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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Antrag RM Redelfs - Beratung und Beschluss über die Vergabe der drei Melksettdreiecksgrundstücke auf Erbpacht

Stand der Beratung

Ohne Beschluss behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 23. November 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 01. November 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der TOP wird an den Bauausschuss und den Finanzausschuss zur weiteren Vorbereitung verwiesen. RV Redelfs stellt ihr Anliegen kurz vor und erläutert, heute nicht zu sehr ins Detail gehen zu wollen, sondern lediglich ein Stimmungsbild über die Verwertung des Melksett-Dreieckes einzuholen. U.a. begründet sie ihre Initiative mit der langfristigen Planung des Projektes „Achter d´ Utkiek“, bei welchem voraussichtlich erst in 4-5 Jahren gebaut werden kann. RM Klasing erklärt, dass in der Vergangenheit stets unklar war, wie man diese Fläche verwerten soll. Er hat Vorbehalte gegen eine Vergabe über Erbpacht, da unklar ist, welche Rechte im Falle einer Insolvenz für die Gemeinde erhalten bleiben. RV Redelfs kann sich, ähnlich wie im „Lütt Slurpad“, eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorstellen, denen eine Gästebeherbergung genehmigt wird. RM Heusipp befürwortet ein Vorantreiben des Gebietes „Achter d´ Utkiek“, da dies aus ihrer Sicht kostengünstiger ist. Die RM Breuer und Weibels schlagen vor, die Bevölkerung aktiv an der Verwertung teilhaben zu lassen, in dem Vorschläge eingebracht werden können, über die dann diskutiert werden soll. Der Rat verständigt sich darauf, den TOP an den Bauausschuss und den Finanzausschuss zur weiteren Vorbereitung zu verweisen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Ratsmitglied Inge Redelfs beantragt, drei gemeindeeigene Grundstücke im Melksettdreieck künftig per Erbpacht statt durch Verkauf zu vergeben. Das Melksettgebiet ist für Existenzgründungen auf der Insel reserviert; bisher verkaufte die Gemeinde die Grundstücke dort subventioniert. Erbpacht soll den Zweck langfristig absichern, weil die Gemeinde Eigentümerin bleibt und die Nutzung vertraglich steuern kann. Der Rat soll zunächst einen Grundsatzbeschluss fassen; Bau- und Finanzausschuss bereiten das Thema weiter vor.

Einordnung

Antrag eines Ratsmitglieds (Inge Redelfs) zur Erstberatung und zum Grundsatzbeschluss im Rat; der Tagesordnungspunkt wird anschließend an Bau- und Finanzausschuss zur weiteren Vorbereitung verwiesen.

Hintergrund

Das Melksettgebiet auf Spiekeroog ist dafür vorgesehen, Existenzgründungen auf der Insel zu ermöglichen. Bisher hat die Gemeinde dort Grundstücke subventioniert verkauft. Im Gebiet Lütt Slurpad wurden bereits Erbpachtverträge abgeschlossen, deren Regelungen als Vorlage für die neuen Verträge dienen sollen. Die Erbpachthöhe soll sich am damaligen Kaufpreis der Gemeinde zuzüglich Lebenshaltungsindex orientieren.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind Personen, die eine Existenzgründung auf Spiekeroog planen und an einem der drei Grundstücke im Melksettdreieck interessiert sind. Statt eines Kaufs müssten sie künftig einen Erbpachtvertrag abschließen — das heißt, sie erwerben kein Eigentum, zahlen aber laufend Erbpachtzins und können das Grundstück für die Vertragslaufzeit nutzen. Für die Gemeinde bleibt das Grundstück dauerhaft in öffentlichem Eigentum.

Die wichtigsten Punkte

  • Drei Grundstücke im Melksettdreieck sollen per Erbpacht statt durch Verkauf vergeben werden
  • Das Melksettgebiet dient der Förderung von Existenzgründungen auf der Insel
  • Als Vorlage für die Vertragsgestaltung sollen die Erbpachtverträge aus dem Lütt-Slurpad-Gebiet dienen, bereinigt um dort enthaltene Fehler
  • Die Erbpachthöhe soll sich am ursprünglichen Kaufpreis der Gemeinde zuzüglich Lebenshaltungsindex bemessen
  • Bau- und Finanzausschuss sollen das Thema vor einem abschließenden Beschluss weiter vorbereiten

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/108/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog1. November 2017, 20:04 UhrEntscheidungeinstimmig
  2. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. November 2017, 20:00 UhrVorberatungkein Beschluss

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