Beschluss über die Beitragskalkulation für die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen im Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll über eine neue Beitragskalkulation für Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge für den Zeitraum 2014 bis 2016 beschließen. Grundlage ist eine Neuberechnung, die festlegt, in welcher Höhe Gewerbetreibende und andere Nutznießer des Fremdenverkehrs an den tourismusbedingten Kosten der Gemeinde beteiligt werden. Der Beschluss legt die Beitragssätze für die kommenden drei Jahre fest.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung durch den Rat. Es handelt sich um eine reguläre Kalkulation für einen neuen Dreijahreszeitraum auf Basis des niedersächsischen Kurortrechts.
Hintergrund
Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge werden von Gemeinden mit anerkanntem Kurstatus von Betrieben erhoben, die mittelbar oder unmittelbar vom Tourismus profitieren. Die Beiträge finanzieren einen Teil der touristischen Infrastruktur und der Kureinrichtungen. Für jeden Kalkulationszeitraum muss die Gemeinde die Beitragssätze neu berechnen und beschließen. Der vorangegangene Kalkulationszeitraum lief offenbar bis Ende 2013.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen sind Gewerbetreibende auf Spiekeroog, die vom Fremdenverkehr profitieren — etwa Vermieter:innen, Gastronomiebetriebe und Einzelhändler:innen. Die festgesetzten Beitragssätze bestimmen, wie viel diese Betriebe in den Jahren 2014 bis 2016 an die Gemeinde zahlen müssen. Für alle Insulaner:innen sind die Einnahmen relevant, da sie die Finanzierung touristischer Leistungen mitbestimmen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Kalkulation gilt für den Zeitraum 2014 bis 2016
- Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge werden von Betrieben erhoben, die vom Tourismus profitieren
- Der Rat muss die Beitragssätze formell beschließen
- Nur der Vorlagentitel lag vor; Details zur Höhe der Beiträge sind nicht bekannt
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/095/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat berät und entscheidet über das weitere Vorgehen zur Einführung einer neuen Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Fremdenverkehrsbeiträge werden von Gewerbetreibenden und anderen wirtschaftlich vom Tourismus profitierenden Personen erhoben. Über die konkrete Ausgestaltung der neuen Satzung liegen nur der Titel, keine weiteren Unterlagen vor.
Die Vorlage trägt den Titel 'Fremdenverkehrsbeitragssatzung' und befasst sich vermutlich mit der Festsetzung oder Änderung der Satzung, nach der Betriebe und Einrichtungen mit touristischem Vorteil auf Spiekeroog zur Finanzierung der Kurinfrastruktur herangezogen werden. Ein PDF liegt nicht vor, daher sind Inhalte und Beschlussvorschlag nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Gästebeitragssatzung zum dritten Mal an. Der Gästebeitrag für Erwachsene steigt ab dem 15. März 2021 von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht in der Hauptsaison. Ab 2022 entfällt die automatische Beitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer; wer weiterhin einen Jahresgästebeitrag zahlen möchte, kann sich freiwillig anmelden. Außerdem wird für Rückerstattungsanträge eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro eingeführt. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.
Die Verwaltung legt eine Korrektur der Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 vor. Bei der Anwendung der Satzung stellte sich heraus, dass die neue Formulierung ungewollt einen zusätzlichen Aufenthaltstag erzeugt hätte, weil An- und Abreisetag getrennt gezählt worden wären. Die Änderung stellt klar, dass An- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag gelten – wie bisher. Die Änderung gilt rückwirkend zum 01.12.2024.