Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Einbau eines Putzmittelraumes und Änderung der WC-Anlage im Gebäudeteil einer Schule

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Rat stimmt einstimmig den Umbauplänen zu.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Hermann-Lietz-Schule beantragt kleine Umbauten im Gebäudeteil Naturwissenschaften: Ein Vorbereitungsraum wird durch eine Trockenwand zum Putzmittelraum abgetrennt, und die bisherige gemischte WC-Anlage wird in getrennte Damen- und Herren-WCs umgebaut. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erteilen, weil das Schulgrundstück im Außenbereich und im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag der Hermann-Lietz-Schule (Gebäudeteil Naturwissenschaften, Außenbereich). Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.

Hintergrund

Das Schulgrundstück liegt im Außenbereich und fällt damit nicht unter einen Bebauungsplan. Bauvorhaben dort werden nach § 35 BauGB beurteilt. Zusätzlich liegt das Grundstück im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die für Änderungen an baulichen Anlagen eine Genehmigung vorschreibt. Deshalb ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, bevor die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises entscheiden kann.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Umbauten betreffen ausschließlich das Innere eines Schulgebäudes und wirken sich nicht auf den Inselalltag der Bevölkerung aus. Der Beschluss ist ein verwaltungsrechtlicher Formalschritt, damit die Bauaufsicht die Genehmigung erteilen kann.

Die wichtigsten Punkte

  • Im Naturwissenschafts-Trakt der Hermann-Lietz-Schule soll ein Putzmittelraum durch eine Trockenwand abgetrennt werden
  • Die bisherige gemischte WC-Anlage wird in getrennte Damen- und Herren-WCs umgebaut
  • Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert, es handelt sich um geringfügige Innenumbauten
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Bereich der Erhaltungssatzung, daher ist das Einvernehmen der Gemeinde nötig
  • Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/116/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. November 2017, 21:00 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Dezember 2017, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

60.1-01783 | Bauantrag Gartenhaus Lietz
01/002/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen dazu erteilen, dass die Hermann-Lietz-Schule Spiekeroog ein Gartenhaus auf ihrem Schulgelände neu errichtet. Das Gebäude hat einen Innenbereich von knapp 18 Quadratmetern und eine versiegelte Gesamtfläche von 55 Quadratmetern. Es handelt sich um ein bereits im Inseldorf vorhandenes Gartenhaus, das abgebaut und auf dem Schulgelände wiederaufgebaut werden soll. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und keine weitergehende Stellungnahme abzugeben.

Sanierung und teilweise Nutzungsänderung eines bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten (Dauerwohnungen)
01/033/2018Sitzungsvorlage

Ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll saniert und teilweise umgenutzt werden: Aus einem Ladenlokal im Erdgeschoss und Einzelzimmern im Obergeschoss werden sechs separate Dauerwohnungen für Personal. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieses Einvernehmen zu erteilen.

Bauvoranfrage: Errichtung von neun Tiny-Häusern
01/075/2020Sitzungsvorlage

Die Hermann-Lietz-Schule will auf ihrem Gelände neun Tiny-Häuser errichten — als Dauerwohnraum für langjährige Mitarbeiter:innen und ältere Internatsschüler:innen. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag stimmt der Errichtung zu, verlangt aber vertraglich gesicherte Dauerwohnnutzung und den Bau eines Löschwasserbrunnens auf dem Gelände.