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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Änderung der Baugestaltungssatzungen der Gemeinde Spiekeroog

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. September 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. September 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt gemäß § 84 Abs. 4 NBauO im Benehmen mit § 2 BauGB die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung der Baugestaltungsatzung der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I –). Der vorliegende Entwurf Satzung zur 2. Änderung der Baugestaltungsatzung der Gemeinde Spiekeroog (Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I –) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf der Satzung einschließlich Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. RV Redelfs erläutert, dass in der Baugestaltungssatzung Sünntelte den Veranden baurechtlich gleichgestellt werden sollten. Die Verwaltung hat eine Änderungs-Satzung vorbereitet, sodass die ursprüngliche Satzung im Falle einer vom Gericht bestätigten Klage weiterhin Bestand hat, wenn die Änderungs-Satzung gekippt werden würde. Der Ablauf wäre, dass die Änderungs-Satzung wie ein B-Plan ausgelegt würde und die Bevölkerung kann Einwendungen einbringen. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Baugestaltungssatzung für den Ortskern (Zone I) zum zweiten Mal ändern. Wichtigste inhaltliche Neuerung: Sünntelte — offene, wind- und regengeschützte Veranden im friesischen Stil — werden erstmals ausdrücklich in die Satzung aufgenommen und dürfen künftig auch außerhalb der bebaubaren Fläche als Anbauten errichtet werden. Daneben werden redaktionelle Korrekturen und eine Anpassung des Bußgeldrahmens an geltendes Landesrecht vorgenommen. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen und den Entwurf zur einmonatigen öffentlichen Auslegung freigeben.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I (Örtliche Bauvorschrift für den Ortskern Spiekeroog), eingebracht von Björn Koffinke; die Vorlage befindet sich im Verfahrensschritt Aufstellungsbeschluss und Billigung des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung.

Hintergrund

Die Baugestaltungssatzung Zone I gilt seit 1986 für den Ortskern von Spiekeroog und wurde zuletzt 2001 geändert. Sie regelt Dachform, Fassaden, Farben und Materialien für alle Gebäude im Geltungsbereich. Sünntelte — offene Veranden friesischer Bauweise — waren bisher nicht eigenständig geregelt, weil in der Vergangenheit vor allem geschlossene Veranden gefragt waren. Die Corona-Pandemie hat laut Begründung das Interesse an wettergeschützten Außenbereichen neu belebt und macht eine Regelung nun erforderlich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Eigentümer:innen von Gebäuden im Ortskern können künftig leichter einen Sünntelt — eine offene, überdachte Veranda — anbauen, auch wenn dieser über die bisher bebaubare Fläche hinausgeht. Für alle anderen Bewohner:innen ändert sich am Erscheinungsbild des Ortskerns wenig; die übrigen Gestaltungsregeln (Dach, Fassade, Farbe) bleiben bestehen. Die Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Satzung steigt auf 500.000 Euro — das entspricht der aktuellen Gesetzeslage in Niedersachsen.

Die wichtigsten Punkte

  • Sünntelte (offene Veranden) werden als eigener Bautyp erstmals in die Baugestaltungssatzung Zone I aufgenommen
  • Neue Sünntelte dürfen auch außerhalb der sonst bebaubaren Fläche als Anbauten errichtet werden
  • Der Entwurf soll für einen Monat öffentlich ausgelegt werden, Behörden und Träger öffentlicher Belange werden beteiligt
  • Redaktionelle Korrekturen verbessern die Lesbarkeit der Satzung
  • Der Bußgeldrahmen für Verstöße wird von bisher 5.113 Euro auf 500.000 Euro angehoben, entsprechend der aktuellen Niedersächsischen Bauordnung

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/142/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. August 2021, 20:01 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. September 2021, 20:05 UhrEntscheidungeinstimmig

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