Antrag RM Redelfs - Beratung und Beschluss über die Vergabe der drei Melksettdreiecksgrundstücke auf Erbpacht
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 23. November 2017
Beschlossen — einstimmig
am 01. November 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der TOP wird an den Bauausschuss und den Finanzausschuss zur weiteren Vorbereitung verwiesen. RV Redelfs stellt ihr Anliegen kurz vor und erläutert, heute nicht zu sehr ins Detail gehen zu wollen, sondern lediglich ein Stimmungsbild über die Verwertung des Melksett-Dreieckes einzuholen. U.a. begründet sie ihre Initiative mit der langfristigen Planung des Projektes „Achter d´ Utkiek“, bei welchem voraussichtlich erst in 4-5 Jahren gebaut werden kann. RM Klasing erklärt, dass in der Vergangenheit stets unklar war, wie man diese Fläche verwerten soll. Er hat Vorbehalte gegen eine Vergabe über Erbpacht, da unklar ist, welche Rechte im Falle einer Insolvenz für die Gemeinde erhalten bleiben. RV Redelfs kann sich, ähnlich wie im „Lütt Slurpad“, eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorstellen, denen eine Gästebeherbergung genehmigt wird. RM Heusipp befürwortet ein Vorantreiben des Gebietes „Achter d´ Utkiek“, da dies aus ihrer Sicht kostengünstiger ist. Die RM Breuer und Weibels schlagen vor, die Bevölkerung aktiv an der Verwertung teilhaben zu lassen, in dem Vorschläge eingebracht werden können, über die dann diskutiert werden soll. Der Rat verständigt sich darauf, den TOP an den Bauausschuss und den Finanzausschuss zur weiteren Vorbereitung zu verweisen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertRatsmitglied Inge Redelfs beantragt, drei gemeindeeigene Grundstücke im Melksettdreieck künftig per Erbpacht statt durch Verkauf zu vergeben. Das Melksettgebiet ist für Existenzgründungen auf der Insel reserviert; bisher verkaufte die Gemeinde die Grundstücke dort subventioniert. Erbpacht soll den Zweck langfristig absichern, weil die Gemeinde Eigentümerin bleibt und die Nutzung vertraglich steuern kann. Der Rat soll zunächst einen Grundsatzbeschluss fassen; Bau- und Finanzausschuss bereiten das Thema weiter vor.
Einordnung
Antrag eines Ratsmitglieds (Inge Redelfs) zur Erstberatung und zum Grundsatzbeschluss im Rat; der Tagesordnungspunkt wird anschließend an Bau- und Finanzausschuss zur weiteren Vorbereitung verwiesen.
Hintergrund
Das Melksettgebiet auf Spiekeroog ist dafür vorgesehen, Existenzgründungen auf der Insel zu ermöglichen. Bisher hat die Gemeinde dort Grundstücke subventioniert verkauft. Im Gebiet Lütt Slurpad wurden bereits Erbpachtverträge abgeschlossen, deren Regelungen als Vorlage für die neuen Verträge dienen sollen. Die Erbpachthöhe soll sich am damaligen Kaufpreis der Gemeinde zuzüglich Lebenshaltungsindex orientieren.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind Personen, die eine Existenzgründung auf Spiekeroog planen und an einem der drei Grundstücke im Melksettdreieck interessiert sind. Statt eines Kaufs müssten sie künftig einen Erbpachtvertrag abschließen — das heißt, sie erwerben kein Eigentum, zahlen aber laufend Erbpachtzins und können das Grundstück für die Vertragslaufzeit nutzen. Für die Gemeinde bleibt das Grundstück dauerhaft in öffentlichem Eigentum.
Die wichtigsten Punkte
- Drei Grundstücke im Melksettdreieck sollen per Erbpacht statt durch Verkauf vergeben werden
- Das Melksettgebiet dient der Förderung von Existenzgründungen auf der Insel
- Als Vorlage für die Vertragsgestaltung sollen die Erbpachtverträge aus dem Lütt-Slurpad-Gebiet dienen, bereinigt um dort enthaltene Fehler
- Die Erbpachthöhe soll sich am ursprünglichen Kaufpreis der Gemeinde zuzüglich Lebenshaltungsindex bemessen
- Bau- und Finanzausschuss sollen das Thema vor einem abschließenden Beschluss weiter vorbereiten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/108/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8100 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde diskutiert, wie das sogenannte Melksettdreieck — eine gemeindeeigene Fläche von rund 2.109 m² am Ortseingang — künftig genutzt werden soll. Aktuell dient sie als Pferdeweide; laut Bebauungsplan ist sie als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, die Fläche per Erbbaurecht an private Investoren zu vergeben und zuvor im Rat klare Nutzungsvorgaben zu definieren. Ein konkreter Beschlussvorschlag soll erst in den Sitzungen der Gremien formuliert werden.
Die Gemeinde Spiekeroog will ein Gelände namens 'Achter d' Utkiek' vom Land Niedersachsen pachten, um dort neuen Wohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Das Areal grenzt an das bestehende Neubaugebiet 'Lütt Slurpad' und wurde bereits 2012 im Rahmen des EU-Projekts 'Cradle to Cradle Islands' mit 70 bis 78 Wohneinheiten beplant. Das Land gibt das Grundstück nur als Erbpacht über 75 Jahre ab, um Spekulationen vorzubeugen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Pachtkonditionen beim Land zu ermitteln und das Gelände bewerten zu lassen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Annahme eines Einplanungsbescheides für beantragte Fördermittel zu einem Wohnbauprojekt. Ein Einplanungsbescheid ist die förmliche Zusage einer Förderstelle, Mittel für ein Vorhaben einzuplanen. Der Rat soll beschließen, ob die Gemeinde diese Förderung annimmt und das Projekt damit weiterverfolgt.
Die Gemeinde prüft, ob beim Bau der neuen Rettungswache gleichzeitig Dauerwohnungen für Gemeindebedienstete und andere öffentliche Angestellte entstehen sollen. Hintergrund: Die Gemeinde hat derzeit drei Wohnungen weniger als Planstellen, mittelfristig werden sogar fünf Wohnungen benötigt. Die Verwaltung empfiehlt einen gemeinsamen Bau (Variante A), weil das Kosten spart; der Rat soll über drei Varianten entscheiden — von gemeinsamem Bau über Bauvoranfrage für einen anderen Träger bis zur Ablehnung.