Beratung und Beschluss über die Aufwandsentschädigung für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Juli 2015
Beschlossen — einstimmig
am 09. Juli 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat setzt die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters fest. RV Bücking erklärt, dass mit den Ernennungen auch die Gewährung von Aufwandsentschädigungen verbunden sind, über die separat entscheiden werden müssen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog berät über eine Aufwandsentschädigung für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters. Der Rat soll darüber einen Beschluss fassen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat über die finanzielle Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage liegt vor, kein Volltext. Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrfunktionsträger werden in der Regel auf Grundlage des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und kommunaler Satzungen geregelt. Ob es sich um eine Neueinführung oder eine Anpassung bestehender Entschädigungen handelt, lässt sich aus dem Titel nicht entnehmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft die finanzielle Anerkennung ehrenamtlicher Feuerwehrkräfte auf Spiekeroog. Für die breite Bevölkerung entstehen daraus in der Regel keine unmittelbaren Auswirkungen, außer einer möglichen geringen Wirkung auf den Gemeindehaushalt.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um eine Aufwandsentschädigung für den zweiten und dritten Stellvertreter des Gemeindebrandmeisters
- Der Gemeinderat soll darüber beraten und einen Beschluss fassen
- Aus dem Titel allein geht nicht hervor, in welcher Höhe eine Entschädigung vorgesehen ist
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/044/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde regelt die Aufwandsentschädigungen für den Gemeindebrandmeister und dessen Stellvertreter neu oder beschließt diese erstmals. Der Rat soll über Höhe und Modalitäten der Zahlungen entscheiden.
Der amtierende Gemeindebrandmeister ist zurückgetreten; der Rat soll einen neuen Gemeindebrandmeister sowie dessen Stellvertreter ernennen. Die Ernennung ist eine formale Entscheidung des Gemeinderats nach Niedersächsischem Brandschutzrecht.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Führungsriege der Freiwilligen Feuerwehr neu besetzen. Nach der Abberufung des bisherigen Gemeindebrandmeisters und seiner Stellvertreter wählte die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 8. Januar 2018 neue Kandidatinnen und Kandidaten. Der Rat soll diese Personen für sechs Jahre als Ehrenbeamte berufen.
Die Gemeinde soll den jährlichen Zuschuss zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog um 500 Euro auf künftig 2.000 Euro erhöhen. Anlass war eine Anregung des Gemeindebrandmeisters während der Haushaltsberatungen. Die Erhöhung ist bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2026 eingearbeitet. Der Rat soll die Erhöhung beschließen und in der Mittelfristplanung fortschreiben.