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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Änderung der Spiekerooger Lärmschutzverordnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Spiekerooger Lärmschutzverordnung in der vorgelegten Fassung (s. Anlage 1) mit den redaktionellen Änderungen . Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses. RM Heusipp fragt an, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn Gäste außerhalb einer Gaststätte und auf öffentlichem Gebiet Lärm verursachen. Der Rat diskutiert daraufhin darüber, wie man Gäste, die sich nicht auf dem Grundstück der Gaststätte aufhalten, dazu bringen kann, keine lärmverursachenden Geräusche zu erzeugen. BM Piszczan erklärt, dass für die Ahndung dieser Vergehen bisher der Landkreis zuständig war, nun aber die Gemeinde dies zu regeln hat, wenngleich er der Ansicht ist, dass eine Ahndung in der Praxis sehr schwierig ist. RV Redelfs ist der Meinung, dass dieses Problem trotzdem zu regeln ist. Keine Kontrollmöglichkeit zu haben, heißt für sie nicht, dass es nicht in einer Satzung festzuhalten ist. Herr Koffinke erklärt, dass Einschränkungen nur für neue und nicht für bereits bestehende Gaststättenerlaubnisse getätigt werden dürfen. Er empfiehlt zur nächsten Sitzung nachträglich FAQ´s zu dieser Satzung zu beschließen. Der Rat verständigt sich darauf, § 10 Abs. 2 ersatzlos zu streichen, sowie § 10 Abs. 1 in „...auch am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und damit ganzjährig verboten.“ zu ändern.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde ändert ihre Lärmschutzverordnung zum dritten Mal und passt mehrere Regeln zu Lärm, Feuerwerk und Gastronomie an. Im Kurgebiet bleibt knallendes Silvesterfeuerwerk verboten — leises Feuerwerk ohne Knalleffekt soll aber erlaubt sein. Gaststätten-Außenterrassen dürfen künftig nur noch bis 22:00 Uhr betrieben werden. Der Rat soll die neue Fassung am 8. November 2018 beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur 3. Änderung der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO), eingebracht vom Bürgermeister. Der Rat soll die geänderte Satzung als Abschlussbeschluss verabschieden.

Hintergrund

Die Lärmschutzverordnung wurde zuletzt 2015 geändert (2. Änderung). Mit der 1. Änderung hatte die Gemeinde Silvesterfeuerwerk vollständig verboten. Das Verwaltungsgericht Oldenburg signalisierte 2017 im Klageverfahren, ein umfassendes Verbot sei unverhältnismäßig. Seitdem wurden zahlreiche Ausnahmegenehmigungen erteilt, und die Verwaltung überarbeitete die Verordnung grundlegend. Dabei wurden auch weitere Regelungslücken — zum Beispiel abweichende Zeitangaben gegenüber der Gefahrenabwehrverordnung und Beschwerden über Terrassenlärm — aufgegriffen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Alle Insulaner:innen und Gäste sind betroffen: Im Kurgebiet darf zu Silvester kein knallendes Feuerwerk mehr gezündet werden, leises Feuerwerk ohne Knalleffekt bleibt jedoch möglich. Gaststätten müssen ihre Außenterrassen künftig um 22:00 Uhr schließen statt wie bisher um 23:00 Uhr. Für Bauarbeiten und Gartengeräte gelten angepasste Zeiten, die sich stärker an den Ferienzeiträumen Niedersachsens und NRWs orientieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Knallendes Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2 mit Knallwirkung) bleibt im Kurgebiet auch an Silvester und Neujahr verboten
  • Leises Feuerwerk ohne Knalleffekt soll an Silvester erlaubt sein
  • Gaststätten-Außenterrassen müssen ab 22:00 Uhr schließen — eine Stunde früher als bisher
  • Die Bauarbeitszeiten richten sich nun nach dem Beginn der Osterferien statt nach einem festen Kalenderdatum
  • Altglascontainer dürfen werktags bis 13:00 Uhr statt bis 12:00 Uhr benutzt werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/094/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog11. Oktober 2018, 22:00 UhrEntscheidungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. November 2018, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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