Anpassung der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I – vom 15.04.1986 (Baugestaltungssatzung für den Ortskern – Zone I, 1. Änderung 11.10.2001 – Änderung DM in EURO
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Mai 2021
Beschlossen — einstimmig
am 27. Mai 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog erweitert die Definition der Veranden auf offene Veranden (= Sünntelte). Offene Veranden sollen außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche analog der geschlossenen Veranden erlaubt sein können. 2. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, eine rechtssichere Umsetzung des Pkt. 1 vorzustellen. Der Antrag wurde von RV Redelfs eingebracht, da „Sünntelte“ laut gültiger Satzung außerhalb der bebaubaren Fläche nicht genehmigungsfähig sind. Die „Sünntelte“ sind die Vorform der Veranden, sodass sie genehmigungsfähig sein sollten. Es spricht nichts dagegen, diese in die Baugestaltungssatzung mit aufzunehmen. Wichtig wäre dabei, dass der B-Plan durch eine Änderung nicht angreifbar wird und die BauGS I in der heutigen Form gesichert ist. Daher wird eine Änderungssatzung gestaltet, die sich nur auf die „Sünntelte“ bezieht und nicht auf den B-Plan. Eine Satzung, auf die sich eine Kommune jahrelang bezieht, muss immer mal wieder betrachtet werden, damit sie immer aktuell und handhabbar ist. RM Klasing fragt nach dem weiteren Verfahren: Wird jetzt ein Beschluss gefasst oder wird noch ein Rechtsanwalt konsultiert, der das Thema rechtssicher gestaltet, da noch viele Detailfragen offen wären? RV Redelfs antwortet: Die Verwaltung sollte den Auftrag bekommen, das Thema rechtssicher vorzubereiten und dann wird es abschließend gestaltet. Kämmerer Koffinke ergänzt: Es handelt sich um eine Satzung des Baurechts, sodass diese in einem Satzungsgebungsverfahren geregelt wird, was eine Weile dauern könnte, da dies auch Auslegungsverfahren, etc., beinhalten würde. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat einstimmig beschlossen, die Definition der Veranden in der Baugestaltungssatzung Zone I auf offene Veranden — sogenannte Sünntelte — zu erweitern. Sünntelte sind die historische Urform der Spiekerooger Veranda: offene, wind- und regengeschützte Anbauten ohne Fenster und Türen. Bisher waren sie außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche nicht genehmigungsfähig. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine rechtssichere Umsetzung durch ein förmliches Satzungsänderungsverfahren vorzubereiten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht durch ein Ratsmitglied; Erstberatung mit abschließendem einstimmigem Grundsatzbeschluss in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im Mai 2021. Das eigentliche Satzungsänderungsverfahren mit Auslegung folgt noch.
Hintergrund
Die Baugestaltungssatzung Zone I (BauGS I) regelt seit 1986 das Erscheinungsbild des Ortskerns und schreibt u. a. die Gestaltung von Veranden vor. Bisher erfasste sie nur geschlossene Veranden; offene Vorläufer, die Sünntelte, waren darin nicht definiert und daher außerhalb der Baugrenzen nicht genehmigungsfähig. Der Bebauungsplan Dorf verweist direkt auf die BauGS I, weshalb eine Änderung juristisch sorgfältig vorbereitet werden muss, damit der B-Plan nicht angreifbar wird.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Hauseigentümer:innen im Ortskern könnten künftig offene Sünntelte als Anbauten errichten — auch jenseits der Baugrenze ihres Grundstücks, analog zu den bestehenden Veranden-Regelungen. Das würde historisch vertraute Bauformen wieder möglich machen und zugleich das Ortsbild schützen. Bis eine neue Änderungssatzung in Kraft tritt, bleibt die bisherige Rechtslage gültig; das Verfahren mit Auslegung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat hat einstimmig beschlossen, Sünntelte — offene Veranden ohne Fenster und Türen — als eigenständige Kategorie in die Baugestaltungssatzung Zone I aufzunehmen
- Sünntelte sollen außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche unter denselben Bedingungen wie geschlossene Veranden zulässig sein
- Die Verwaltung wurde beauftragt, eine rechtssichere Änderungssatzung vorzubereiten, die den Bebauungsplan Dorf nicht angreifbar macht
- Das Satzungsänderungsverfahren erfordert ein förmliches Auslegungsverfahren und kann mehrere Monate dauern
- Historisch sind Sünntelte die Urform der Spiekerooger Veranda: einfache offene Konstruktionen, die ab 1848 auf Anregung der Gemeinde entstanden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/121/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8176 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄Anlage Antrag BauA Anpassung BauGS I Mai 2021PDF; CHARSET=UTF-8132 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Baugestaltungssatzung für den Ortskern (Zone I) zum zweiten Mal ändern. Wichtigste inhaltliche Neuerung: Sünntelte — offene, wind- und regengeschützte Veranden im friesischen Stil — werden erstmals ausdrücklich in die Satzung aufgenommen und dürfen künftig auch außerhalb der bebaubaren Fläche als Anbauten errichtet werden. Daneben werden redaktionelle Korrekturen und eine Anpassung des Bußgeldrahmens an geltendes Landesrecht vorgenommen. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen und den Entwurf zur einmonatigen öffentlichen Auslegung freigeben.
Der Rat soll beschließen, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 2. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung I für den Spiekerooger Dorfkern einzuleiten. Die Satzung regelt, wie Gebäude im Ortskern aussehen dürfen: Dachform, Fassade, Materialien, Farben, Veranden, Werbeanlagen und Einfriedungen. Inhaltlich wird die seit 1985 geltende Vorschrift an das aktuelle Bauordnungsrecht angepasst und in mehreren Punkten aktualisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf zu billigen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung zu beauftragen.
Der Rat soll die überarbeiteten Gestaltungssatzungen für den Dorfkern (Zone I) und den ihn umgebenden Bereich (Zone II) beschließen. Die Änderungen sind technischer Natur: Sie regeln Kollisionen mit Bebauungsplänen, lassen behutsam alternative Baumaterialien zu und korrigieren Fehler aus der Änderung von 2024. Die Öffentlichkeitsbeteiligung blieb ohne Einwände; zwei Behörden haben Stellungnahmen eingereicht, deren Hinweise in den Entwurf eingeflossen sind.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Gestaltungssatzungen für den Ortskern (Zone I) und den umliegenden Bereich (Zone II). Die Änderungen betreffen vor allem eine neue Kollisionsregelung zwischen Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen, die Zulassung alternativer Baumaterialien sowie die Korrektur von Fehlern aus der letzten Überarbeitung 2024. Inhaltlich wird das Erscheinungsbild des Ortes nicht neu ausgerichtet. Der Rat soll die Aufstellung beschließen und die öffentliche Beteiligung einleiten.