Beratung und Beschluss über einen weitern Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. September 2021
Beschlossen — einstimmig
am 02. September 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung einen Vertrag vorzubereiten der die Kostenübernahme eines B-Planverfahrens und Änderung des Flächennutzungsplanes, das Planungsgebiet sowie eine Terminkette mit Zuständigkeiten zur Umsetzung mit der Hermann-Lietz-Schule-gGmbH regelt. Dieser Vertrag ist dem Rat zur Beschließung vorzulegen. RV Redelfs sagt, dass es um die Hermann-Lietz Schule geht. Es gab in der Vergangenheit eine Bauanfrage seitens der Lietz Schule, die vom Landkreis negativ beschieden wurde, weil es keinen Bebauungsplan für das Gelände gibt. Die geplanten Tiny-Häuser werden z.B. gefördert und es wäre wichtig, dass ein B-Plan für das Gelände aufgestellt würde, damit derartige Projekte umgesetzt werden könnten. Die Frage wäre, ob die Verwaltung einen Vertrag vorbereiten könnte, damit ein B-Plan erstellt werden kann. Es hat bereits Termine zwischen den Beteiligten gegeben, um die Wichtigkeit zu signalisieren. Es ist ihr wichtig zu betonen, dass die Schule auch als Schule gesichert würde. Die Schule, die auch für Insulanerkinder da ist, hat Priorität und muss gesichert werden. Diese Sicherung muss in jeder notwendigen Form in einen Vertrag mit aufgenommen werden. RM Schreiber ergänzt, dass es heute darum gehen würde, dass die Verwaltung den Auftrag bekommt, einen Vertrag über die Kosten für das Vorhaben vorzubereiten. BM Piszczan sagt, es geht darum, dass diese Verträge schnell erstellt würden und dazu sind noch viele Unterlagen notwendig. Mit dem Vertrag könnte dann ein Aufstellungsbeschluss erstellt werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog soll den Weg freimachen für einen neuen Bebauungsplan im Bereich der Hermann Lietz-Schule. Der Rat wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vertrag mit der Hermann Lietz-Schule gGmbH vorzubereiten, der Kostenübernahme, Planungsgebiet und Zeitplan des Verfahrens regelt. Dieser Vertrag kommt dann erneut in den Rat zur Abstimmung. Der beigelegte Planentwurf zeigt ein Sonderbaugebiet Internatsschule mit Gebäudehöhen von maximal 12,5 Metern und Nutzungen wie Schule, Sport, Wohnen für Lehrende und Schüler:innen sowie ein Nationalparkhaus.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Erstberatung, eingebracht vom Fachbereich Räumliche Planung. Sie leitet das Vorverfahren zu einem neuen Bebauungsplan und einer Flächennutzungsplanänderung für das Gelände der Hermann Lietz-Schule ein.
Hintergrund
Die Hermann Lietz-Schule hat in der Vergangenheit mehrere Baugesuche gestellt, die von den Genehmigungsbehörden abgelehnt wurden, weil das Schulgelände planungsrechtlich als Außenbereich gilt. Im Außenbereich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch sind Neubauten nur in engen Grenzen zulässig. Die Schule wurde daher darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplan die Voraussetzung für zukünftige Bauprojekte schaffen müsste. Die Verwaltung hat den Antrag zurückgestellt, weil sie derzeit bereits drei laufende Bebauungsplanverfahren bearbeitet.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Unmittelbar betroffen ist zunächst die Hermann Lietz-Schule als Trägerin des Schulgeländes. Für die Allgemeinheit auf Spiekeroog ist relevant, dass das Plangebiet auch ein öffentlich zugängliches Nationalparkhaus mit Café sowie Forschungseinrichtungen vorsieht. Ob und welche Bauvorhaben konkret folgen, entscheidet sich erst in späteren Planungsschritten.
Die wichtigsten Punkte
- Frühere Baugesuche der Hermann Lietz-Schule scheiterten, weil das Gelände als Außenbereich eingestuft ist
- Ein neuer Bebauungsplan soll das Baurecht für das Schulgelände schaffen
- Der Rat soll zunächst nur einen Vertrag über Kosten, Plangebiet und Zeitplan beauftragen
- Der Planentwurf sieht ein Sonderbaugebiet Internatsschule mit maximal 12,5 Metern Gebäudehöhe vor
- Neben Schulnutzung sind auch ein Nationalparkhaus, Forschungsanlagen und Wohnungen für Lehrende und Schüler:innen geplant
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/133/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8200 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄B-Plan H. Lietz, 24.06.2021PDF; CHARSET=UTF-81.5 MB≈ 15 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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