Beratung und Beschluss über die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Spiekeroog zum 01.01.2011
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Juni 2016
Beschlossen — einstimmig
am 02. Juni 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog legt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit dieser Bilanz wird der Übergang von der Kameralistik zur doppischen Buchführung (Doppik) vollzogen. Der Rat soll die Eröffnungsbilanz formell beschließen.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat. Die Vorlage betrifft die formelle Feststellung der Eröffnungsbilanz, die den buchhalterischen Systemwechsel zur kommunalen Doppik dokumentiert.
Hintergrund
Niedersächsische Kommunen waren gesetzlich verpflichtet, ihre Buchführung von der Kameralistik auf die Doppik umzustellen. Der Stichtag 01.01.2011 markiert den Beginn der doppischen Haushaltswirtschaft für Spiekeroog. Die Eröffnungsbilanz erfasst erstmals alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gemeinde. Nur der Titel lag vor; genauere Zahlen und Details sind dem Originaldokument zu entnehmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Eröffnungsbilanz ist eine verwaltungsinterne Formalität, die für Insulaner:innen keine unmittelbaren Auswirkungen im Alltag hat. Sie bildet jedoch die buchhalterische Grundlage für alle späteren Jahresabschlüsse und die transparente Darstellung des Gemeindevermögens.
Die wichtigsten Punkte
- Der Stichtag der Eröffnungsbilanz ist der 01.01.2011
- Die Vorlage sieht Beratung und Beschluss durch den Gemeinderat vor
- Die Eröffnungsbilanz markiert den Systemwechsel zur doppischen Buchführung in Spiekeroog
- Zu konkreten Zahlen und Vermögenswerten liegt kein PDF vor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/044/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll ihre Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2011 förmlich beschließen. Mit diesem Beschluss wird der Übergang vom kameralen Haushaltssystem zur doppischen Buchführung (Doppik) offiziell abgeschlossen. Der Beschluss erfolgt im Jahr 2014, also mit erheblichem zeitlichem Abstand zum Stichtag.
Die Gemeinde Spiekeroog plant die Anschaffung einer Software für den sogenannten doppischen Gesamtabschluss — die Zusammenführung aller kommunalen Jahresabschlüsse nach dem kaufmännischen Buchführungssystem (Doppik). Der Rat soll über den Kauf entscheiden.
Der Gemeinderat soll die Vertreter:innen Spiekerooges in der Verbandsversammlung des HZV anweisen, dem Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Ein Weisungsbeschluss legt fest, wie die Gemeindevertreter:innen in einem übergeordneten Verbandsgremium abstimmen sollen. Nur der Titel liegt vor; Details zum Jahresabschluss und zum Wirtschaftsplan 2013 sind nicht bekannt.
Der Rat berät über eine Wertgrenzenrichtlinie — also über Regelungen, ab welchen Auftragssummen die Gemeinde bestimmte Vergabe- oder Genehmigungsverfahren einhalten muss. Definition und Inhalt dieser Richtlinie sollen festgelegt werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel nicht erkennbar.