Bertaung und Beschluss über einen städtebaulichen Vertrag
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021
Beschlossen — einstimmig
am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berechtigt den Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Spiekeroog mit der Hermann Lietz Schule Spiekeroog gGmbH den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung eines B-Planverfahrens zu unterzeichnen. Dieser Vertrag regelt die Kosten und Zuständigkeiten, planungsrechtliche Festlegungen werden durch den Vertrag nicht geschlossen. RV Redelfs erläutert, dass es um das Gelände der Hermann Lietz-Schule geht. Das Thema ist bekannt und wurde mehrfach intensiv diskutiert. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog und die Hermann Lietz Schule Spiekeroog gGmbH schließen einen städtebaulichen Vertrag, der die Kosten und Zuständigkeiten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 Hermann Lietz-Schule Spiekeroog sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplans regelt. Die Schule übernimmt dabei sämtliche Planungskosten, Gutachten und Bekanntmachungsgebühren. Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens für das Schulgelände der Hermann Lietz Schule. Der Rat soll einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB genehmigen, der dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 vorausgeht.
Hintergrund
Der Rat hatte die Verwaltung zuvor beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit der Hermann Lietz Schule Spiekeroog gGmbH vorzubereiten. Das Schulgelände ist im gültigen Flächennutzungsplan bisher nur ohne flächige Abgrenzung als H.Lietz-Schule eingetragen. Für eine planungsrechtliche Absicherung des Schul- und Internatsbetriebs sowie des Nationalpark-Hauses mit Forschungsbetrieb ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, muss dieser gleichzeitig zum zehnten Mal geändert werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Hermann Lietz Schule ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium mit Internat und prägt das Inselleben auf Spiekeroog mit. Der Vertrag sichert den rechtlichen Rahmen für den künftigen Schulbetrieb und das Nationalpark-Haus planungsrechtlich ab. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Schule, nicht die Gemeindekasse. Für den Inselallttag der übrigen Bewohner:innen ändert sich durch diesen Vertragsabschluss zunächst nichts direkt.
Die wichtigsten Punkte
- Die Hermann Lietz Schule trägt alle Planungskosten, Gutachten und Bekanntmachungsgebühren für das B-Plan-Verfahren
- Gegenstand ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 Hermann Lietz-Schule Spiekeroog sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplans
- Der Vertrag regelt nur Kosten und Zuständigkeiten, trifft aber keine planungsrechtlichen Festsetzungen
- Entstehen durch den Bebauungsplan erhöhte Anforderungen an Löschwasser und Brandschutz, trägt die Schule 75 Prozent der Mehrkosten
- Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/155/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8132 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Anlage 2 Entwurf stadtebaulicher VertragPDF; CHARSET=UTF-816 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 20 Hermann Lietz-Schule Spiekeroog sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplans aufstellen, um den Schulbetrieb und das Nationalpark-Haus planungsrechtlich abzusichern. Bisher gelten die betreffenden Grundstücke baurechtlich als Außenbereich, was keine gesicherte Grundlage für künftige Erweiterungen bietet. Die Planungskosten übernimmt die Hermann Lietz Schule gGmbH per städtebaulichem Vertrag. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen städtebaulichen Vertrag mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) abschließen. Der Vertrag regelt, dass die NSB alle Planungs- und Gutachterkosten für den Bebauungsplan Kurzentrum übernimmt, weil das Verfahren vor allem ihren eigenen Projekten dient. Die Gemeinde bleibt dabei vollständig für die Durchführung des Planverfahrens und alle Abwägungsentscheidungen verantwortlich. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diesen Vertrag zu schließen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll den Weg freimachen für einen neuen Bebauungsplan im Bereich der Hermann Lietz-Schule. Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vertrag mit der Hermann Lietz-Schule gGmbH vorzubereiten, der Kostenübernahme, Planungsgebiet und Zeitplan des Verfahrens regelt. Dieser Vertrag kommt dann erneut in den Rat zur Abstimmung. Der beigelegte Planentwurf zeigt ein Sonderbaugebiet Internatsschule mit Gebäudehöhen von maximal 12,5 Metern und Nutzungen wie Schule, Sport, Wohnen für Lehrende und Schüler:innen sowie ein Nationalparkhaus.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) abschließend beschließen. Die Planänderung umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel auf rund 42 Hektar und schafft die planungsrechtliche Grundlage für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 Dorf. Kernziel ist, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen geordnet zu steuern, Gewerbeflächen in der Ortsmitte zu erhalten und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zuzustimmen und die 7. FNP-Änderung festzustellen.