfen, ob die bestehenden Kurbeiträge noch kostendeckend sind. Die Kosten sind durch außerplanmäßige Einnahmen gedeckt. Der Rat soll die Ausgabe beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Björn Koffinke, zur Freigabe einer außerplanmäßigen Ausgabe. Zuständig sind Verwaltungsausschuss und Gemeinderat.
Hintergrund
Kurbeiträge müssen vor ihrer Festsetzung kalkuliert werden, um sicherzustellen, dass sie die anfallenden Kosten decken. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH — die das Kurbeitragsmanagement betreibt — hat eine solche Nachrechnung beantragt. Da diese Ausgabe nicht im laufenden Haushalt eingeplant war, ist ein gesonderter Beschluss erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Kurbeiträge betreffen alle Gäste, die auf Spiekeroog übernachten oder sich aufhalten. Ergibt die Nachkalkulation, dass die bisherigen Beiträge nicht kostendeckend sind, könnte das künftig zu einer Anpassung der Kurbeitragshöhe führen. Für die Inselbewohner:innen selbst hat die Vorlage zunächst keine unmittelbare finanzielle Auswirkung, da die 6.000 Euro durch außerplanmäßige Einnahmen gedeckt sind.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde gibt 6.000 Euro für eine Nachkalkulation der Kurbeiträge aus
- Die Nordseebad Spiekeroog GmbH hat die Nachkalkulation beantragt
- Die Ausgabe war nicht im Haushalt geplant und erfordert daher einen Ratsbeschluss
- Die Kosten sind durch außerplanmäßige Einnahmen gedeckt
- Das Ergebnis der Kalkulation soll als Grundlage für eine mögliche Neufestsetzung der Kurbeiträge dienen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/129/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
Beratungsfolge
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