Einbau eines Putzmittelraumes und Änderung der WC-Anlage im Gebäudeteil einer Schule
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017
Beschlossen — einstimmig
am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Rat stimmt einstimmig den Umbauplänen zu.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Hermann-Lietz-Schule beantragt kleine Umbauten im Gebäudeteil Naturwissenschaften: Ein Vorbereitungsraum wird durch eine Trockenwand zum Putzmittelraum abgetrennt, und die bisherige gemischte WC-Anlage wird in getrennte Damen- und Herren-WCs umgebaut. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erteilen, weil das Schulgrundstück im Außenbereich und im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag der Hermann-Lietz-Schule (Gebäudeteil Naturwissenschaften, Außenbereich). Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Hintergrund
Das Schulgrundstück liegt im Außenbereich und fällt damit nicht unter einen Bebauungsplan. Bauvorhaben dort werden nach § 35 BauGB beurteilt. Zusätzlich liegt das Grundstück im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die für Änderungen an baulichen Anlagen eine Genehmigung vorschreibt. Deshalb ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, bevor die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises entscheiden kann.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Umbauten betreffen ausschließlich das Innere eines Schulgebäudes und wirken sich nicht auf den Inselalltag der Bevölkerung aus. Der Beschluss ist ein verwaltungsrechtlicher Formalschritt, damit die Bauaufsicht die Genehmigung erteilen kann.
Die wichtigsten Punkte
- Im Naturwissenschafts-Trakt der Hermann-Lietz-Schule soll ein Putzmittelraum durch eine Trockenwand abgetrennt werden
- Die bisherige gemischte WC-Anlage wird in getrennte Damen- und Herren-WCs umgebaut
- Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert, es handelt sich um geringfügige Innenumbauten
- Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Bereich der Erhaltungssatzung, daher ist das Einvernehmen der Gemeinde nötig
- Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/116/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen dazu erteilen, dass die Hermann-Lietz-Schule Spiekeroog ein Gartenhaus auf ihrem Schulgelände neu errichtet. Das Gebäude hat einen Innenbereich von knapp 18 Quadratmetern und eine versiegelte Gesamtfläche von 55 Quadratmetern. Es handelt sich um ein bereits im Inseldorf vorhandenes Gartenhaus, das abgebaut und auf dem Schulgelände wiederaufgebaut werden soll. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und keine weitergehende Stellungnahme abzugeben.
Ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll saniert und teilweise umgenutzt werden: Aus einem Ladenlokal im Erdgeschoss und Einzelzimmern im Obergeschoss werden sechs separate Dauerwohnungen für Personal. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Der Verwaltungstrakt einer Schule auf Spiekeroog soll umgebaut und energetisch saniert werden. Im Zuge des Umbaus entstehen drei neue Wohnungen für Angestellte im Dachgeschoss und Spitzboden; dazu wird ein Stockwerk aufgesetzt. Die Grundfläche des Gebäudes bleibt unverändert. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.
Die Hermann-Lietz-Schule will auf ihrem Gelände neun Tiny-Häuser errichten — als Dauerwohnraum für langjährige Mitarbeiter:innen und ältere Internatsschüler:innen. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag stimmt der Errichtung zu, verlangt aber vertraglich gesicherte Dauerwohnnutzung und den Bau eines Löschwasserbrunnens auf dem Gelände.