Beratung und Beschluss über die Aufwandsentschädigung für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Juli 2015
Beschlossen — einstimmig
am 09. Juli 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat setzt die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters fest. RV Bücking erklärt, dass mit den Ernennungen auch die Gewährung von Aufwandsentschädigungen verbunden sind, über die separat entscheiden werden müssen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll festlegen, wie hoch die monatliche Aufwandsentschädigung für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters ausfällt. Beide Positionen wurden neu besetzt, eine Entschädigungsregelung fehlt bislang im Haushalt. Zahlt die Gemeinde die volle Entschädigung von je 54 Euro monatlich, entstehen ab August 2015 Mehrkosten von 540 Euro in 2015 und künftig 1.296 Euro jährlich.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur Erstentscheidung des Rates über die Entschädigungshöhe für zwei neu ernannte Stellvertreter im Brandschutz-Ehrenamt.
Hintergrund
Ehrenbeamte und Amtsträger haben nach niedersächsischem Recht mit Amtsantritt Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Für den Gemeindebrandmeister selbst ist eine solche Regelung bereits vorhanden. Für die neu ernannten zweiten und dritten Stellvertreter fehlt bislang eine beschlossene Festsetzung, und die entstehenden Kosten sind nicht im laufenden Etat eingeplant.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft den Haushalt der Gemeinde und die Organisation des Brandschutzes auf Spiekeroog. Für Insulaner:innen hat sie keine unmittelbare persönliche Auswirkung, sichert aber die personelle Aufstellung der Freiwilligen Feuerwehr ab. Die beschlossene Entschädigungshöhe fließt künftig als fester Posten in den Gemeindehaushalt ein.
Die wichtigsten Punkte
- Für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters ist die Entschädigungshöhe noch nicht geregelt
- Die volle monatliche Entschädigung beträgt je 54 Euro
- Bei Zahlung der vollen Summe entstehen 2015 Mehrkosten von 540 Euro und ab 2016 jährlich 1.296 Euro
- Der Rat kann auch eine reduzierte Entschädigung beschließen, wenn er den tatsächlichen Arbeitsaufwand für gering hält
- Der Beschlussvorschlag lässt die konkrete Höhe offen und überträgt die Festsetzung dem Rat
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/044/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-874 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll die monatlichen Aufwandsentschädigungen für die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog ab dem 1. August 2016 festsetzen. Der Gemeindebrandmeister erhält 107 Euro monatlich, seine beiden zahlungsempfangenden Stellvertreter je 54 Euro. Ein dritter Stellvertreter verzichtet freiwillig auf die Entschädigung.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Führungsriege der Freiwilligen Feuerwehr neu besetzen. Nach der Abberufung des bisherigen Gemeindebrandmeisters und seiner Stellvertreter wählte die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 8. Januar 2018 neue Kandidatinnen und Kandidaten. Der Rat soll diese Personen für sechs Jahre als Ehrenbeamte berufen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll drei Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters formal ernennen. Holger Keil wird ab 01.04.2015 für sechs Jahre zum ersten Stellvertreter ernannt. Claas Warenski und Ingo Steffens werden jeweils ab 01.08.2015 kommissarisch für höchstens zwei Jahre als zweiter und dritter Stellvertreter bestellt; beide müssen in dieser Zeit noch fehlende Lehrgänge absolvieren.
Die Gemeinde Spiekeroog hat die Straße Noordertün als zweiten Ausrückweg für die Feuerwehr ausgebaut und den Auftrag dafür bereits vorab an die Firma Zinsenhofer aus Hohenkirchen vergeben. Der Auftragswert beträgt 24.216,50 Euro. Da dieser Betrag den vom Rat festgelegten Schwellenwert von 10.000 Euro übersteigt, holt die Verwaltung nun die nachträgliche Genehmigung des Rats ein. Der Rat soll die Vergabe rückwirkend beschließen.