Beschluss über die Beitragskalkulation für die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen im Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. November 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 14. November 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Beitragskalkulation für die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen (Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016) in der Fassung vom 10.04.2013 unter Berücksichtigung der als Sitzungsvorlage vorgelegten Neufassung der Seiten 9, 11 und 12. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. Die neuen Anlagen sind Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beschließt die Beitragskalkulation für den Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag für die Jahre 2014 bis 2016. Mit diesem Beschluss wird festgelegt, wie hoch die Beiträge ausfallen, die Betriebe und Gewerbetreibende mit Fremdenverkehrsbezug an die Gemeinde zahlen müssen. Der genaue Berechnungsrahmen für den dreijährigen Kalkulationszeitraum wird damit verbindlich festgesetzt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über die Beitragskalkulation für Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge im Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016. Es handelt sich um eine reguläre Festsetzung, die turnusmäßig für mehrere Jahre im Voraus beschlossen wird.
Hintergrund
Gemeinden mit Kur- und Tourismusbetrieb erheben von Gewerbetreibenden, die mittelbar oder unmittelbar vom Fremdenverkehr profitieren, einen Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag. Die Höhe dieses Beitrags muss auf Basis einer Kalkulation regelmäßig neu festgesetzt werden. Da nur der Titel der Vorlage vorliegt, sind die konkreten Kalkulationsgrundlagen, Beitragssätze und Vorgängerbeschlüsse nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind vor allem Gewerbetreibende und Unternehmen auf Spiekeroog, die vom Tourismus profitieren — etwa Vermieter:innen, Gastronomiebetriebe oder Einzelhändler:innen. Der Beschluss legt fest, welche Beiträge diese Gruppe in den Jahren 2014 bis 2016 an die Gemeinde abführen müssen. Für Gäste und nicht gewerblich tätige Insulaner:innen hat die Vorlage keine unmittelbare Wirkung.
Die wichtigsten Punkte
- Der Beschluss betrifft den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
- Geregelt wird die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen, die von tourismusnahen Gewerbetreibenden gezahlt werden
- Die genauen Beitragshöhen und Kalkulationsgrundlagen sind mangels PDF nicht bekannt
- Der Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag ist ein kommunalrechtliches Instrument zur Beteiligung der Nutznießer des Tourismus an dessen Kosten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/095/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit ihrer Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Diese Satzung regelt, wer in der Gemeinde einen Beitrag zum Fremdenverkehr leisten muss — typischerweise Gewerbetreibende, die vom Tourismus profitieren. Ob es um eine Neufassung, Änderung oder erstmalige Verabschiedung geht, ist dem Titel allein nicht zu entnehmen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über das weitere Vorgehen zur Überarbeitung oder Neufassung ihrer Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die Gewerbetreibende zahlen, die mittelbar vom Tourismus profitieren. Ein Beschluss über die nächsten Schritte soll gefasst werden.
Die Gemeinde korrigiert einen Fehler in der Gästebeitragssatzung vom November 2024: An- und Abreisetag werden wieder als ein gemeinsamer Tag gezählt, nicht als zwei getrennte Tage. Der Fehler entstand durch eine unglückliche Formulierung beim Wechsel von der Berechnung nach Übernachtungen zur Berechnung nach Aufenthaltstagen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2024 und stellt damit den früheren Berechnungsstand wieder her.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages. Dabei geht es um eine neue Abgabe, die Betriebe oder Personen zahlen sollen, die wirtschaftlich vom Tourismus auf der Insel profitieren. Ein Beschluss über Einführung und Ausgestaltung des Beitrags soll in der Sitzung gefasst werden.