Einbau eines Putzmittelraumes und Änderung der WC-Anlage im Gebäudeteil einer Schule
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017
Beschlossen — einstimmig
am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Rat stimmt einstimmig den Umbauplänen zu.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Hermann-Lietz-Schule beantragt kleine Umbauten im Gebäudeteil Naturwissenschaften: Ein Vorbereitungsraum wird durch eine Trockenwand zum Putzmittelraum abgetrennt, und die bisherige gemischte WC-Anlage wird in getrennte Damen- und Herren-WCs umgebaut. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erteilen, weil das Schulgrundstück im Außenbereich und im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag der Hermann-Lietz-Schule (Gebäudeteil Naturwissenschaften, Außenbereich). Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Hintergrund
Das Schulgrundstück liegt im Außenbereich und fällt damit nicht unter einen Bebauungsplan. Bauvorhaben dort werden nach § 35 BauGB beurteilt. Zusätzlich liegt das Grundstück im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die für Änderungen an baulichen Anlagen eine Genehmigung vorschreibt. Deshalb ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich, bevor die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises entscheiden kann.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Umbauten betreffen ausschließlich das Innere eines Schulgebäudes und wirken sich nicht auf den Inselalltag der Bevölkerung aus. Der Beschluss ist ein verwaltungsrechtlicher Formalschritt, damit die Bauaufsicht die Genehmigung erteilen kann.
Die wichtigsten Punkte
- Im Naturwissenschafts-Trakt der Hermann-Lietz-Schule soll ein Putzmittelraum durch eine Trockenwand abgetrennt werden
- Die bisherige gemischte WC-Anlage wird in getrennte Damen- und Herren-WCs umgebaut
- Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert, es handelt sich um geringfügige Innenumbauten
- Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Bereich der Erhaltungssatzung, daher ist das Einvernehmen der Gemeinde nötig
- Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/116/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen Bebauungsplan für das Gelände der Hermann-Lietz-Schule (HLS) aufstellen und dazu den Flächennutzungsplan ändern. Vorausgegangene Bauanträge der Schule scheiterten, weil das Gelände planungsrechtlich als Außenbereich gilt. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, einen Vertrag mit der HLS vorzubereiten, der Kostenübernahme, Plangebiet und Zeitplan regelt; dieser Vertrag kommt dann erneut zur Abstimmung vor den Rat.
Der Verwaltungstrakt einer Schule auf Spiekeroog soll umgebaut und energetisch saniert werden. Im Zuge des Umbaus entstehen drei neue Wohnungen für Angestellte im Dachgeschoss und Spitzboden; dazu wird ein Stockwerk aufgesetzt. Die Grundfläche des Gebäudes bleibt unverändert. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.
Die Hermann-Lietz-Schule will auf ihrem Gelände neun Tiny-Häuser errichten — als Dauerwohnraum für langjährige Mitarbeiter:innen und ältere Internatsschüler:innen. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag stimmt der Errichtung zu, verlangt aber vertraglich gesicherte Dauerwohnnutzung und den Bau eines Löschwasserbrunnens auf dem Gelände.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Mitarbeiterwohnhauses mit 5 Appartements zu verweigern. Das Grundstück (873 m²) liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausgewiesen ist. Zudem fehlen laut Vorlage die vorgeschriebenen Abstellräume, und das Grundstück fällt unter eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.