Beratung und Weisungsbeschluss an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der NSB zur Umsetzung der Fortführungsprognose
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Juni 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 27. Juni 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät über Weisungen an seine Vertreter:innen in der Gesellschafterversammlung der NSB (Norder Seebäder-Betriebsgesellschaft oder vergleichbare kommunale Gesellschaft), um eine Fortführungsprognose umzusetzen. Eine Fortführungsprognose ist ein Dokument, das bewertet, ob ein Unternehmen dauerhaft weitergeführt werden kann. Der Rat soll seinen Gesellschaftervertretern konkrete Abstimmungsvorgaben für die Gesellschafterversammlung mitgeben.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung aus dem Jahr 2013. Der Gemeinderat soll als Gesellschafter Weisungen an seine Vertreter:innen in der Gesellschafterversammlung der NSB beschließen.
Hintergrund
Nur der Titel lag vor, ein PDF war nicht beigefügt. Die NSB ist vermutlich eine kommunale oder kommunal beteiligte Gesellschaft, die Aufgaben im Bereich Inseltourismus oder Inselversorgung wahrnimmt. Eine Fortführungsprognose ist üblicherweise dann erforderlich, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und seine dauerhafte Existenz formal geprüft werden muss. Näheres zum Anlass und zum Inhalt der Maßnahmen ist ohne das Vorlagendokument nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Wenn die NSB eine Gesellschaft ist, die Leistungen für Insulaner:innen oder Gäste erbringt, kann ihre wirtschaftliche Stabilität unmittelbare Folgen für das Angebot auf der Insel haben. Ohne das Vorlagendokument lässt sich nicht beurteilen, welche konkreten Auswirkungen die beschlossenen Maßnahmen für Bewohner:innen oder Betriebe haben. Es ist möglich, dass auch Haushaltsmittel der Gemeinde betroffen sind.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll einen Weisungsbeschluss für seine Vertreter:innen in der Gesellschafterversammlung der NSB fassen
- Gegenstand ist die Umsetzung einer Fortführungsprognose, also Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Gesellschaft
- Das Verfahren ist ein übliches Instrument, mit dem der Gemeinderat als Gesellschafter Einfluss auf Beschlüsse einer kommunalen Gesellschaft nimmt
- Inhalt und Umfang der geplanten Maßnahmen sind ohne das Vorlagendokument nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/055/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung hat im laufenden Abwägungsprozess zur möglichen Zusammenlegung des gemeindlichen Bauhofs mit dem Wirtschaftshof der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) eine Bedarfsanalyse erstellt. Ergebnis: Für die Pflichtaufgaben des Bauhofs — darunter gesetzliche Kontrollen von Straßen, Spielplätzen und Brandschutztechnik — werden mindestens 2,3 Vollzeitstellen benötigt. Die Informationsvorlage dient der zweiten Beratungsrunde im Haushalts- und Finanzausschuss.
Der Gemeinderat soll die Vertreter:innen Spiekerooges in der Verbandsversammlung des HZV anweisen, dem Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Ein Weisungsbeschluss legt fest, wie die Gemeindevertreter:innen in einem übergeordneten Verbandsgremium abstimmen sollen. Nur der Titel liegt vor; Details zum Jahresabschluss und zum Wirtschaftsplan 2013 sind nicht bekannt.
Der Rat soll Bürgermeister Patrick Kösters als Vertreter der Gemeinde Spiekeroog in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH wählen. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz schreibt vor, dass der Bürgermeister diese Rolle nicht automatisch innehat, sondern vom Rat gewählt werden muss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Kösters förmlich zu entsenden und zu bevollmächtigen.
Die Verwaltung informiert den Rat darüber, dass Bürgermeister und Allgemeiner Vertreter weiterhin die Gemeinde im Beirat und in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH vertreten. Eine formelle Ratsentscheidung ist dafür nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nicht nötig. Die Bestellung wird von der Verwaltung kraft Amtes fortgeführt.