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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Durchführung der jährlichen Gewässerschau für Gewässer III. Ordnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Oktober 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 01. Oktober 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog befürwortet die Einrichtung einer ehrenamtlichen Schaukommission. Die Ausschreibung für eine Bewerbung für die Tätigkeit ehrenamtlicher Schaubeauftragter erfolgt über die ortsübliche Veröffentlichung. RV Redelfs erläutert, dass der Landkreis die Aufgabe der Gewässerschau an die Kommunen abgeben möchte. Die Frage wäre, ob dies über Ehrenamtliche oder über die Gemeindeverwaltung erfolgen sollte. Die Ehrenamtlichen müssten mit Befugnissen und Kenntnissen ausgestattet werden. Da die Gemeindeverwaltung sowieso bei der Gewässerschau dabei sein muss, sollte auf Ehrenamtliche verzichtet werden. RM Klasing fragt, ob man nicht doch geeignete Personen innerhalb der Gemeinde ansprechen sollte, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernehmen wollten. Die Aufgabe sei zwar oft auch eine undankbare, da die Eigentümer angesprochen werden müssten. Aber einige Insulaner hätten das Wissen darüber, wo genau Verrohrungen laufen würden. Da bei der Gemeindeverwaltung eine hohe Fluktuation wäre, könnte das Wissen über die Gewässerlagen schnell abhanden kommen. Kämmerer Koffinke entgegnet, dass die Digitalisierung der Gräben und Verrohrungen in den nächsten 3 Jahren erstellt und dem Landkreis zur Verfügung gestellt werden sollten. Das Wissen wäre dann dauerhaft vorhanden. RV Redelfs meint, dass die Gemeindeverwaltung die Schauen sowieso mitbegleiten müsse; dann sollte sie diese komplett selbst machen. Sollten Personen in der Gemeinde vorhanden sein, könne man diese fragen. BM Piszczan erläutert, die Gemeinde schreibt die Eigentümer im Herbst an, und ca. 8 Wochen später findet die Schau statt und dann müssen die Gräben frei sein. Wenn die Gräben dann nicht frei sind, würde die Gemeinde mahnen und nachkontrollieren. Sollte dann noch immer etwas nicht in Ordnung sein, würde der LK informiert werden. Kämmerer Koffinke ergänzt, dass auch auf die erste Nachschau Gebühren erhoben werden können. RM Schreiber meint, dass am Wüppspoor ein Durchlauf unter dem Deich wäre. BM Piszczan sagt, dass die Gemeinde für diesen Durchlauf zuständig ist und durch die Bauhofmitarbeiter gereinigt würden. Ansonsten sei es Sache der Anrainer, ihre Gräben zu säubern. RM Klasing bekräftigt, man solle versuchen, Ehrenamtliche zu finden. Es sollten Leute sein, die die Gewässer gut kennen und sich auf der Insel auskennen. RM Warenski stimmt zu, dass man ausschreiben und versuchen sollte, eine Kommission über Ehrenamtliche zu bilden. RM Germis meint, man sollte zusätzlich im Inselboten über das Thema informieren und Ehrenamtliche suchen. Aus dem ursprünglichen Beschlussvorschlag wird ein Satz verändert.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog soll eine ehrenamtliche Schaukommission einrichten, die einmal jährlich im Herbst die Gewässer dritter Ordnung auf der Insel kontrolliert. Grundlage ist eine neu gefasste Verordnung des Landkreises Wittmund, die diese Aufgabe auf die Gemeinden überträgt. Der Rat soll beschließen, dass die Verwaltung Freiwillige für diese Kommission öffentlich ausschreibt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bereich Bürgermeister, zur Erstberatung in Umweltausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im Herbst 2020.

Hintergrund

Der Landkreis Wittmund hat seine Schau- und Unterhaltungsordnung für Gewässer dritter Ordnung neu gefasst. Danach sind die Gemeinden verpflichtet, die Gewässerschau einmal jährlich im Herbst durchzuführen. Bisher erledigten Mitarbeiter:innen des Landkreises und der Gemeinde diese Aufgabe. Die neue Verordnung erlaubt ausdrücklich, eine mindestens zweiköpfige ehrenamtliche Kommission einzusetzen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Grundstückseigentümer:innen an Gewässern auf der Insel müssen wissen, dass die Schaubeauftragten ein gesetzliches Betretungsrecht für Ufergrundstücke haben. Für die breite Bevölkerung ist die Vorlage weitgehend verwaltungsintern; unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag ergeben sich vor allem für Anlieger von Gewässern dritter Ordnung.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine neue Kreisverordnung verpflichtet Spiekeroog zur jährlichen Herbst-Gewässerschau
  • Die Kommission muss aus mindestens zwei Personen bestehen
  • Schaubeauftragte dürfen Ufergrundstücke zum Zweck der Kontrolle betreten
  • Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Freiwillige öffentlich auszuschreiben
  • Bisher führten Landkreis- und Gemeindebedienstete die Schau durch

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/058/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog9. September 2020, 20:05 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog1. Oktober 2020, 20:01 UhrEntscheidungeinstimmig

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