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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss zur 2. Änderung der Kurbeitragssatzung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Dezember 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 13. Dezember 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Spiekeroog (Kurbeitragssatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Herr Koffinke informiert den Rat über die Neufassung der Satzung. Die größte Veränderung lag in der Umschreibung der „Kurbeitrages“ durch den neuen Begriff des “Gästebeitrages“. Das Gremium bearbeitet die einzelnen Paragraphen und verständigt sich auf folgende Änderungen: · § 1(2) S. 1, 2.Halbsatz wird geändert in „dass sie sich zur Durchführung der in Absatz 1 Satz 2 genannten Maßnahmen im Erhebungsgebiet des Gästebeitrages Dritter bedient“, · hinter das Wort „Kultur“ in § 1 (2) S.2 Buchst. J wird ein Bindestrich eingefügt, · in § 2 (2) werden die Wörter Gästebeitrag mit taggenauer Berechnung und das Wort Jahresgästebeitrag in Anführungsstriche gesetzt, · nach dem Wort „Erhebungsgebiet“ in § 3 (1) S. 2 wird das Wort „und“ eingefügt, · § 3 (3) S.3 wird abgeändert in „Wechsel t der Eigentümer oder die dinglich Berechtigten einer Wohneinheit im Erhebungsgebiet unterjährig , so regelt § 5 Abs. 4 die Beitragsbemessung beider Parteien.“, · unter § 4 (1) Buchst. b) wird das Komma hinter dem Wort „stehen“ durch ein Semikolon ersetzt, · die Aufzählung unter § 4 (1) Buchst. b) soll um die Teilnehmer des FSJ, FÖJ und des Programmes des Bundesfreiwilligendienstes ergänzt werden. · § 4 (1) Buchst. d) wird korrigiert in „die erste Begleitperson en von Schwerbehinderten, die lt. amtliche m Ausweise völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist“ · § 4 (3) wird abgeändert in: „Vom Jahresgästebeitrag im Sinne § 3 abs. 3 ist befreit, wer an Eidesstatt erklärt, dass er im Kalenderjahr das Erhebungsgebiet nicht betreten hat. Diese Erklärung ist bis zum 31.01. des Folgejahres abzugeben .“ · die in § 5 ff. genannten Begriffe Hauptgästebeitragszeit und Nebengästebeitragszeit werden in Haupt-Gästebeitragszeit und Neben-Gästebeitragszeit abgeändert, · im § 5 (4) wird das letzte Wort in „Berechtigten-Wechsel s “ korrigiert, · in § 7 (1) wird „bei der von der Gemeinde beauftragten Stellen“ in „bei de n von der Gemeinde beauftragten Stellen“ ersetzt, · in § 7 (6) wird das Wort „Kurkarte“ durch das Wort „Gästekarte“ ersetzt, · in § 7 (8) S. 2 wird das Wort „beauftragten“ groß geschrieben, · in § 8 (1) S. 1 wird nach dem Wort „geschehen“ ein Komma eingefügt, · nach dem Wort „Entgelt“ in § 8 (2) S.1 wird das Wort „nicht“ eingefügt, · die in § 9 genannten Begriffe der „Kurkarte“ werden durch das Wort „Gästekarte“ ersetzt, · § 11 (2) wird umformuliert in: „Jahresgästebeitragspflicht ig e nach § 5 Abs. 4 Satz 1 der Satzung vom 01.01.2014 werden automatisch Jahresgästebeitragspflichtige nach § 3 Abs. 3 Satz 3 nach Inkrafttreten der 1.Änderungssatzung. Der Beitragspflichtige nach § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 kann einmalig bis 30.09.2019 automatisch übergegangene Jahresbeitragspflichtige gem . § 3 Abs. 3 Satz 3 im Sinne § 4 Abs. 5 b eitragsfrei stellen für das Jahr 2019 und für die Folgejahre abmelden. · § 11 (3) Satz 2 wird umformuliert in: „Bis zum 14.03.2019 gelten die Gästebeiträge der Satzung vom 01.01.2014.“ RM Schreiber kritisiert die vielen erforderlichen Änderungen, die in der Sitzung besprochen werden mussten. Er fragt an, wer für die fehlerhafte Satzung verantwortlich ist. RM Klasing sieht nicht die derzeitige Verwaltung in der Schuld, sondern erklärt sich die vielen Verbesserungen in Versäumnissen aus der Vergangenheit.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog benennt ihre Kurbeitragssatzung in Gästebeitragssatzung um und passt sie an neue Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen an. Neben der Umbenennung enthält die Änderung inhaltliche Neuerungen: Zweitwohnungsbesitzer werden künftig automatisch jahresbeitragspflichtig, und die Beitragssätze steigen ab dem 15. März 2019 leicht an. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung einer kommunalen Abgabensatzung, eingebracht zur Beratung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Beschluss im Rat der Gemeinde Spiekeroog.

Hintergrund

Die bisherige Kurbeitragssatzung stammt ursprünglich aus dem Jahr 2009 und wurde 2013 neu gefasst. Die 1. Änderungssatzung trat zum 1. Januar 2017 in Kraft. Neue Rechtsprechung zu Gästebeitragssatzungen im Bundesgebiet sowie Gesetzesänderungen — unter anderem die Ablösung des Niedersächsischen Meldegesetzes durch das Bundesmeldegesetz — machten eine weitere Anpassung erforderlich. Die 2. Änderung fasst sprachliche, redaktionelle und inhaltliche Korrekturen zusammen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Für Übernachtungsgäste steigen die Beitragssätze ab dem 15. März 2019 moderat: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison 3,60 Euro statt 3,30 Euro pro Nacht, Kinder 1,50 Euro statt 1,40 Euro. Besitzer von Zweitwohnungen auf der Insel werden künftig automatisch jahresgästebeitragspflichtig — unabhängig davon, wie lange sie sich tatsächlich auf Spiekeroog aufhalten. Insulaner:innen mit Hauptwohnung auf der Insel sind vom Gästebeitrag nicht betroffen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Satzung wird von Kurbeitragssatzung in Gästebeitragssatzung umbenannt
  • Die Beitragssätze für Erwachsene steigen ab 15. März 2019 in der Hauptsaison von 3,30 auf 3,60 Euro pro Nacht
  • Zweitwohnungsbesitzer ohne Hauptwohnsitz auf Spiekeroog werden automatisch jahresgästebeitragspflichtig
  • Befreiungen und Ermäßigungen bleiben im Wesentlichen erhalten, werden jedoch sprachlich und rechtlich präzisiert
  • Die Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/118/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Dezember 2018, 21:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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2. Änderung der Kurbeitragssatzung — Spiekeroog-Radar