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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschluss über die Beitragskalkulation für die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen im Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. November 2013

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 14. November 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Beitragskalkulation für die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen (Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016) in der Fassung vom 10.04.2013 unter Berücksichtigung der als Sitzungsvorlage vorgelegten Neufassung der Seiten 9, 11 und 12. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. Die neuen Anlagen sind Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog beschließt die Beitragskalkulation für den Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag für die Jahre 2014 bis 2016. Mit diesem Beschluss wird festgelegt, wie hoch die Beiträge ausfallen, die Betriebe und Gewerbetreibende mit Fremdenverkehrsbezug an die Gemeinde zahlen müssen. Der genaue Berechnungsrahmen für den dreijährigen Kalkulationszeitraum wird damit verbindlich festgesetzt.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über die Beitragskalkulation für Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge im Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016. Es handelt sich um eine reguläre Festsetzung, die turnusmäßig für mehrere Jahre im Voraus beschlossen wird.

Hintergrund

Gemeinden mit Kur- und Tourismusbetrieb erheben von Gewerbetreibenden, die mittelbar oder unmittelbar vom Fremdenverkehr profitieren, einen Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag. Die Höhe dieses Beitrags muss auf Basis einer Kalkulation regelmäßig neu festgesetzt werden. Da nur der Titel der Vorlage vorliegt, sind die konkreten Kalkulationsgrundlagen, Beitragssätze und Vorgängerbeschlüsse nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind vor allem Gewerbetreibende und Unternehmen auf Spiekeroog, die vom Tourismus profitieren — etwa Vermieter:innen, Gastronomiebetriebe oder Einzelhändler:innen. Der Beschluss legt fest, welche Beiträge diese Gruppe in den Jahren 2014 bis 2016 an die Gemeinde abführen müssen. Für Gäste und nicht gewerblich tätige Insulaner:innen hat die Vorlage keine unmittelbare Wirkung.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Beschluss betrifft den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
  • Geregelt wird die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen, die von tourismusnahen Gewerbetreibenden gezahlt werden
  • Die genauen Beitragshöhen und Kalkulationsgrundlagen sind mangels PDF nicht bekannt
  • Der Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag ist ein kommunalrechtliches Instrument zur Beteiligung der Nutznießer des Tourismus an dessen Kosten

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/095/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. November 2013, 20:02 UhrEntscheidungmehrheitlich

Verwandte Vorlagen

Wichtig für die Insel
Fremdenverkehrsbeitragssatzung
01/091/2013Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit ihrer Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Diese Satzung regelt, wer in der Gemeinde einen Beitrag zum Fremdenverkehr leisten muss — typischerweise Gewerbetreibende, die vom Tourismus profitieren. Ob es um eine Neufassung, Änderung oder erstmalige Verabschiedung geht, ist dem Titel allein nicht zu entnehmen.

Wichtig für die Insel
1. Änderung der Gästebeitragssatzung
01/004/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde korrigiert einen Fehler in der Gästebeitragssatzung vom November 2024: An- und Abreisetag werden wieder als ein gemeinsamer Tag gezählt, nicht als zwei getrennte Tage. Der Fehler entstand durch eine unglückliche Formulierung beim Wechsel von der Berechnung nach Übernachtungen zur Berechnung nach Aufenthaltstagen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2024 und stellt damit den früheren Berechnungsstand wieder her.

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