Beratung und Beschluss über die Weiterleitung der Jahreskurbeiträge 2013-2015
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Januar 2016
Beschlossen — einstimmig
am 21. Januar 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende Ausgleichszahlungen an die NSB für dort entstandenen kurbeitragsfähigen Aufwand: Für 2013: 12.625,00€ Für 2014: 37.988,25€ Für 2015: 36.450,00€ Der Ausgleich erfolgt als außerplanmäßiger Aufwand in 2015. Die Deckung erfolgt über den Ertrag des Verkaufserlöses des Grundstückes Tranpad 1.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde soll nachträglich insgesamt rund 87.063 Euro Kurbeiträge an die Nordsee-Bäder-GmbH (NSB) weiterleiten, die Zweitwohnungsbesitzer:innen in den Jahren 2013 bis 2015 entrichtet hatten. Die Kalkulation der Kurbeiträge hatte die NSB übernommen; die erhobenen Beträge stehen ihr daher zu. Da diese Weiterleitung in den Haushaltsplänen nicht vorgesehen war, beschließt der Rat sie nachträglich als außerplanmäßigen Aufwand.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur nachträglichen Genehmigung einer außerplanmäßigen Zahlung an die Nordsee-Bäder-GmbH (NSB).
Hintergrund
Auf Grundlage der Kurbeitragssatzung hat die Gemeinde Spiekeroog in den Jahren 2013 bis 2015 von Zweitwohnungsbesitzer:innen Kurbeiträge erhoben. Die Kalkulation dieser Beiträge lag bei der NSB, die damit verbundenen Aufwand hatte. Die erhobenen Beträge hätten daher von Beginn an vollständig an die NSB weitergeleitet werden müssen. Da dies in den Haushaltsplänen nicht eingeplant war, ist ein förmlicher Ratsbeschluss erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft vor allem die finanzielle Abwicklung zwischen der Gemeinde und der NSB und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Indirekt zeigt sie, wie Kurbeiträge fließen: Von den Zweitwohnungsbesitzer:innen über die Gemeinde an die NSB, die damit kurbeitragsfinanzierte Leistungen erbringt.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde leitet insgesamt rund 87.063 Euro Kurbeiträge nachträglich an die NSB weiter
- Der Zeitraum umfasst die Jahre 2013 (12.625 Euro), 2014 (37.988 Euro) und 2015 (36.450 Euro)
- Die Weiterleitung war in den Haushaltsplänen nicht vorgesehen und gilt als außerplanmäßiger Aufwand
- Gedeckt wird die Zahlung aus dem Erlös eines Grundstücksverkaufs
- Den eigenen Verwaltungsaufwand macht die Gemeinde nachträglich per Rechnung gegenüber der NSB geltend
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/001/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-875 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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