Beratung und Beschluss über die Weiterleitung der Jahreskurbeiträge 2013-2015
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Januar 2016
Beschlossen — einstimmig
am 21. Januar 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende Ausgleichszahlungen an die NSB für dort entstandenen kurbeitragsfähigen Aufwand: Für 2013: 12.625,00€ Für 2014: 37.988,25€ Für 2015: 36.450,00€ Der Ausgleich erfolgt als außerplanmäßiger Aufwand in 2015. Die Deckung erfolgt über den Ertrag des Verkaufserlöses des Grundstückes Tranpad 1.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät über die Weiterleitung von Jahreskurbeiträgen der Jahre 2013 bis 2015. Es geht um die Entscheidung, an wen oder wohin diese Beiträge weitergeleitet werden sollen. Ein Beschluss ist vorgesehen.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung durch den Rat über die Verwendung oder Weiterleitung von Kurbeitragseinnahmen aus drei zurückliegenden Jahren.
Hintergrund
Auf Spiekeroog erheben Kurbetriebe oder die Gemeinde Kurbeiträge von Gästen. Für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 steht offenbar noch eine Entscheidung über die Weiterleitung dieser Mittel aus. Da kein PDF vorliegt, lassen sich die genauen Empfänger, Beträge oder rechtlichen Grundlagen nicht benennen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Kurbeiträge werden von Gästen erhoben und fließen in die touristische Infrastruktur auf der Insel. Die Entscheidung über die Weiterleitung betrifft potenziell Einrichtungen oder Träger, die davon abhängen. Da kein PDF vorliegt, ist unklar, ob und wie direkt Insulaner:innen davon betroffen sind.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um Kurbeitragseinnahmen aus den Jahren 2013, 2014 und 2015
- Der Rat soll über die Weiterleitung dieser Mittel beschließen
- Empfänger, Beträge und Hintergründe sind mangels PDF nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/001/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Kurbeitrag ab 2014: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro pro Übernachtung statt bisher 2,80 Euro, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro. Grundlage ist eine Kalkulation für 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro ermittelt hat. Der Rat soll die neue Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
Der Kurbeitrag auf Spiekeroog bleibt für die Jahre 2017 bis 2019 unverändert bei 3,30 Euro pro Nacht für Erwachsene in der Hauptsaison. Eine externe Kalkulation durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH hat ergeben, dass der rechnerisch ermittelte Satz bei 3,32 Euro liegt — also kaum über dem bisherigen Wert. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Satz ab dem 1. Januar 2017 weiter zu erheben.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Gästebeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Grundlage ist eine Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, die einen höchstzulässigen Satz von 6,07 Euro ergeben hat — der Rat bleibt bewusst darunter. Gleichzeitig wird die gesamte Gästebeitragssatzung neu gefasst. Der Beschluss soll am 22. November 2024 fallen, die neue Satzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages. Dabei geht es um eine neue Abgabe, die Betriebe oder Personen zahlen sollen, die wirtschaftlich vom Tourismus auf der Insel profitieren. Ein Beschluss über Einführung und Ausgestaltung des Beitrags soll in der Sitzung gefasst werden.