Beratung und Beschluss über die Änderung der Spiekerooger Lärmschutzverordnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018
Beschlossen — einstimmig
am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Spiekerooger Lärmschutzverordnung in der vorgelegten Fassung (s. Anlage 1) mit den redaktionellen Änderungen . Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses. RM Heusipp fragt an, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn Gäste außerhalb einer Gaststätte und auf öffentlichem Gebiet Lärm verursachen. Der Rat diskutiert daraufhin darüber, wie man Gäste, die sich nicht auf dem Grundstück der Gaststätte aufhalten, dazu bringen kann, keine lärmverursachenden Geräusche zu erzeugen. BM Piszczan erklärt, dass für die Ahndung dieser Vergehen bisher der Landkreis zuständig war, nun aber die Gemeinde dies zu regeln hat, wenngleich er der Ansicht ist, dass eine Ahndung in der Praxis sehr schwierig ist. RV Redelfs ist der Meinung, dass dieses Problem trotzdem zu regeln ist. Keine Kontrollmöglichkeit zu haben, heißt für sie nicht, dass es nicht in einer Satzung festzuhalten ist. Herr Koffinke erklärt, dass Einschränkungen nur für neue und nicht für bereits bestehende Gaststättenerlaubnisse getätigt werden dürfen. Er empfiehlt zur nächsten Sitzung nachträglich FAQ´s zu dieser Satzung zu beschließen. Der Rat verständigt sich darauf, § 10 Abs. 2 ersatzlos zu streichen, sowie § 10 Abs. 1 in „...auch am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und damit ganzjährig verboten.“ zu ändern.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde ändert ihre Lärmschutzverordnung zum dritten Mal und passt mehrere Regeln zu Lärm, Feuerwerk und Gastronomie an. Im Kurgebiet bleibt knallendes Silvesterfeuerwerk verboten — leises Feuerwerk ohne Knalleffekt soll aber erlaubt sein. Gaststätten-Außenterrassen dürfen künftig nur noch bis 22:00 Uhr betrieben werden. Der Rat soll die neue Fassung am 8. November 2018 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur 3. Änderung der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO), eingebracht vom Bürgermeister. Der Rat soll die geänderte Satzung als Abschlussbeschluss verabschieden.
Hintergrund
Die Lärmschutzverordnung wurde zuletzt 2015 geändert (2. Änderung). Mit der 1. Änderung hatte die Gemeinde Silvesterfeuerwerk vollständig verboten. Das Verwaltungsgericht Oldenburg signalisierte 2017 im Klageverfahren, ein umfassendes Verbot sei unverhältnismäßig. Seitdem wurden zahlreiche Ausnahmegenehmigungen erteilt, und die Verwaltung überarbeitete die Verordnung grundlegend. Dabei wurden auch weitere Regelungslücken — zum Beispiel abweichende Zeitangaben gegenüber der Gefahrenabwehrverordnung und Beschwerden über Terrassenlärm — aufgegriffen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Alle Insulaner:innen und Gäste sind betroffen: Im Kurgebiet darf zu Silvester kein knallendes Feuerwerk mehr gezündet werden, leises Feuerwerk ohne Knalleffekt bleibt jedoch möglich. Gaststätten müssen ihre Außenterrassen künftig um 22:00 Uhr schließen statt wie bisher um 23:00 Uhr. Für Bauarbeiten und Gartengeräte gelten angepasste Zeiten, die sich stärker an den Ferienzeiträumen Niedersachsens und NRWs orientieren.
Die wichtigsten Punkte
- Knallendes Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2 mit Knallwirkung) bleibt im Kurgebiet auch an Silvester und Neujahr verboten
- Leises Feuerwerk ohne Knalleffekt soll an Silvester erlaubt sein
- Gaststätten-Außenterrassen müssen ab 22:00 Uhr schließen — eine Stunde früher als bisher
- Die Bauarbeitszeiten richten sich nun nach dem Beginn der Osterferien statt nach einem festen Kalenderdatum
- Altglascontainer dürfen werktags bis 13:00 Uhr statt bis 12:00 Uhr benutzt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/094/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8202 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄Anlage 1 zum Beschluss zur Vorlage 01 094 2018PDF; CHARSET=UTF-8191 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm ArbeitsmappePDF; CHARSET=UTF-8200 kB≈ 9 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Lärmschutzverordnung in zwei Punkten: Das bisherige ganzjährige Feuerwerksverbot wird aufgehoben, weil Verwaltungsgericht Oldenburg und OVG Lüneburg es für rechtlich nicht haltbar erklärt haben. Vorgeschlagen wird entweder ein zeitlich begrenztes Silvesterfeuerwerk (23:00–01:00 Uhr) oder eine vollständige Erlaubnis in der Silvesternacht. Außerdem sollen Außenterrassen von Gastronomiebetrieben in der Saison länger — bis 22:30 oder 23:00 Uhr — betrieben werden dürfen.
Ratsmitglied Warenski beantragt, das ganzjährige Feuerwerksverbot auf Spiekeroog zu lockern. Silvesterfeuerwerk soll künftig von 22:00 Uhr bis 01:00 Uhr erlaubt sein. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, § 10 der Lärmschutzverordnung entsprechend zu ändern.
Die Gemeinde überprüft ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) und will sie an die heutige Praxis anpassen. Vier Bereiche stehen im Fokus: Bauzeiten, ruhestörende Tätigkeiten in Gebäuden, Lärm aus Gaststätten sowie Feuerwerksregelungen. Die Sitzung dient zunächst nur der gemeinsamen Bestandsaufnahme — eine konkrete Neufassung wird danach von der Verwaltung erarbeitet. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse aufzunehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.
Auf Spiekeroog gilt ab dem 1. Dezember 2014 ein ganzjähriges Verbot für Feuerwerk und Himmelslaternen — auch an Silvester. Der Rat beschloss das Verbot grundsätzlich bereits am 11. September 2014 und beauftragte die Verwaltung, die Lärmschutzverordnung SpLärmSchVO entsprechend zu ändern. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat beschließt die 1. Änderung der SpLärmSchVO.