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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Nordseebad Spiekeroog GmbH und der Gemeinde Spiekeroog

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. Juli 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. Juli 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beauftragt die Verwaltung, folgenden städtebaulichen Vertrag zu schließen: Städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Spiekeroog und der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) über die Übertragung der Ausarbeitung aller mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen verbundenen Planungen und Gutachten für das Bebauungsplangebiet „Kurzentrum“. Die NSB verpflichtet sich, die Kosten für die Erstellung des anliegenden Entwurfes des Bebauungsplanes „Kurzentrum“ sowie aller weiteren Kosten zu tragen, die im Rahmen der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Beschluss eines Bebauungsplanes „Kurzentrum“ durch die Gemeinde Spiekeroog anfallen. Die NSB beauftragt mit der Vorbereitung des Planverfahrens ein qualifiziertes Planungsbüro in eigenem Namen und wird hierzu von der Gemeinde Spiekeroog ermächtigt. Das Plangebiet ist im anliegenden Entwurf schwarz umrandet. Der anliegende Entwurf ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Inhalt der weiteren Vorbereitungen des Planverfahrens hat sich an dem anliegenden Entwurf zu orientieren. Bei der weiteren Erarbeitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen des Bebauungsplanes werden die NSB und das beauftragte Planungsbüro mit den jeweils zuständigen Stellen der Gemeindeverwaltung zusammenarbeiten. Diese gewähren die erforderliche Unterstützung in jeder Verfahrensphase. Die Durchführung des Planverfahrens obliegt der Gemeinde. Durch die Mitwirkung der NSB bzw. des von ihr beauftragten Planbüros bei der Vorbereitung des Planverfahrens erfolgt keine Übertragung der Durchführung von Verfahrensschritten i.S.v. § 4 b BauGB. Der Planentwurf ist dem Planungsamt in einer für die öffentliche Auslegung und die Trägerbeteiligung geeigneten Fassung in 30 - Ausführungen zu überlassen. Durch die Beauftragung der NSB und des Planungsbüros bleiben die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Gemeinde Spiekeroog und des Gemeinderates, insbesondere im Hinblick auf die planerische Abwägung gemäß §1 Abs.7 BauGB, beim eventuellen Satzungsbeschluss sowie während des gesamten Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes unberührt. RV Bücking trägt den Wortlaut des Vertrages vor, der anschließend einstimmig genehmigt wird.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog soll einen städtebaulichen Vertrag mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH abschließen. Städtebauliche Verträge regeln typischerweise die Kostenübernahme oder die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan oder einer anderen Bauleitplanung. Der Rat berät und beschließt über diesen Vertragsabschluss.

Einordnung

Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat. Gegenstand ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde und der Nordseebad Spiekeroog GmbH.

Hintergrund

Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) werden zwischen Gemeinden und privaten oder kommunalen Partnern geschlossen, um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Bauleitplanung oder Bauvorhaben zu regeln. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist das kommunale Unternehmen, das wesentliche touristische Infrastruktur der Insel betreibt. Da kein PDF vorliegt, sind konkrete Inhalte, Anlass und genaue Vertragskonditionen nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Je nach Vertragsinhalt können sich aus einem solchen Vertrag Auswirkungen auf Infrastruktur, Tourismusangebote oder Bauvorhaben auf der Insel ergeben. Da kein Dokument vorliegt, lässt sich die konkrete Betroffenheit der Insulaner:innen nicht beurteilen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags beraten und beschließen
  • Vertragsparteien sind die Gemeinde Spiekeroog und die Nordseebad Spiekeroog GmbH
  • Städtebauliche Verträge dienen meist der Regelung von Kosten oder Pflichten im Kontext von Bauleitplanung
  • Konkrete Vertragsinhalte sind mangels PDF nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/052/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. Juli 2015, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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