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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Aufwandsentschädigung für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Rat berät und beschließt über die Höhe der Aufwandsentschädigung für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters. Über konkrete Beträge oder Änderungsvorschläge liegen keine weiteren Informationen vor, da kein PDF beiliegt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat über eine Vergütungsregelung im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog.

Hintergrund

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Spiekeroog hat neben dem Gemeindebrandmeister mehrere Stellvertreter. Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger:innen in der Feuerwehr werden in der Regel durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt. Ob es sich hier um eine Neuregelung oder eine Anpassung bestehender Entschädigungen handelt, ist mangels PDF nicht erkennbar.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Regelung betrifft unmittelbar nur die benannten Funktionsträger:innen der Freiwilligen Feuerwehr. Mittelbar sind alle Insulaner:innen berührt, weil eine angemessene Entschädigung ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr unterstützt.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat entscheidet über die Aufwandsentschädigung des zweiten und dritten Stellvertreters des Gemeindebrandmeisters
  • Ob Beträge erhöht, neu festgesetzt oder unverändert bleiben, ist mangels Vorlage nicht bekannt
  • Es handelt sich um eine ehrenamtliche Funktion in der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/044/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. Juli 2015, 20:00 UhrEntscheidung

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Beratung und Beschluss über die Aufwandsentschädigung für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters — Spiekeroog-Radar