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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgeühren; hier: Punkt 14 des Gebührentarifes als Anlage zur Satzung

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Juli 2015

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 09. Juli 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt folgende Satzungsänderung: Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren Aufgrund der § 21 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt § 43 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S. 291) und des § 9 der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 09.07.2015 folgende Satzungsänderung beschlossen: I. § 1 Abs. 4 Satz 2 wird um folgenden Halbsatz erweitert: ..., soweit in dieser Satzung oder der Anlage nichts anderes bestimmt ist. II. § 1 Abs. 4 Satz 3 wird wie folgt geändert: Das Wort „Dieses“ wird ersetzt durch die Worte „Dieser Nachweis“. III. Änderung des Gebührentarifs – Anlage zur Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren wird die laufende Nummer 14 wie folgt neu gefasst: 14.1 Die auf der Insel durch Ausnahmegenehmigungen der Verkehrsbehörde dauernd zugelassenen Elektrokarren, Anhänger und sonstigen Fahrzeuge, werden wie folgt abgerechnet: Für jede Elektrokarre, jeden Anhänger oder sonstiges Fahrzeug, wird eine jährliche Pauschale von 0,10 € je Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht erhoben. 14.2 Jeder tatsächliche gefahrene Kilometer je Fahrzeug wird zusätzlich zu 14.1 berechnet mit: 14.2.1 0,09 € für den Transport von Gütern, die für die Aufrechterhaltung des Inselbetriebes notwendig sind. Dabei handelt es sich um - Lebensmittel - Getränke - Grundprodukte zur Weiterverarbeitung - sonstige Produkte zur Sicherung der Grundversorgung 14.2.2 0,11 € für den Transport von Gütern für touristische Zwecke. Dabei handelt sich um - Koffer - Taschen - Zelte - alle sonstigen touristischen Güter 14.2.3 0,14 € für den Transport von folgenden Gütern - Baustoffe - Möbel - Betriebsstoffe - Abfallmulden 14.2.4 0,14 € für den Transport aller anderen Güter, soweit keine Befreiung nach § 5 dieser Satzung vorliegt. 14.2.5 Der Nachweis über das Ausmaß der Straßennutzung ist gem. § 1 Abs. 4, Satz 2 dieser Satzung durch Nachweis der gefahrenen Gesamtkilometer, bei Transport von Gütern zusätzlich durch eine Frachtstatistik bis zum 15.01. des Folgejahres zu erbringen. Sollte die Frachtstatistik nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, so werden die gefahrenen Kilometer mit jeweils 0,14 €/km berechnet. Als Berechnungsgrundlage für die gefahrenen Kilometer wird das Mittel der Abrechnungen der dem Abrechnungszeitraum vorausgehenden 2 Kalenderjahren zugrunde gelegt. Werden keine berechnungsfähigen Daten aus den vorausgegangen 2 Kalenderjahren vorgelegt, so wird die Gebühr auf 300,- € je angefangener Tonne des zulässigen Gesamtgewichts als jährliche Gebührenschuld berechnet. Die Zahlungspflicht gemäß 14.1 beleibt hiervon unberührt. IV. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Spiekeroog, den Piszczan (L. S.) Bürgermeister Die ausgearbeitete Satzungsänderung mit den gestaffelten Gebühren entspricht lt. BM Piszczan dem Urteil des OVG und wurde in dieser Form auch mit dem Kläger abgesprochen. Die pauschalierte Lösung von 11 Cent wäre nicht tragbar gewesen. Die Frachtstatistik wird von den Betreibern mittels Frachtbriefen nachgewiesen werden. RM Heusipp hält dieses Vorgehen für nicht umsetzbar, da eine Unterteilung in kg nicht möglich ist. Lt. RV Bücking ist eine genaue Abrechnung durch die Fahrtenbücher möglich, allerdings stellt er die Frage, ob die Verwaltung dies leisten kann. RM Gerdes hält eine Umsetzung ebenfalls für realitätsfremd, da auf einer E-Karre verschiedene Güter befördert werden. Er befürchtet einen zu hohen bürokratischen Aufwand. BM Piszczan teilt mit, dies vorab mit Frau Martin vom Ordnungsamt abgesprochen zu haben. Herr Braun empfindet das Urteil ebenfalls als „unglücklich“, da eine Umsetzung fast unmöglich ist. Die Erfahrungswerte aus dem Vorjahr liegen der Verwaltung nun aber vor und er hofft zudem auf die Ehrlichkeit der Betreiber. Er schlägt vor, in einem Jahr die Maßnahme zu kontrollieren und dann ggfs. dem Gericht wieder vorzulegen. Dies sei aktuell die sinnvollste Möglichkeit. RM Germis warnt davor, die Sache anzupacken, wenn vorab ein Scheitern absehbar ist. Dem entgegnet Herr Braun, dass durch die Satzung in der jetzigen Form, eine Klage eher vorhersehbar ist. RM Heusipp fragt an, ob der Richter sich die Situation vor Ort einmal angesehen hätte und ob eine rückwirkende Umsetzung zum 01.01.2015 geplant sei. Lt. RV Bücking ist eine Umsetzung rückwirkend zum 01.01.2015 angedacht. RM Klasing fragt nach, ob die Inselmobis von dieser Satzung befreit sind. Dies bejaht BM Piszczan.

5Ja1Nein2Enthaltung Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Konkret geht es um eine Anpassung von Punkt 14 des Gebührentarifs, der als Anlage zur Satzung gilt. Es handelt sich um die zweite Änderung dieser Satzung.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Spiekeroog. Es handelt sich um die 2. Änderung der bestehenden Satzung über Sondernutzungsgebühren, beschränkt auf einen einzelnen Tarifpunkt.

Hintergrund

Sondernutzungsgebühren regeln, was Personen oder Betriebe zahlen müssen, wenn sie öffentliche Flächen über den normalen Gemeingebrauch hinaus nutzen — etwa für Außengastronomie, Warenauslagen oder Veranstaltungen. Die Gemeinde Spiekeroog hat hierfür eine eigene Satzung mit einem Gebührentarif als Anlage. Diese Satzung wird hier zum zweiten Mal geändert, wobei ausschließlich Punkt 14 des Tarifs betroffen ist. Da kein PDF vorliegt, ist der genaue Inhalt von Punkt 14 nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Je nachdem, was Punkt 14 des Gebührentarifs regelt, können Gewerbetreibende oder Veranstalter auf der Insel von einer geänderten Gebührenhöhe betroffen sein. Für die Allgemeinheit der Insulaner:innen und Gäste ist die Relevanz unklar, da der konkrete Tarifpunkt ohne PDF-Vorlage nicht einzusehen ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Satzung über Sondernutzungsgebühren wird zum zweiten Mal geändert
  • Gegenstand der Änderung ist ausschließlich Punkt 14 des Gebührentarifs
  • Über die Änderung berät und beschließt der Gemeinderat Spiekeroog
  • Der genaue Inhalt der Änderung ist mangels vorliegendem Dokument nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/048/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. Juli 2015, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich5:1:2

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