Beratung und Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages und die Vergabe der Beitragskalkulation für die Erhebung des Kurbeitrages im Rahmen der Kurbeitragssatzung an einen externen Dienstleister
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. September 2016
Beschlossen — einstimmig
am 08. September 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages im Rahmen der Kurbeitragssatzung. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des einschlägigen Vergabeverfahrens einen entsprechenden Dienstleister mit der Neukalkulation des Kurbeitrages der Kurbeitragssatzung zu beauftragen. Weiteres ergibt sich aus dem anliegenden Schreiben „Anfrage auf Abgabe eines Angebotes“. Das Schreiben ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Deckung der entstehenden Kosten erfolgt über eine Kostenübernahme seitens der NSB GmbH. RV Bücking erläutert den TOP.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will den Kurbeitrag neu berechnen lassen und beauftragt dafür ein externes Büro. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) schreibt vor, dass die Beitragshöhe neu kalkuliert werden muss. Der Rat soll die Verwaltung ermächtigen, einen Dienstleister im Wettbewerbsverfahren zu beauftragen. Die Kosten trägt die NSB GmbH.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im August 2016. Sie steht am Beginn des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages — der Rat soll den formalen Startschuss geben und die Auftragsvergabe freigeben.
Hintergrund
Spiekeroog erhebt von Gästen einen Kurbeitrag auf Grundlage der Kurbeitragssatzung. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) verlangt, dass die Beitragshöhe regelmäßig neu kalkuliert und sachlich begründet wird. Die bisherige Kalkulation ist offenbar nicht mehr aktuell, weshalb eine Neubewertung notwendig wird. Die eigentliche Kalkulation soll ein externer Fachdienstleister erstellen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Neukalkulation kann dazu führen, dass der Kurbeitrag steigt, sinkt oder gleich bleibt — das hängt vom Ergebnis der Kalkulation ab. Betroffen sind in erster Linie Gäste, die den Beitrag zahlen, indirekt aber auch Vermieter:innen und Gewerbetreibende, die mit Kurgästen arbeiten. Insulaner:innen, die von der Beitragspflicht befreit sind, spüren die Änderung nicht direkt. Die Vorlage beschließt nur den Startschuss für das Verfahren, noch keine neuen Beträge.
Die wichtigsten Punkte
- Der Kurbeitrag muss nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz neu berechnet werden
- Die Verwaltung soll ein externes Büro mit der Kalkulation beauftragen dürfen
- Die Vergabe erfolgt über ein förmliches Vergabeverfahren
- Die Kosten der Kalkulation übernimmt die NSB GmbH
- Konkrete neue Beitragshöhen stehen noch nicht fest — sie folgen erst nach der Kalkulation
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/085/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bereich Braun Vorlagen-Nr. 01/085/2016 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.08.2016 Rat der Gemeinde Spiekeroog 08.09.2016 Betreff: Beratung und Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages und die Vergabe der Beitragskalkulation für die Erhebung des Kurbeitrages im Rahmen der Kurbeitragssatzung an einen externen Dienstleister Sachverhalt: vorgelegt wird: Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebots zur Erstellung einer Kalkulation an externe Dienstleister Die Gemeinde Spiekeroog erhebt im Rahmen ihrer Kurbeitragssatzung Kurbeiträge. Zum weiteren Inhalt wird auf die aktuelle Kurbeitragssatzung Bezug genommen. Die Beitragshöhe ist nunmehr gemäß NKAG neu zu kalkulieren. Es wird auf anliegendes Aufforderungsschreiben hingewiesen. Unterlage wird nachgereicht. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages im Rahmen der Kurbeitragssatzung. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des einschlägigen Vergabeverfahrens einen entsprechenden Dienstleister mit der Neukalkulation des Kurbeitrages der Kurbeitragssatzung zu beauftragen. Die Deckung der entstehenden Kosten erfolgt über eine Kostenübernahme seitens der NSB GmbH. Spiekeroog, den 26.08.2016 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Braun, Michael) RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 26. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
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