Beratung und Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages und die Vergabe der Beitragskalkulation für die Erhebung des Kurbeitrages im Rahmen der Kurbeitragssatzung an einen externen Dienstleister
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will die Höhe des Kurbeitrags neu berechnen lassen, wie es das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) vorschreibt. Dafür soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Die Kosten der Kalkulation trägt die NSB GmbH. Der Rat soll das Verfahren einleiten und die Verwaltung zur Vergabe ermächtigen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Erst-Beratung in Verwaltungsausschuss und Rat im Herbst 2016. Sie zielt auf die Einleitung eines Vergabeverfahrens für eine externe Beitragskalkulation.
Hintergrund
Spiekeroog erhebt auf Basis der Kurbeitragssatzung einen Kurbeitrag von Übernachtungsgästen. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz schreibt vor, dass die Beitragshöhe regelmäßig neu kalkuliert werden muss. Die bisherige Kalkulation ist offenbar nicht mehr aktuell. Das Aufforderungsschreiben an externe Dienstleister wurde als Anlage angekündigt, lag der Vorlage aber noch nicht bei.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Neukalkulation kann zu einer Änderung des Kurbeitrags führen, den Übernachtungsgäste zahlen müssen. Für Insulaner:innen selbst hat das zunächst keine direkte Kostenwirkung. Indirekt beeinflusst die Beitragshöhe die Einnahmen der Gemeinde aus dem Tourismus.
Die wichtigsten Punkte
- Die Beitragshöhe des Kurbeitrags muss nach NKAG neu kalkuliert werden
- Ein externer Dienstleister soll mit der Kalkulation beauftragt werden
- Die Kosten der Kalkulation übernimmt die NSB GmbH
- Rat und Verwaltungsausschuss beraten die Vorlage im August und September 2016
- Das angekündigte Aufforderungsschreiben an Dienstleister lag der Vorlage noch nicht bei
Relevanz für Insulaner:innen: 8/10
Stand 26. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/085/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bereich Braun Vorlagen-Nr. 01/085/2016 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 30.08.2016 Rat der Gemeinde Spiekeroog 08.09.2016 Betreff: Beratung und Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages und die Vergabe der Beitragskalkulation für die Erhebung des Kurbeitrages im Rahmen der Kurbeitragssatzung an einen externen Dienstleister Sachverhalt: vorgelegt wird: Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebots zur Erstellung einer Kalkulation an externe Dienstleister Die Gemeinde Spiekeroog erhebt im Rahmen ihrer Kurbeitragssatzung Kurbeiträge. Zum weiteren Inhalt wird auf die aktuelle Kurbeitragssatzung Bezug genommen. Die Beitragshöhe ist nunmehr gemäß NKAG neu zu kalkulieren. Es wird auf anliegendes Aufforderungsschreiben hingewiesen. Unterlage wird nachgereicht. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Neukalkulation des Kurbeitrages im Rahmen der Kurbeitragssatzung. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des einschlägigen Vergabeverfahrens einen entsprechenden Dienstleister mit der Neukalkulation des Kurbeitrages der Kurbeitragssatzung zu beauftragen. Die Deckung der entstehenden Kosten erfolgt über eine Kostenübernahme seitens der NSB GmbH. Spiekeroog, den 26.08.2016 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Braun, Michael) RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 26. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.