Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen bzgl. einer neuen Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. März 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 10. März 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, einen neuen Satzungsentwurf für eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung vorzulegen. RV Bücking erläutert den TOP. Aus seiner Sicht sind die Erträge für die NSB unverzichtbar. RM Bauer schließt sich dem an. Die Fehler die bei der vorherigen Satzung gemacht wurden sind heilbar. RM Germis möchte erst Wissen was noch alles auf die Bürger zukommt. Erst nach Erstellung des Hauhaltsicherungskonzeptes kann man sehen wie sich die Belastung entwickelt. RM Klasing spricht sich gegen die Fremdenverkehrsbeitragsatzung aus. Für RM Heusipp ist die Fremdenverkehrsbeitragssatzung Bestandteil der Fortführungsprognose der NSB. Sie ärgert sich aber auch über die gemachten Formfehler und möchte, dass Rechtsanwalt Elmenhorst von Beginn des neuen Verfahrens über alles informiert wird. RM Gerdes spricht sich für die Abgabe aus. Die Werbung der Insel wird Gewerbetreibenden abgenommen. Was sonst jeder selbst machen müsste, übernimmt die NSB für die Insel. Er kritisiert RM Germis für seine Aussagen. Aus seiner Sicht ist er nicht als Vertreter seines Betriebs hier sondern als Gesellschafter/Aufsichtsratsmitglieder der NSB bzw. der Gemeinde. Er sei zur Zustimmung verpflichtet. RM Bücking stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung. Dem Antrag wird mit 4 Stimmen zugestimmt. Es folgt die namentliche Abstimmung über die Weiterverfolgung eines neuen Satzungsentwurfs für eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung: RM Bauer JA RV Bücking JA RM Gerdes JA RM Germis Enthaltung RM Heusipp JA RM Klasing Nein BM Piszczan Enthaltung
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die bisherige Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog ist gerichtlich für unwirksam erklärt worden, weshalb eine neue Satzung erarbeitet werden muss. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Satzung von 2013 beanstandet, weil eine nachvollziehbare Beitragskalkulation und ein ordnungsgemäß bestimmter Gemeindeanteil fehlten. Der Rat soll nun die Verwaltung beauftragen, einen neuen Satzungsentwurf vorzulegen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat im März 2016. Anlass ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das die bestehende Satzung für unwirksam erklärt hat.
Hintergrund
Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg erklärte die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Spiekeroog vom 14. November 2013 mit Urteil für unwirksam. Grund waren fehlende oder nicht nachvollziehbare Unterlagen zur Beitragskalkulation sowie ein nicht ordnungsgemäß bestimmter Gemeindeanteil. Das Gericht legte dabei neue, für alle niedersächsischen Gemeinden bindende Formvorschriften fest. Die Gemeinde ist deshalb gezwungen, eine vollständig neue Satzung zu erarbeiten, die diesen Anforderungen entspricht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Fremdenverkehrsbeitrag betrifft alle Betriebe und Personen, die wirtschaftlich vom Tourismus auf Spiekeroog profitieren, etwa Vermieter:innen und Gewerbetreibende. Solange keine gültige Satzung besteht, kann die Gemeinde diesen Beitrag nicht rechtssicher erheben. Ein neuer Entwurf muss erst ausgearbeitet und beschlossen werden, bevor eine Erhebung wieder möglich ist.
Die wichtigsten Punkte
- Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte die Fremdenverkehrsbeitragssatzung von 2013 für unwirksam
- Beanstandet wurden eine fehlende nachvollziehbare Beitragskalkulation und ein nicht korrekt bestimmter Gemeindeanteil
- Das Urteil setzt neue bindende Formvorschriften für alle niedersächsischen Gemeinden
- Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Satzungsentwurf einschließlich Rechtberatung und aktualisierter Kalkulation vorzulegen
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Entwurfs beauftragt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/022/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Gästebeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Grundlage ist eine Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, die einen höchstzulässigen Satz von 6,07 Euro ergeben hat — der Rat bleibt bewusst darunter. Gleichzeitig wird die gesamte Gästebeitragssatzung neu gefasst. Der Beschluss soll am 22. November 2024 fallen, die neue Satzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft.
Der Rat soll die Beitragskalkulation für Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge für die Jahre 2014 bis 2016 beschließen. Erstellt hat sie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Flick GmbH im Auftrag der Nordseebad Spiekeroog GmbH und der Gemeinde. Eine überarbeitete Fassung einzelner Seiten wurde nachgereicht, um ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu berücksichtigen. Der Beschluss bildet die Grundlage für die ab 2014 geltenden Satzungen zum Kurbeitrag und zum Fremdenverkehrsbeitrag.
Der Rat soll den Gästebeitrag — die Abgabe, die jede übernachtende Person auf Spiekeroog zahlt — deutlich anheben. Ab dem 15. März 2021 steigt der Satz für Erwachsene in der Hauptsaison von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht; Kinder zahlen dann 2,10 Euro statt 1,50 Euro. Gleichzeitig entfällt ab 2022 die bisherige Pflichtabgabe für Zweitwohnungsbesitzer, die stattdessen freiwillig eine Jahreskarte erwerben können. Der Rat hat die Satzung zur 3. Änderung beschlossen.
Die Gemeinde Spiekeroog plant, zum 01.01.2014 einen Fremdenverkehrsbeitrag einzuführen, der touristische Betriebe an den Kosten der Fremdenverkehrsinfrastruktur beteiligt. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Kalkulation für 2014 bis 2016 erstellt: Nach Abzug eines Gemeindeanteils von 25 Prozent verbleiben 142.600 Euro ungedeckter Aufwand pro Jahr. Der voraussichtliche Beitragssatz liegt bei 3,94 Prozent des beitragspflichtigen Umsatzes. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, einen vollständigen Satzungsentwurf zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.