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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bertaung und Beschluss über einen städtebaulichen Vertrag

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berechtigt den Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Spiekeroog mit der Hermann Lietz Schule Spiekeroog gGmbH den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung eines B-Planverfahrens zu unterzeichnen. Dieser Vertrag regelt die Kosten und Zuständigkeiten, planungsrechtliche Festlegungen werden durch den Vertrag nicht geschlossen. RV Redelfs erläutert, dass es um das Gelände der Hermann Lietz-Schule geht. Das Thema ist bekannt und wurde mehrfach intensiv diskutiert. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog und die Hermann Lietz Schule Spiekeroog gGmbH schließen einen städtebaulichen Vertrag, der die Kosten und Zuständigkeiten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 Hermann Lietz-Schule Spiekeroog sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplans regelt. Die Schule übernimmt dabei sämtliche Planungskosten, Gutachten und Bekanntmachungsgebühren. Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens für das Schulgelände der Hermann Lietz Schule. Der Rat soll einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB genehmigen, der dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 vorausgeht.

Hintergrund

Der Rat hatte die Verwaltung zuvor beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit der Hermann Lietz Schule Spiekeroog gGmbH vorzubereiten. Das Schulgelände ist im gültigen Flächennutzungsplan bisher nur ohne flächige Abgrenzung als H.Lietz-Schule eingetragen. Für eine planungsrechtliche Absicherung des Schul- und Internatsbetriebs sowie des Nationalpark-Hauses mit Forschungsbetrieb ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, muss dieser gleichzeitig zum zehnten Mal geändert werden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Hermann Lietz Schule ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium mit Internat und prägt das Inselleben auf Spiekeroog mit. Der Vertrag sichert den rechtlichen Rahmen für den künftigen Schulbetrieb und das Nationalpark-Haus planungsrechtlich ab. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Schule, nicht die Gemeindekasse. Für den Inselallttag der übrigen Bewohner:innen ändert sich durch diesen Vertragsabschluss zunächst nichts direkt.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Hermann Lietz Schule trägt alle Planungskosten, Gutachten und Bekanntmachungsgebühren für das B-Plan-Verfahren
  • Gegenstand ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 Hermann Lietz-Schule Spiekeroog sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplans
  • Der Vertrag regelt nur Kosten und Zuständigkeiten, trifft aber keine planungsrechtlichen Festsetzungen
  • Entstehen durch den Bebauungsplan erhöhte Anforderungen an Löschwasser und Brandschutz, trägt die Schule 75 Prozent der Mehrkosten
  • Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/155/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. September 2021, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Oktober 2021, 21:58 UhrKenntnisnahmeeinstimmig

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