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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Weiterleitung der Jahreskurbeiträge 2013-2015

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Januar 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 21. Januar 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende Ausgleichszahlungen an die NSB für dort entstandenen kurbeitragsfähigen Aufwand: Für 2013: 12.625,00€ Für 2014: 37.988,25€ Für 2015: 36.450,00€ Der Ausgleich erfolgt als außerplanmäßiger Aufwand in 2015. Die Deckung erfolgt über den Ertrag des Verkaufserlöses des Grundstückes Tranpad 1.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Die Gemeinde soll nachträglich insgesamt rund 87.063 Euro Kurbeiträge an die Nordsee-Bäder-GmbH (NSB) weiterleiten, die Zweitwohnungsbesitzer:innen in den Jahren 2013 bis 2015 entrichtet hatten. Die Kalkulation der Kurbeiträge hatte die NSB übernommen; die erhobenen Beträge stehen ihr daher zu. Da diese Weiterleitung in den Haushaltsplänen nicht vorgesehen war, beschließt der Rat sie nachträglich als außerplanmäßigen Aufwand.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur nachträglichen Genehmigung einer außerplanmäßigen Zahlung an die Nordsee-Bäder-GmbH (NSB).

Hintergrund

Auf Grundlage der Kurbeitragssatzung hat die Gemeinde Spiekeroog in den Jahren 2013 bis 2015 von Zweitwohnungsbesitzer:innen Kurbeiträge erhoben. Die Kalkulation dieser Beiträge lag bei der NSB, die damit verbundenen Aufwand hatte. Die erhobenen Beträge hätten daher von Beginn an vollständig an die NSB weitergeleitet werden müssen. Da dies in den Haushaltsplänen nicht eingeplant war, ist ein förmlicher Ratsbeschluss erforderlich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft vor allem die finanzielle Abwicklung zwischen der Gemeinde und der NSB und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Indirekt zeigt sie, wie Kurbeiträge fließen: Von den Zweitwohnungsbesitzer:innen über die Gemeinde an die NSB, die damit kurbeitragsfinanzierte Leistungen erbringt.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde leitet insgesamt rund 87.063 Euro Kurbeiträge nachträglich an die NSB weiter
  • Der Zeitraum umfasst die Jahre 2013 (12.625 Euro), 2014 (37.988 Euro) und 2015 (36.450 Euro)
  • Die Weiterleitung war in den Haushaltsplänen nicht vorgesehen und gilt als außerplanmäßiger Aufwand
  • Gedeckt wird die Zahlung aus dem Erlös eines Grundstücksverkaufs
  • Den eigenen Verwaltungsaufwand macht die Gemeinde nachträglich per Rechnung gegenüber der NSB geltend

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/001/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-875 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Januar 2016, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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