Anpassung der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I – vom 15.04.1986 (Baugestaltungssatzung für den Ortskern – Zone I, 1. Änderung 11.10.2001 – Änderung DM in EURO
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Mai 2021
Beschlossen — einstimmig
am 27. Mai 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erweitert die Definition der Veranden auf offene Veranden (= Sünntelte). Offene Veranden sollen außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche analog der geschlossenen Veranden erlaubt sein können. 2. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, eine rechtssichere Umsetzung des Pkt. 1 vorzustellen. Der Antrag wurde von RV Redelfs eingebracht, da „Sünntelte“ laut gültiger Satzung außerhalb der bebaubaren Fläche nicht genehmigungsfähig sind. Die „Sünntelte“ sind die Vorform der Veranden, sodass sie genehmigungsfähig sein sollten. Es spricht nichts dagegen, diese in die Baugestaltungssatzung mit aufzunehmen. Wichtig wäre dabei, dass der B-Plan durch eine Änderung nicht angreifbar wird und die BauGS I in der heutigen Form gesichert ist. Daher wird eine Änderungssatzung gestaltet, die sich nur auf die „Sünntelte“ bezieht und nicht auf den B-Plan. Eine Satzung, auf die sich eine Kommune jahrelang bezieht, muss immer mal wieder betrachtet werden, damit sie immer aktuell und handhabbar ist. RM Klasing fragt nach dem weiteren Verfahren: Wird jetzt ein Beschluss gefasst oder wird noch ein Rechtsanwalt konsultiert, der das Thema rechtssicher gestaltet, da noch viele Detailfragen offen wären? RV Redelfs antwortet: Die Verwaltung sollte den Auftrag bekommen, das Thema rechtssicher vorzubereiten und dann wird es abschließend gestaltet. Kämmerer Koffinke ergänzt: Es handelt sich um eine Satzung des Baurechts, sodass diese in einem Satzungsgebungsverfahren geregelt wird, was eine Weile dauern könnte, da dies auch Auslegungsverfahren, etc., beinhalten würde. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde will die Baugestaltungssatzung für den Ortskern (Zone I) ändern, um sogenannte Sünntelte — offene, unverglaste Veranden — rechtlich zu erfassen und neu genehmigungsfähig zu machen. Bisher regelt die Satzung nur geschlossene Veranden; offene Veranden blieben ungeklärt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verandendefinition zu erweitern und die Verwaltung mit einer rechtssicheren Umsetzung zu beauftragen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I (BauGS I) für den Ortskern Spiekeroog, eingebracht von Inge Redelfs. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat — es handelt sich um eine Erstberatung mit offenem Abstimmungsergebnis.
Hintergrund
Die Baugestaltungssatzung für den Ortskern Zone I stammt aus dem Jahr 1986 und wurde bisher nur einmal geändert (2001, reine Euro-Umstellung). Sie regelt in § 6 die Gestaltung von Veranden, meint damit jedoch nur die geschlossene Form. Historisch entstanden Veranden aus den Sünntelten — einfachen offenen Schutzdächern, die ab 1848 auf Anregung der Gemeinde gebaut wurden. Im Laufe der Jahrzehnte wurden sie schrittweise verglast und geschlossen. Der Bebauungsplan „Dorf
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Hausbesitzer:innen im Ortskern (Zone I) könnten künftig offene Veranden ohne Fenster und Türen errichten oder bestehende entsprechend umbauen — bisher war das satzungsrechtlich nicht eindeutig zulässig. Für das Ortsbild aller Insulaner:innen und Gäste bedeutet die Regelung, dass der historische Charakter der Inselhäuser durch klare Gestaltungsvorgaben gesichert wird. Solange noch kein Beschluss gefasst ist, bleibt der Status quo erhalten.
Die wichtigsten Punkte
- Sünntelte sind offene Veranden ohne Fenster und Türen — ein historisches Bauelement der Spiekerooger Inselhäuser
- Die geltende Baugestaltungssatzung Zone I erfasst bisher nur geschlossene Veranden, offene Formen sind nicht geregelt
- Der Beschlussvorschlag erweitert die Definition in § 6 der BauGS I ausdrücklich auf offene Veranden
- Neue Sünntelte sollen auch außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche — analog zu geschlossenen Veranden — zulässig sein können
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtssichere Umsetzung auszuarbeiten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/121/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8176 kB
- 📄Anlage Antrag BauA Anpassung BauGS I Mai 2021PDF; CHARSET=UTF-8132 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Baugestaltungssatzung für den Ortskern (Zone I) zum zweiten Mal ändern. Wichtigste inhaltliche Neuerung: Sünntelte — offene, wind- und regengeschützte Veranden im friesischen Stil — werden erstmals ausdrücklich in die Satzung aufgenommen und dürfen künftig auch außerhalb der bebaubaren Fläche als Anbauten errichtet werden. Daneben werden redaktionelle Korrekturen und eine Anpassung des Bußgeldrahmens an geltendes Landesrecht vorgenommen. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen und den Entwurf zur einmonatigen öffentlichen Auslegung freigeben.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Gestaltungssatzungen für den Ortskern (Zone I) und den umliegenden Bereich (Zone II). Die Änderungen betreffen vor allem eine neue Kollisionsregelung zwischen Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen, die Zulassung alternativer Baumaterialien sowie die Korrektur von Fehlern aus der letzten Überarbeitung 2024. Inhaltlich wird das Erscheinungsbild des Ortes nicht neu ausgerichtet. Der Rat soll die Aufstellung beschließen und die öffentliche Beteiligung einleiten.
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I (BGS I) als Satzung. Diese Satzung legt örtliche Bauvorschriften für das Erscheinungsbild von Gebäuden in der Zone I der Insel fest. Mit dem Satzungsbeschluss tritt die geänderte Fassung formal in Kraft.
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ihre Baugestaltungssatzungen zu ändern und leitet dafür das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren ein. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden Bürger:innen und Behörden informiert und können Stellungnahmen abgeben. Der Rat soll den Beschluss zur Einleitung dieses Verfahrens fassen.